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Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Gift- und Riesenschlangen

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  • Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Gift- und Riesenschlangen

    Guten Tag,

    wie einigen unter Euch vielleicht bekannt ist, hat der BNA für seine Mitglieder Sonderkonditionen mit einem Versicherer ausgehandelt, der unter anderem eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung auch für gefährliche Tiere (Schlangen, ...) anbietet.
    Was mir dabei neu war, ist die Tatsache, dass auch die Mitgliedschaft in der DGHT, die ja als Gesellschaft ihrerseits Mitglied im BNA ist, ausreicht, um von diesem Angebot zu profitieren.

    In einem Telefongespräch hat mir Herr Henzler von der Württembergischen Versicherung bereits ein unverbindliches Angebot unterbreitet, das sich für mich sehr interessant anhörte. So soll eben nicht jedes einzelne Tier versichert werden müssen, sondern der Gesamtbestand. Die angegeben Preise bewegen sich dabei interessanter Weise deutlich unter denen für einen Hund - allerdings hat der ja auch dreimal täglich Gelegenheit, Schäden an Dritten oder deren Eigentum anzurichten, was einer Gift- oder Riesenschlange im Idealfall ja nicht gelingt.
    Einzelheiten bzw. ein konkretes Angebot werden mir nach Einsendung meiner Rahmenbedingungen zugestellt.

    Angesichts der dramatischen Geschehnisse der vergangenen Wochen, denke ich, sollten die Halter potentiell gefährlicher Tiere sich in jeder Hinsicht bestmöglich absichern. Möglicherweise bietet dieses Versicherungsangebot genau hierfür eine gute Grundlage.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Schulze Niehoff
    curiosity killed the cat

  • #2
    Jedoch denke ich das in dem Fall der aktuellen Geschehnissen die Versicherung wahrscheinlich nicht einspringen würde da ich verumte das der Besitzer zum einen keinen Sachkundenachweis hatte und zum zweiten stufe ich (beruhend auf den Medienberichten) das Verhalten des Besitzers dem das passiert ist als (grob) fahrlässig ein.
    Währen die Anforderungen erfüllt, die das Halten dieser Tiere verlangen, KANN und darf es nicht passieren das das Tier nachts durch ein Lüftungsloch entwischt.
    Speziell bei so "gefährlichen" Tieren muss ich doch schon zum allein Eigenschutz genau auf sowas achten und im Zweifelsfall (bleistiftdicke Schlange) zusätzlich ein Lochblech oder Drahtgitter anbringen das genau das verhindert!
    Traurig ist nur das durch solche Vorfälle WIR ALLE in ein falsches Licht geraten.
    Kann man nur hoffen das die Möglichkeit sich gegen solche Finanziellen Risiken zu schützen nicht noch mehr Halter zur Fahrlässigkeit animiert, frei nach dem Motto "wenn was passiert, die Versicherung zahlt schon!".
    Klar ist ne Versicherung gut damit auch jeder ausreichend entschädigt wird aber das Problem löst sich dadurch nicht.

    nachdenkliche Grüße

    Stephan
    Zuletzt geändert von BoaStephan; 26.03.2010, 14:52.

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    • #3
      N`Abend Peter,

      find ich einen interessanten Beitrag!
      Werd mich auch mal über den Leistungsumfang und Preis schlau machen. Hast du vielleicht noch/schon nen Link zum Kleingedruckten?

      Oder die Tel.Nr von Herrn Henzler (gerne auch per PN)?

      Danke und Grüße
      Marcus
      Marcus Fischer === bei Heidelberg

      Kommentar


      • #4
        Zitat von MaFi Beitrag anzeigen
        ...Oder die Tel.Nr von Herrn Henzler

        Moin moin,

        die Kontaktadresse (inkl. Telefonnummer) steht am Ende des geposteten Links...

        Gruß
        Felix

        Kommentar


        • #5
          Danke für den Hinweis
          :ups: - wer lesen kann ist klar im Vorteil...

          Mittlerweile hab ich auch im "Internen" gelesen und der Sache hat sich ja nu auch der Vorstand angenommen...

          So long
          Marcus
          Marcus Fischer === bei Heidelberg

          Kommentar


          • #6
            Hallo !

            Haftpflichtversicherungen zahlen auch im Falle der groben Fahrlässigkeit !

            Kommentar


            • #7
              Hallo,

              Tierhaftpflichtversicherungen i.d.R. aber nicht !!!
              Da reicht es, wenn man den Hund ohne Leine Gassi führt, dass der Versicherungsschutz i.d.R. weg ist.

              EDIT: auf jeden Fall genau das Kleingedruckte durchlesen !

