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Tigerpython! Probleme mit Behörden

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  • Tigerpython! Probleme mit Behörden

    Hallo,
    Ich bin neu hier und ich hoffe, das ich das Thema in die richtige Abteilung gesetzt habe, also nicht mekkern, wenn ich es nicht richtig gemacht habe.
    Jetzt zu meinen eigentlichen Problem, folgendes:
    Ich habe mich vorher bei meiner Behörte informiert, wie es aussieht zum halten gefährlicher Tiere. Nach dem ich alle Papiere zu sammen hatte, habe ich das Terra gebaut und eingerichtet, mit allen Schickanen und ich habe die Zusage bekommen, das ich die Tiere halten darf. Wir waren dann auf der Börse in Östereich und haben uns 2 Tiger gekauft. Am drauffolgenden Montag, habe ich gleich die Anmeldung zur Behörde geschickt. Jetzt kommt es, Ich habe den Herkunftsnachweiß von den Tieren mit ins Amt geschickt, jetzt habe ich einen Brief bekommen, das sie die Herkunftsnachweiße von den Elterntieren haben wollen. Ich habe mich mit den in Verbindung gesetzt, von den ich die Tiere habe und er sagt, das es sowas in Österreich nicht gibt. Und er keine hat, von den Elterntieren. Ausserdem hätte er die Elterntiere schon vor ein paar Wochen nach Ungarn verkauft und er hat keine Papiere mehr. Was kann ich da machen?

    Ich bedanke mich schon einmal für Eure Antworten.

    lg rize33

  • #2
    Tigerpython! Probleme mit Behörden

    Hallo,
    weiß den keiner, was ich machen kann? Ich werde am Montag zum Amt gehen und mit denen reden und ihnen erklären, das ich keine Anderen Papiere habe. Die Anmeldung der Halterpapiere hat mir schon Nerven und Zeit gekostet. Ich weiß nicht, ob man in Österreich Papiere für die Elterntiere vorweisen muß? Naja, mal sehen, vielleicht klärt sich das am Montag.

    LG Rico

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    • #3
      Hallo,

      was steht denn auf dem Herkunftsnachweis, den Du für Deine Tiere hast zu deren Eltern?

      Gruß, Marco

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      • #4
        Hallo,

        es steht auf der Abgabebescheinigung drauf, von wem ich die Tiere habe und was es für Welche sind. Von den Elterntieren steht garnichts drauf.

        LG Rico

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        • #5
          Zitat von rize33 Beitrag anzeigen
          Hallo,
          ......... Ich weiß nicht, ob man in Österreich Papiere für die Elterntiere vorweisen muß? Naja, mal sehen, vielleicht klärt sich das am Montag.

          LG Rico
          Nein wird in Österreich nicht benötigt, warum auch, du hast die Nachzuchten und nicht die Elterntiere gekauft und sofern es sich um Python b. bivittatus handelt, gibt es auch KEINE Citespflicht.
          Hab mal bei unseren Papieren (P. b. bivittatus) nach gesehen, alles Deutsche Nachzuchten und auf keinem Papier steht was von den Elterntiere. Meiner Meinung nach ist es eine Schikane von deinem zuständigen Amt.

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          • #6
            Zitat von Cikay Beitrag anzeigen
            ... Meiner Meinung nach ist es eine Schikane von deinem zuständigen Amt.
            Hallo,

            nein, ist es nicht. Die Landesbehörden haben sich auf ein Vorgehen mehr oder minder geeinigt (was nicht von allen umgesetzt wird). Danach sind die Daten der Eltern erforderlich, da ein Besitzer die legale Herkunft beweisen muss. Legal ist die Herkunft nur, wenn auch die Eltern legal waren (usw.) Also ist im Sinne der einschlägigen Regelungen auch die Legalität der Elterntiere nachzuweisen. So, ganz frei formuliert, die Aussage meiner Landesbehörde vor einigen Jahren. Dass viele Herkunftsnachweise dem nicht entsprechen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es die Behörden akzeptieren --> Glück gehabt. Wenn nicht, muss man die Daten besorgen, was bei seriöser, legaler Herkunft ja auch kein Problem sein sollte.

