Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schlange im Besitz ohne Herkunftsnachweis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schlange im Besitz ohne Herkunftsnachweis

    Hallo, wir haben uns vor ein paar Tagen eine Schlange von Privatleuten Gekauft. Wir fragten extra im Fachhandel nach, ob die Schlange gemeldet werden muss oder nicht. Der Verkäufer sagte nein, somit machten wir uns auf den Weg von einer Privatperson eine Madagascar Boa zu kaufen. Ebenso diese Leute sagten uns, dass eine Meldung dieses Tieres nicht nötig sei. Wir hätten uns vielleicht besser informieren sollen , aber es war unsere erste Schlange und somit haben wir geglaubt was man uns sagte... fataler Fehler. Wir waren mit der Schlange beim Tierarzt um sie durchchecken zu lassen, der Tierarzt machte uns darauf aufmerksam,dass wir diese Schlangenart anmelden müssen. Wir haben aber nun keinen Herkunfsnachweis oder Citesbescheinigung was wir aber brauchen um die Schlange an zu melden. Wir riefen dann beim Landschaftsbehörde an. Diese setzen sich jetzt mit der Zuständigen Behörde aus der stadt wo wir sie gekauft haben in Verbindung und klärt den Sachverhalt des alten Besitzers der uns die schlange verkaufte da er meinte so eine bescheinigung nicht zu habe. So Sachverhalt geschildert jetzt zu meiner Frage. Wir möchten die Schlange in jedem Fall behalten, und es war dumm von uns nicht direkt danach zu fragen. Doch was Passiert jetzt? wird uns die schlange weg genommen? wo kommt sie hin? was für eine Strafe kommt auf uns zu ?

  • #2
    Hallo,

    da ihr euch selbst "angezeigt" habt und ihr hoffentlich Beweise habt, dass ihr tatsächlich die Schlange von diesem Menschen bekommen habt, wird sie wohl - wenn keine Papiere vorgelegt werden können - beschlagnahmt und bei euch eingestellt. Eventuell kommt ein Bussgeld dazu, welches aber nciht wirklich hoch sein wird.

    ABER, wenn ihr noch nicht mal gewusst habt, dass Madagaskarboas (welche eigentlich?) geschützt sind, wie habt ihr euch über den natürlichen Lebensraum, Klimabedingungen und Haltungsnotwenidgkeiten informiert? Welche Bücher/Artikel habt ihr euch gekauft?

    Gruss
    Nicolá
    seit über 16 Jahren der Herpetologie verfallen (mehr darfs ja nicht sein, wenn man erst 17 ist )

    Kommentar


    • #3
      Hallo,

      ein Tier zu Beschlagnahmen ist Sache des Veterinäramtes bzw. der unteren Naturschutzbehörden (Bundesamt für Naturschutz). Nur weil Papiere für ein Tier nicht vorhanden sind, wird es das aber sicherlich nicht machen, auch wenn es Anhang I Tiere sind.
      Wohin sollten sie auch mit dem Tier? Mal eben bei einem Tierheim abgeben wird bei Reptilien nicht so einfach wie mit einem Hund...

      Es wird vermutlich eine Verwarnung von Seiten der Behörden geben, denke nicht mal das es ein Bußgeld nach sich ziehen wird.
      Darüber hinaus bekommt man Gelegenheit sich schriftlich dazu zu äußern!
      Erst danach wird entschieden wie es weiter geht, solange passiert noch nicht wirklich viel...


      LG Tom

      Kommentar


      • #4
        Nun,

        bei Anhang A Tieren können die Behörden schon ein wenig heftiger reagieren. Die Bandbreite möglicher Maßnahmen lässt sich wohl grob mit dem beliebten Swinger-Motto umreissen: Alles kann, nichts muss.
        Wie das weitere Vorgehen in diesem speziellen Fall sein wird, bleibt geduldig abzuwarten. Oder halt bei der zuständigen Behörde zu erfragen. (Nur um dann doch geduldig abwarten zu müssen ...)

        Viel Glück

        P.
        curiosity killed the cat

        Kommentar


        • #5
          super danke für die zahlreichen antworten =) dann heißt es jetzt erstmal abwarten ....:wall: ich erzähl euch dann wies aus gegangen ist sobald wir was hören . lg almdudler

          Kommentar


          • #6
            Hallo Zusammen. Ich habe mich länger im Internet informiert, ob ich einen Dunklen tigerpython anmelden muss in NRW. Ich habe viele verschiedene Foren und Meinungen durchgelesen und es hieß teilweise : Ja er muss angemeldet werden oder Nein ist nicht nötig. Habe mir auch schon einen Privatmann gesucht, der seine verkauft. Er selbst meint, man müsse ihn nicht anmelden, da es schon sein 4. ist und er bis jetzt noch keinen angemeldet hat. Nur wie isses nun wirklich?
            Ach und der Verkäufer meint er würde den Nachweiszettel nicht mehr finden.

            Gruß

            Kommentar


            • #7
              Salü

              Tigerpythons sind meldepflichtig, da artengeschützt und nicht von der Meldepflicht befreit.
              Und sie sind in manchen Gemeinden sogar genehmigungspflichtig.

              Ich würde von diesem Menschen keinen Tigerpython kaufen.
              Eher würde ich ihn anzeigen wegen illegalem Handel mit artengeschützten Tieren.
              lg Dagmar

              Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
              Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

              Kommentar

              Lädt...
              X