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Verletzte Ringelnatter

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  • Verletzte Ringelnatter

    Guten Abend

    Heute lag vor unserer Haustür eine kleine Ringelnatter, welche am hinteren Teil verletzt scheint. Womöglich hat unsere Katze sie vor der Tür abgelegt. Ich habe noch nie eine Schlange bei uns im Garten gesehen, nehme aber an das sie dort lebt da wir einen Teich haben.
    Erst haben wir gedacht das die kleine Schlange tot oder fast tot ist, da sie das Maul weit offen hatte, die Zunge raushing und etwas Blut zu sehen war. Das hat uns sehr leid getan, also haben wir sie erstmal mit ins Haus genommen in der Hoffnung sie erholt sich bei etwas Wärme.

    In der Zwischenzeit hab ich im Internet recherchiert und gelesen das sich Ringelnatter auf diese Art "tot" stellen. Jedenfalls machte die Schlange auch eine Stunde später keinen besseren Eindruck.
    Wir haben jemanden vom NABU informiert, dort angerufen und gefragt was wir tun können. (die Adresse haben wir auf amphibienschutz.de gefunden.

    Da die Schlange sehr dünn ist haben wir Angst das sie den Winter draussen nicht überlebt. Sie ist auch klein, das sie wohl kaum einen Frosch oder eine Kröte fressen kann. Jedenfalls würde es uns leid tun wenn sie den Winter draussen nicht überlebt.
    Der Herr vom NABU meinte man könnte sie aufpeppeln und drin überwintern lassen. Das würden wir gerne machen und hoffentlich macht sie sich gut damit sie im Frühjahr wieder am Gartenteich jagen kann.

    Im Moment haben wir ein kleines Terrarium (war mal Aquarium 60x40) eingerichtet, mit Laub, einer "Höhle" aus Steinen und einer flachen, runden Schale Wasser.

    Morgen wollte ich losgehen und ein besseres Wassergefäß sowie kleine Fische (die dann in das Wasser kommen) holen.

    Mittlerweile macht die Ringelnatter einen wesentlich besseren Eindruck und schlängelt durchs Terrarium.
    Da wir auch sichergehen wollen das es der Schlange gutgeht, sind wir nun am hin und her überlegen ob wir sie wieder raussetzen und der Natur ihren Lauf lassen sollen, oder ob wir bis zum frühjahr warten.

    Wir sind hin und hergerissen, deshalb wenden wir uns an Euch mit der Frage um Rat was das beste ist.

    LG Melli

  • #2
    Schwer zu sagen, am besten eine Reptilienkundige Praxis aufsuchen und die Schlange nach weiteren Verletzungen untersuchen lassen,man weiß ja nicht wie lange deine Katze damit gespielt hat bis sie halbtot vor der Türe von ihr abgelegt wurde.Das heißt, bischen Blut aus dem Maul und Zunge herausen bei weit geöffneten Maul gehört zum tot stellen.
    Sollte sie keine inneren Verletzungen davon getragen haben, am besten an einen Naturweiher aussetzen und nicht mehr in deinem Garten, die Kitty holt diesselbe irgendwann wieder zum spielen. Die Ringelnatter findet trotzdem ihr Winterlager und es ist dazu noch nicht zu spät.
    Trau mich wetten das ein Komposthaufen in eurem Garten ist, da werden noch weitere Ringelnattern hausen.

    Das nächste problem ist, sie steht unter Naturschutz und man macht sich strafbar
    Zuletzt geändert von Bierglas-chamäleon; 25.10.2011, 23:14.

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    • #3
      Wenn man eine verletzte Ringelnatter aufnimmt und gesund pflegt, macht man sich nicht strafbar. Man muss die Aufnahme allerdings bei der zuständigen Naturschutzbehörde melden und das Tier sobald es draußen wieder alleine klar kommt, wieder frei lassen.

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      • #4
        An deiner Stelle würde ich mich mal § 44 BNatSchG durchlesen unter Absatz 2 zu Zeile 1

        Finde einen verletzten Greifvogel ecetera Ringelnatter die unter strengsten Artenschutz gestellt ist, nehme eines der Tiere mit nach Hause und du machst dich ab den Punkt schon strafbar!!!

        Das mit nach Hause oder in Besitz nehmen kann bis zu 5000 Euro Strafe bedeuten.

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        • #5
          Hallo,

          Zitat von Bierglas-chamäleon Beitrag anzeigen
          An deiner Stelle würde ich mich mal § 44 BNatSchG durchlesen unter Absatz 2 zu Zeile 1
          an deiner Stelle würde ich mal einen § weiterlesen. Also locker bleiben.

