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Boa Constrictor Anhang B

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  • Boa Constrictor Anhang B

    Hallo,

    ich habe mal wieder Nachzuchten von meinen Boas, da sie aber momentan schlecht vermittelbar sind wollte ich mal auf eine Börse gehen. Bei der Börsenverordnung steht das man den Schutzstatus angeben muß.
    Jetzt meine Frage: sind Boa Constrictor Imperator noch Anhang B Tiere oder war das nur früher so , ich dachte immer ein Herkunftsnachweis genügt, da man sie bei uns ja nicht anmelden muß. Habe auch schon gehört bei Boa C.I. gibt es eine Ausnahme.

    Vieleicht kann mir jemand eine kurze Info geben.

    Übrigens ich komme aus BW und die Börse ist auch in BW.

    Gruß und Danke

  • #2
    Schutzstatus
    WA II / Anhang B, nicht melde- aber nachweispflichtig
    (Herkunftsnachweis nötig)
    Ob man den Herkunfsnachweis für die Jungtiere selber ausstellen darf, weiß ich nicht.

    Eigentlich müsstest du als Vermehrer, dich da vorher besser informieren, vorallem bei einer Tierart die man schlecht los wird.

    Gruß Holger
    Gruß Holger

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    • #3
      Du kannst den Herkunftsnachweis selbst ausfüllen.

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      • #4
        Hallo,

        wie meine Vorredner schon gesagt haben, nachweispflichtig, nicht meldepflichtig!
        Du solltest allerdings darauf achten, dass wenn Du die Tiere auf Börsen verkaufen möchtest, Du die Papiere der Elterntiere mitführen solltest. Ansonsten Du darfst die Papiere selbst ausstellen.

        Gruss

        ..........B

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