              Gruss

              Andi

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              • #8
                Zitat von Onkel Andi Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Tierhaftpflichtversicherungen i.d.R. aber nicht !!!
                Da reicht es, wenn man den Hund ohne Leine Gassi führt, dass der Versicherungsschutz i.d.R. weg ist.

                EDIT: auf jeden Fall genau das Kleingedruckte durchlesen !

                Gruss

                Andi

                Hallo,

                in der Regel ist der Versicherungsschutz weg, wenn der Hund an der Leine ist. Analog bei kleinen Kindern zahlt die Versicherung, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt hat (zumindest in Deutschland).

                Kommentar


                • #9
                  Guten Tag,

                  vor einigen Tagen habe ich nun das Angebot der Württembergischen Versicherung für eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden durch die von mir gehaltenen Giftschlangen erhalten. Tatsächlich bin ich allerdings ein wenig enttäuscht, fällt der Betrag doch höher aus, als erwartet.

                  Der Grundbetrag für die BNA-Tierhalter-Versicherung liegt für private Halter von „Reptilien, Arachnoiden, Vögeln (Strauß, Emu, Nandu und dgl.) – bei gefährlicher Arten max. 8 Tiere“ zwar tatsächlich „nur“ bei 60 bzw. 55 Euro pro Jahr (Versicherungssumme: 5 bzw. 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden). Die im Fall größerer Bestände eingeräumten Rabatte können mich jedoch im Augenblick noch nicht wirklich überzeugen.
                  Tatsächlich bin ich der Auffassung, dass von zahlenmäßig umfangreicheren Beständen in der Regel eben nicht ein proportional größeres Risiko ausgeht. Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein, handelt es sich doch gerade bei diesen Haltern zumeist (wenn auch nicht zwangsläufig) um solche mit langjähriger Erfahrung, denen ja durchaus eine bessere Einschätzung der Notwendigkeiten zur sicheren Verwahrung seiner Pfleglinge zuzutrauen ist.
                  Am Rande erwähnt, wundert mich übrigens ein wenig, dass die persönliche Situation des Halters, beispielsweise ob dieser über entsprechend gesicherte Räumlichkeiten und möglicherweise langjährige Erfahrung, einen Sachkundenachweis, … verfügt, scheinbar keinen Einfluss auf die Betragsfestsetzung hat.


                  Eine Alternative könnte das Angebot für eine private Haftpflichtversicherung durch die Hanse Merkur darstellen. Hier sind Schäden durch im Haus gehaltene Tiere eingeschlossen. Im Leistungsüberblick (Seite 3, Unterpunkt "Tiere") wird ausdrücklich aufgeführt, dass "In der Wohnung gehaltene wilde Tiere (Schlangen, Spinnen)", selbst durch den einfachen Haftpflicht-Schutz, abgedeckt sind.

                  Abweichend davon ist allerdings in der Produktinformation, die man nach Verwendung des persönlichen Tarifrechners aufrufen kann, nur noch von einer "Abdeckung der Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb des Kfz, im Sport einschließlich der Schäden durch kleine Wasserfahrzeuge, wie Ruderboote, Kanus, Paddelboot oder durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch Tierhalter-Haftpflicht gesondert zu versichern sind" die Rede. (Als gesondert über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu versichernde Tiere, werden bei der Hanse Merkur Hunde und Pferde geführt.)

                  Auf meine telefonische Nachfrage bei der Hanse Merkur wurde mir mitgeteilt, dass „große“ wilde Tiere („Löwen, Elefanten, Krokodile, …“), vom Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung ausgenommen seien. Im Falle von Terrarientieren würden solche, deren Haltung in Terrarien „normaler Größe“ stattfinden würde, unter den Versicherungsschutz fallen.

                  Auf meinen Einwand, dass hier doch eine Menge Interpretationsspielraum vorhanden wäre, wurde mir mitgeteilt, dass das im Zweifelsfall ja ein Plus für den Versicherungsnehmer darstelle, dem im (Streit-)Fall derart unklarer Formulierungen seitens der Gerichte doch in der Regel Recht gegeben werde.

                  Ich denke noch darüber nach und hoffe, dass unsere, bewährte Versicherungsfachfrau demnächst aus dem Urlaub zurück kehrt, um ihrerseits ein Angebot zu unterbreiten.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Peter
                  curiosity killed the cat

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Onkel Andi Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Tierhaftpflichtversicherungen i.d.R. aber nicht !!!
                    Da reicht es, wenn man den Hund ohne Leine Gassi führt, dass der Versicherungsschutz i.d.R. weg ist.

                    EDIT: auf jeden Fall genau das Kleingedruckte durchlesen !