            Gruß, Marco

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            • #7
              Zitat von Marco Schulz Beitrag anzeigen
              Hallo,

              nein, ist es nicht. Die Landesbehörden haben sich auf ein Vorgehen mehr oder minder geeinigt (was nicht von allen umgesetzt wird). Danach sind die Daten der Eltern erforderlich, da ein Besitzer die legale Herkunft beweisen muss. Legal ist die Herkunft nur, wenn auch die Eltern legal waren (usw.) Also ist im Sinne der einschlägigen Regelungen auch die Legalität der Elterntiere nachzuweisen. So, ganz frei formuliert, die Aussage meiner Landesbehörde vor einigen Jahren. Dass viele Herkunftsnachweise dem nicht entsprechen, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es die Behörden akzeptieren --> Glück gehabt. Wenn nicht, muss man die Daten besorgen, was bei seriöser, legaler Herkunft ja auch kein Problem sein sollte.

              Gruß, Marco
              Nun ja, dann müßte es aber einheitliche EU-Gesetze und Vorschreibungen geben, da es keine Gesetzeszeile gibt wo wir verplichtet sind im eigenen Land ein Tier zu erwerben. Es gibt ja nichtmal einheitliche Verordnungen im eigenen Land, egal ob Deutschland oder Österreich oder sonst wo in der EU.
              Sorry aber er hat seine Tiere legal erworben und das sollte für ihn und sein Amt zählen.
              Ich hab Tiere in meinem Bestand, gekauft von einem DGHT Mitglied und auf den Papieren finde ich auch nichts über die Elterntiere, was ist daran so schlimm oder verwerflich? Vor allem bei einem Python b. bivittatus, wer glaubt den da wirklich noch das er einen Wildfang kauft wo Nachzuchten schon ab € 70,- zu bekommen sind.

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              • #8
                Ich will ja nicht zum Gesetze brechen verleiten, aber so erarbeiten sich die Behörden auch kein Vertrauen und so werden sie sicherlich immer weniger Anmeldungen bekommen, bei evtl. sogar steigender Anzahl der Halter solcher Tiere !

                p.s.: Ich nehme an du wohnst in Bayern.
                Hier bei uns in BW ist das sowieso weniger ein Thema... gottseidank

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                • #9
                  Zitat von Cikay Beitrag anzeigen
                  Ich hab Tiere in meinem Bestand, gekauft von einem DGHT Mitglied und auf den Papieren finde ich auch nichts über die Elterntiere, was ist daran so schlimm oder verwerflich?
                  Sehe ich auch so. Nicht mal auf den einheitlichen EU Papieren (ehemals Cites), die man für die noch strenger geschützten Tiere nach Anhang A benötigt, werden die Elterntiere eingetragen.

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                  • #10
                    Zitat von Hollisbrown Beitrag anzeigen
                    Sehe ich auch so. Nicht mal auf den einheitlichen EU Papieren (ehemals Cites), die man für die noch strenger geschützten Tiere nach Anhang A benötigt, werden die Elterntiere eingetragen.
                    Hallo,

                    es mag ja so sein, dass Ihr das anders seht. Die Rechtslage ist nunmal so. Sie wird allerdings - wie oben bereits geschrieben - nicht überall so vollstreckt.

                    Für die Anhang A-Tiere bekommt man die EU-Bescheinigung aber nciht auf Zuruf Diese bekommt man nur für Tiere aus legaler Quelle. Da geht das Procedere dann genau so los. Wenn man lückenlose EU-Bescheinigungen hat, sind die Datend er Eltern auch obsolet, da es sich ja um amtliche Urkunden handelt.

                    Wer keine angemessenen Papiere hat, muss immer damit rechnen, dass es iregndwann mal Probleme gibt. Es sollte ja auch kein Problem sein, die Daten der Elterntiere auf dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Wenn ich mir Tiere kaufe, ist mir die Herkunft sogar wichtig...

                    Gruß, Marco

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                    • #11
                      Zitat von Marco Schulz Beitrag anzeigen
                      es mag ja so sein, dass Ihr das anders seht. Die Rechtslage ist nunmal so. Sie wird allerdings - wie oben bereits geschrieben - nicht überall so vollstreckt.
                      Die Rechtslage schreibt über den Nachweis Folgendes vor: er muss ...Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.(BArtSchV §7)
                      Von der Nennung der Elterntiere steht hier nichts. Dies ist auch nicht mit Herkunft gemeint. Eine Klärung des Begriffs Herkunft kann man z.B. auf den EG-Papieren finden. Rein rechtlich ist es ausreichend, wenn der Züchter die Herkunft aus der eigenen Nachzucht bestätigt.

