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Boa c.i. in Rheinland Pfalz Meldepflicht?

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  • Boa c.i. in Rheinland Pfalz Meldepflicht?

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage bzgl. Meldepflicht Boa c.i., da man hier sehr viel verschiedenes liest.
    Wir waren am Wochenende in Hamm und haben uns zwei Jungtiere (NZ09) Boa c.i. gekauft.
    Muss ich die Tiere jetzt melden oder nicht? Wir wohnen in Rheinland Pfalz.
    Danke für die Info.

    Viele Grüße
    Markus
    Zuletzt geändert von WeVo; 14.12.2009, 16:07.

  • #2
    Hallo Markus,

    ganz ehrlich warum informiert man sich über so etwas nicht vorher? Ist das zuviel Arbeit? Hoffentlich gab es zumindest eine vernünftige Vorinformation zur Haltung bzw. Planung der Unterbringung. Die Haltung einiger Personen gegenüber der Terraristik kann ich nach diesen Zeilen z.T. immer mehr nachvollziehen.

    Zum Thema:
    In Rheinland- Pfalz besteht (noch) keine Meldepflicht für Gefahr- bzw. Gifttiere. Dahingehend sind deine Tiere einmal nicht zu melden.
    Desweiteren müssen geschützte Arten nach WA bzw. BArtSch bei den zuständigen Kreisverwaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde mit Abgabebescheinigung gemeldet werden. Ein Besuch des Amtsveterenärs kann je nach Kreis mit Ankündigung durchgeführt werden.

    Grüße,
    Sebastian
    Jahrgang 79, betreibe Aquaristik und Terraristik seit 87, Meine Interessensgebiete: australischen Waranen, australischen Pythons und Wirbellose

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    • #3
      Hi zusammen,

      Boas (sowohl c.c. als auch c.i.) sind nach der Bundesartenschutzverordnung von der Anzeigenpflicht ausgenommen - sprich man muß die nirgends mehr melden... Siehe BArtSchV §7, Abs. 2, Anlage 5.
      http://www.lexsoft.de/lexisnexis/jus...e&xid=481464,1

      Finde es auch verwunderlich sich da erst nach dem Erwerb Gedanken zu zu machen

      Grüße
      Marcus
      Marcus Fischer === bei Heidelberg

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      • #4
        ...

        Hallo und Danke für die Info Euch beiden.
        Vorab, vielleicht habe ich es etwas unglücklich formuliert.
        Als §11ler macht man sich schon vorher mehr wie Gedanken seit Euch dessen sicher, aber...!

        Wenn man genau nachließt, dass sie nicht meldepflichtig sind und dann von der Behörde etwas anderes erzählt bekommt, macht man sich schon Gedanken. Mit anderen Worten wir sind eigentlich schon davon ausgegangen, dass sie nicht meldepflichtig sind bzw. wußten wir es.

        Als ich dann heute bei der Behörde unseren neuen Liasis albertisii gemeldet habe, kam mir der Gedanke fragst sicherheitshalber nochmal nach... und der Sachbearbeiter am Telefon sagte dann, dass Boas auch meldepflichtig sind!

        Woraufhin ich dann sehr verwundert war, da ich ja eigentlich wußte dass bci & bcc seit Mitte 2005 nicht mehr meldepflichtig sind (außer natürlich die ein oder andere Unterart). Aber wenn die Behörde dass sagt, zweifelt man natürlich erstmal an sich selber!

        Aber glücklicherweise habt Ihr beide mir ja genügend Bestätigung bzw. Kanonenfutter gegeben so dass ich dem Kerl von der Behörde freundlich sagen werde, dass er seine Unterlagen mal prüfen soll.

        Also nochmal vielen Dank Euch beiden
        Viele Grüße
        Markus

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        • #5
          Moin Markus,

          dann hoff ich mal das ich mit meinen Angaben auf dem Laufenden bin und keinen Stuß erzählt habe...

          Kannst ja nach dem Gespräch nochmal eine Rückmeldung geben!

          So long
          Marcus
          Marcus Fischer === bei Heidelberg

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          • #6
            Kleiner Einwurf am Rande:
            geh einfach davon aus, daß der Sachbearbeiter noch nach Gesetzen und Richtlinien von Anno Dazumal arbeiten...... Kann also gut sein, daß er nur meint sie wären noch Meldepflichtig.....
            Bei mir im Studio tauchen auch immer wieder die Prüfer mit Faltblättern vom Bundesgesundheitsamt auf (gibt das seit 1994 nicht mehr )
            und haben RKI-Richtlinien von 2001 in der Hand ...

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