                    Gruss

                    Andi
                    Hallo !
                    Bei der Tierhaftpflicht ist es wie mit der Privathaftpflicht .
                    Grobe Fahrlässigkeit ist dabei !!!!!
                    Und d.h. , den Hund ohne Leine Gassi führen ist mitversichert, wenn er dann z.B. auf die Straße rennt und ein Auto ausweichen muß und vorn Baum knallt !!



                    Vorsatz ist z.B. ein klarer Ausschluß.
                    @ Marco S. : bei den Tieren ist es nicht wie bei den Kleinkindern. Da haftet man schon allein aus dem Besitz des Hundes, d.h. selbst wenn der Hund an der Leine ist und einen Schaden verursacht, haftet man als Besitzer und die Haftpflicht zahlt i.a. . Es wird dann nur geprüft, wie hoch der Anteil der eigenen Schuld ist.
                    Zuletzt geändert von Krallenfrosch; 08.04.2010, 13:53.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
                      Guten Tag,

                      vor einigen Tagen habe ich nun das Angebot der Württembergischen Versicherung für eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden durch die von mir gehaltenen Giftschlangen erhalten. Tatsächlich bin ich allerdings ein wenig enttäuscht, fällt der Betrag doch höher aus, als erwartet.

                      Der Grundbetrag für die BNA-Tierhalter-Versicherung liegt für private Halter von „Reptilien, Arachnoiden, Vögeln (Strauß, Emu, Nandu und dgl.) – bei gefährlicher Arten max. 8 Tiere“ zwar tatsächlich „nur“ bei 60 bzw. 55 Euro pro Jahr (Versicherungssumme: 5 bzw. 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden). Die im Fall größerer Bestände eingeräumten Rabatte können mich jedoch im Augenblick noch nicht wirklich überzeugen.
                      Tatsächlich bin ich der Auffassung, dass von zahlenmäßig umfangreicheren Beständen in der Regel eben nicht ein proportional größeres Risiko ausgeht. Eher das Gegenteil dürfte der Fall sein, handelt es sich doch gerade bei diesen Haltern zumeist (wenn auch nicht zwangsläufig) um solche mit langjähriger Erfahrung, denen ja durchaus eine bessere Einschätzung der Notwendigkeiten zur sicheren Verwahrung seiner Pfleglinge zuzutrauen ist.
                      Am Rande erwähnt, wundert mich übrigens ein wenig, dass die persönliche Situation des Halters, beispielsweise ob dieser über entsprechend gesicherte Räumlichkeiten und möglicherweise langjährige Erfahrung, einen Sachkundenachweis, … verfügt, scheinbar keinen Einfluss auf die Betragsfestsetzung hat.


                      Eine Alternative könnte das Angebot für eine private Haftpflichtversicherung durch die Hanse Merkur darstellen. Hier sind Schäden durch im Haus gehaltene Tiere eingeschlossen. Im Leistungsüberblick (Seite 3, Unterpunkt "Tiere") wird ausdrücklich aufgeführt, dass "In der Wohnung gehaltene wilde Tiere (Schlangen, Spinnen)", selbst durch den einfachen Haftpflicht-Schutz, abgedeckt sind.

                      Abweichend davon ist allerdings in der Produktinformation, die man nach Verwendung des persönlichen Tarifrechners aufrufen kann, nur noch von einer "Abdeckung der Haftungsrisiken im Straßenverkehr außerhalb des Kfz, im Sport einschließlich der Schäden durch kleine Wasserfahrzeuge, wie Ruderboote, Kanus, Paddelboot oder durch kleine zahme Haustiere, soweit sie nicht durch Tierhalter-Haftpflicht gesondert zu versichern sind" die Rede. (Als gesondert über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu versichernde Tiere, werden bei der Hanse Merkur Hunde und Pferde geführt.)

                      Auf meine telefonische Nachfrage bei der Hanse Merkur wurde mir mitgeteilt, dass „große“ wilde Tiere („Löwen, Elefanten, Krokodile, …“), vom Versicherungsschutz durch die private Haftpflichtversicherung ausgenommen seien. Im Falle von Terrarientieren würden solche, deren Haltung in Terrarien „normaler Größe“ stattfinden würde, unter den Versicherungsschutz fallen.

                      Auf meinen Einwand, dass hier doch eine Menge Interpretationsspielraum vorhanden wäre, wurde mir mitgeteilt, dass das im Zweifelsfall ja ein Plus für den Versicherungsnehmer darstelle, dem im (Streit-)Fall derart unklarer Formulierungen seitens der Gerichte doch in der Regel Recht gegeben werde.

