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Hallo ich möchte mir einen Tigerphyton anschaffen . Jetzt ist die Frage wie in meinem Bundesland die Richtlinien sind zb Haltergenemigung usw. also wenn Jemand mir da helfen kann wäre es Gut .
Hallo,
nachdem was ich weis sind in Schleswig-Holstein nur Panzerechsen und Giftschlangen verboten.
Von Würgeschlangen hab ich noch nix gelesen.
Aber um sicher zu gehn fragst du am besten in deinem zuständigen Ordnungsamt oder in der Naturschutzbehörde nach wobei ich glaube das die im Ordnungsamt damit überfordert sein könnten.
Im Amt nachfragen kostet nix! Überleg dir das mit dem Tier auch gut, dass wird ein riesen Boot!
Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Adresse: Hamburger Chaussee 25
Postleitzahl: 24220
Stadt: Flintbek (Rendsburg-Eckernförde)
Telefon: 04347 7 04-0
Fax: 04347 7 04-1 12
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