                      Zitat von Marco Schulz Beitrag anzeigen
                      Für die Anhang A-Tiere bekommt man die EU-Bescheinigung aber nciht auf Zuruf Diese bekommt man nur für Tiere aus legaler Quelle. Da geht das Procedere dann genau so los. Wenn man lückenlose EU-Bescheinigungen hat, sind die Datend er Eltern auch obsolet, da es sich ja um amtliche Urkunden handelt.
                      Das stimmt natürlich. Da war mein Vergleich tatsächlich nicht besonders clever.:wall:

                      Mal abgesehen von der Rechtslage, halte ich natürlich die Nennung der Elterntiere durchaus für sinnvoll, wenn es beispielsweise um die Blutlinie für die Zucht geht. Nur ist das Verhalten von der Behörde in diesem Fall übertrieben und nicht gerechtfertigt. Die Kontrolle über die rechtmäßigen Elterntiere obliegt hier der Behörde des Verkäufers.

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                      • #12
                        Zitat von Hollisbrown Beitrag anzeigen
                        Die Rechtslage schreibt über den Nachweis Folgendes vor: er muss ...Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.(BArtSchV §7)
                        >>klick<< Kapitel 6.2

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                        • #13
                          Du hast mir mit dem Link lediglich gezeigt, dass in Sachsen-Anhalt die Elterntiere genannt werden müssen. Dass das in deinem Bundesland so umgesetzt wird, habe ich dir schon vor dem Link geglaubt. Das hat aber nichts mit der allgemeinen Gesetzeslage zu tun. Ich erspare mir jetzt, Links zu Nachweisvordrucken anderer Bundesländern anzufügen , wo bei der Herkunft lediglich "aus eigener Nachzucht" und der Name des Züchters steht.
                          Fakt ist, du wirst mir für Deutschland keinen Gesetzestext liefern können, in dem etwas über die Nennung der Elterntiere im Nachweis steht, da es keinen gibt.

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                          • #14
                            Zitat von Hollisbrown Beitrag anzeigen
                            ...Fakt ist, du wirst mir für Deutschland keinen Gesetzestext liefern können, in dem etwas über die Nennung der Elterntiere im Nachweis steht, da es keinen gibt.
                            Lieber Hollisbrown,

                            ich habe Dir nie einen Gesetzesnachweis liefern wollen! Ich empfehle Dir, meine Beiträge nochmals zu lesen und nicht etwas hineinzuinterpretieren, was ich nicht geschrieben habe. Ich sprach davon, dass sich die Landesbehörden AUF EIN BESTIMMTES VORGEHEN GEEINIGT haben, es aber in praxi nicht von allen so gehandhabt wird. Das nennt man dann Gesetzesauslegung.

                            Wenn es jemand als Willkür empfindet, kann er gern den Rechtsweg einschlagen. Wenn es denn dann von allgemeiner Bedeutung ist, wird es höchstrichterlich entschieden werden und wir wissen, wie wir das Gesetz zu verstehen haben! Fakt ist, die Beweislast trägt der Halter...

                            Ich denke, ich habe jetzt zum Thema alles gesagt.

                            Marco
                            Zuletzt geändert von Marco Schulz; 27.03.2010, 15:07.

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                            • #15
                              Lieber Marcus,
                              keine Angst, ich möchte die Diskussion hier nicht weiter ausbauen, sondern dir nur zeigen, um was es mir eigentlich ging und weshalb ich auf den Gesetzesnachweis pochte.
                              Ich glaube auch nicht, dass ich da etwas falsch reininterpretiert habe. Von dir kam folgende Aussage:
                              Zitat von Marco Schulz Beitrag anzeigen
                              es mag ja so sein, dass Ihr das anders seht. Die Rechtslage ist nunmal so. Sie wird allerdings - wie oben bereits geschrieben - nicht überall so vollstreckt.
                              Ich wollte zeigen, dass im Bezug auf die Nennung der Elterntiere die Rechtslage eben nicht so ist. Wie das dann von den Ländern gehandhabt wird und der Beweis der Herkunft gehandhabt wird, ist ein anderes paar Schuhe. Mit dem Rest, was du in deinem letzten Post geschrieben hast, stimme ich absolut überein.

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