                      Ich denke noch darüber nach und hoffe, dass unsere, bewährte Versicherungsfachfrau demnächst aus dem Urlaub zurück kehrt, um ihrerseits ein Angebot zu unterbreiten.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Peter
                      Hallo !
                      Was willst Du noch ??
                      60 € für max. 8 Tiere ist doch fair .
                      ein Hund alleine kostet oft schon 60 € und mehr !

                      Deinem Ansatz, daß mehr gefährlichere Tiere weniger Gefahr bedeuten kann ich nicht folgen. Wo soll da die Logik sein ?
                      Eine Gefahr geht ja von jedem dieser Tiere aus; also geht auch von mehr solcher Tiere eine größere ( wenn auch nicht unbedingt proportional ) Gefahr aus.


                      In der Privathaftpflicht sind normalerweise nur zahme Haustiere und Kleintiere ( z.B. Hamster ) eingeschlossen. Keine Wildtiere !
                      Ich würde mich da nicht auf die mündliche Aussage der Mitarbeiterin verlassen , sondern es mir schriftlich bestätigen lassen, vor allem bei den "gefährlichen o. giftigen" Tieren.

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                      • #12
                        Zitat von Krallenfrosch Beitrag anzeigen
                        Hallo !
                        Was willst Du noch ??
                        60 € für max. 8 Tiere ist doch fair .
                        ein Hund alleine kostet oft schon 60 € und mehr !
                        Nun,

                        ein Hund geht ja auch dreimal am Tag unter die Leute und hat dabei Gelegenheit, andere Tiere oder gar Menschen zu beissen, sich auf gefährliche Weise in den Straßenverkehr einzubringen, und dergleichen Unfug mehr anzustellen.
                        Giftschlangen hingegen leben sinnvoller Weise in ausbruchsicheren Terrarien, die im Idealfall wiederum in ausbruchsicher gestalteten Räumen untergebracht sind und stellen so praktisch keine tatsächliche Gefahr für Dritte, und damit kein Risiko für den Versicherer dar.
                        Darüber hinaus macht eine solche "Giftschlangen-Versicherung" meines Erachtens nur Sinn, wenn der Gesamtbestand, möglicher Weise vielleicht noch in "Risikogruppen" unterteilt, abgedeckt ist. Schnell hat man vielleicht fünfzig, hundert oder noch mehr Nachzuchten, die nach einer eventuell eingeräumten "Gnadenfrist" ebenfalls versicherungspflichtig werden. Und dann?


                        In der Privathaftpflicht sind normalerweise nur zahme Haustiere und Kleintiere ( z.B. Hamster ) eingeschlossen. Keine Wildtiere !
                        Ich würde mich da nicht auf die mündliche Aussage der Mitarbeiterin verlassen , sondern es mir schriftlich bestätigen lassen, vor allem bei den "gefährlichen o. giftigen" Tieren.
                        Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
                        Eine Alternative könnte das Angebot für eine private Haftpflichtversicherung durch die Hanse Merkur darstellen. Hier sind Schäden durch im Haus gehaltene Tiere eingeschlossen. Im Leistungsüberblick (Seite 3, Unterpunkt "Tiere") wird ausdrücklich aufgeführt, dass "In der Wohnung gehaltene wilde Tiere (Schlangen, Spinnen)", selbst durch den einfachen Haftpflicht-Schutz, abgedeckt sind.
                        MfG

                        P.
                        curiosity killed the cat

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                        • #13
                          Zitat: "Darüber hinaus macht eine solche "Giftschlangen-Versicherung" meines Erachtens nur Sinn, wenn der Gesamtbestand, möglicher Weise vielleicht noch in "Risikogruppen" unterteilt, abgedeckt ist. Schnell hat man vielleicht fünfzig, hundert oder noch mehr Nachzuchten, die nach einer eventuell eingeräumten "Gnadenfrist" ebenfalls versicherungspflichtig werden. Und dann? .. "

                          Klar, wenn man schon so ne' Versicherung abschließt, sollte die alle Tierchen einschließen, zumindest die, die echt Schäden anrichten könnten.

                          ne Tierhaftpflicht für Privatleute, die diese gefährlichen Tiere pauschal ( egal wieviele ) zu einem Pauschalpreis abdeckt, wirst Du wohl schwer finden.
                          Da müßtest Du schon Händler oder Zoo sein, dort ist es so.
                          Wenn man privater Hundehalter ist und alle seine 20 Hunde absichern will, so geht das auch nur mit Preis pro Tier ( dann natürlich mit Mengenrabatt ).
                          Man muß sich halt entscheiden : wenn ich 54 Giftschlangen halten will, so muß ich auch die Kosten tragen ...

                          grüße
                          Jens

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