Guten tag, ich hätte mal eine Frage bezüglich der landesweiten Gesetze bezüglich der Gifttierhaltung. Ich habe gelernt, das Gifttiere nur unter bestimmten Vorraussetzungen die aber Landesweit gelten, gehalten werden dürfen. Ich hab Zoofachangestellte gelernt und musste ja die verschiedenen gesetze lernen und dadurch habe ich gelernt, dass Gifftiere in seperaten Räumen mit Glastür zur Einsicht gehalten werden dürfen, man das 18te Lebensjahr vollendet haben muss, Antiseren vorhanden sein müssen und die Nummer eines Giftnotrufes vorhanden sein muss, ausserdem müssen die Terrarien entsprechend gekenzeichnet sein, die Namen der Tiere, die Anzahl der Tiere in einem Terrarium und die deutschen Namen der Tiere an den Terrarien vermerkt werden müssen. So jetzt zu meiner Frage da ich übers www nichts finde, dass mich bestätigt. Habe ich da Mist gelernt? Oder gibt es das wirklich? Wir waren azubis aus ganz Deutschland und haben auch gelernt, dass es von Bundesland zu Bundesland nochmal spezielle Auflagen gibt.
Wäre nett, wenn ihr mir da mal genaues dazu geben könntet, gerne auch Links und papers auf denen ich das selbst nachlesen kann.
LG Fernandi89
Wäre nett, wenn ihr mir da mal genaues dazu geben könntet, gerne auch Links und papers auf denen ich das selbst nachlesen kann.
LG Fernandi89
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