          Gruß
          Michael

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          • #6
            Brauch ich ned weiter lesen, ist mir selbst passiert bei einem verletzten Habicht den ich aufpäppeln und wieder frei lassen wollte...
            Dazu kam ich nicht, die Polizei stand vor der Türe, beschlagnahmte das Tier und leitete ein Strafverfahren ein..fertig
            War verdammt teuer die Geschichte...endzitat, liegen lassen, die nächste Naturschutzbehörde benachrichtigen oder zuständigen Revierjäger oder Falknerei.
            War Pech, ich würds aber wieder machen, aber nur bei Nacht und Nebel und ohne jemanden davon zu erzählen...könnte der verkehrte sein.
            Zuletzt geändert von Bierglas-chamäleon; 26.10.2011, 22:17.

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            • #7
              Hallo,

              man kann weiterhin verletze Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen.
              Bei streng geschützten Arten muss man halt der zuständigen Behörde Bescheid geben, die das Tier dann aber auch einziehen darf.
              Und der Habicht ist halt eben streng geschützt...


              Gruß
              Christian

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              • #8
                Hallo Bierglas-chamäleon,

                ich weiß ja nicht, was in deinem Fall genau passiert ist... Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge.

                Aber das von dir vorgeschlagene BNatSchG regelt auch die Aufnahme von kranken/verletzten Tieren zur Pflege.

                (5) Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

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                • #9
                  Hallo Bierglas-Chamäleon.

                  Jetzt würfelst du mehrere Dinge durcheinander.

                  "Besonders geschützte" Arten, die nicht unter das Jagdrecht fallen, dürfen ohne Meldung beim zuständigen Amt gesundgepflegt werden.
                  "Streng geschützte" Arten, die nicht unter das Jagdrecht fallen, dürfen nur dann gesund gepflegt werden, wenn man es vorher beim Amt angemeldet und genehmigt bekommen hat.

                  Arten, die jedoch unter das Jagdrecht fallen (also auch sämtliche Greifvögel) haben in einem nicht jagdlich geführten Haushalt nichts verloren, und müssen den Behörden (entweder Naturschutzbehörde, oder auch Jagdbehörde) gemeldet werden. Da gibt es dann auch normalerweise keine Ausnahme von.

                  Das sind aber alles grundverschiedene Dinge.

                  Und da die Ringelnatter nur 'besonders geschützt' ist, und keine FFH-Anhangsart, ist die Pflege im Krankheitsfall meldungsfrei möglich - unter der Vorraussetzung, dass das Tier freigelassen wird, sobald es sich selbst draußen ernähren kann.

                  Grüße,
                  Matthias
                  Von der Natur begeistert ..

                  [Ehemals Alan Grant]

                  DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit

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                  • #10
                    Hallo ,

                    ich sehe das Problem auch wie Mathias .
                    Ich wohne direkt an Teich und Waldrand und habe auch Katzen , die immer mal irgendwelche Tiere anschleppen . Hatte noch nie Probleme mit Behörden deswegen .Die Tiere leben allerdings auch teilweise sowieso auf meinem Grundstück .

                    Wie groß ist denn das Tierchen ? Falls es nicht selbst Fische fängt , bleibt bloß zwangsfüttern . Kannst Du das ?
                    Ich habe auch schon ein im Herbst gefundenes Gelege von Ringelnattern ausgebrütet und die Jungschlangen den Winter über durchgefüttert . Da fraß erst auch kein Tier selbstständig . War ein ganz schöner Aufwand , die Schürsenkel ans Futter zu bringen .

                    Grüße Frank

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                    • #11
                      Hallo Frank

                      Zitat von knarf Beitrag anzeigen
                      Wie groß ist denn das Tierchen ? Falls es nicht selbst Fische fängt , bleibt bloß zwangsfüttern . Kannst Du das ?
                      zwangsfüttern ist eine ganz schlechte Idee.

                      Wenn das Tier fit genug ist, kann es sowieso wieder rausgesetzt werden. Zum Wochenende soll es ja noch recht schön werden.

                      Wenn das nicht möglich ist, kann man der Ringelnatter Fisch, Regenwurm oder Maus anbieten. Braucht nichts Lebendes zu sein. Lebende Fische stehen in der Regel nicht auf ihrem Speiseplan.

                      Dass die Tiere (auch Jungtiere) nicht fressen wollen, liegt auch daran, dass sie eigentlich in die Winterruhe gehen.

                      Gruß
                      Michael

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                      • #12
                        Hallo ,

                        ich gehe hier ja von einem verletzten Tier aus . Wenn alles i.O. ist , kann sie natürlich gleich wieder raus . Ist sicher die beste Lösung .

                        Sonst ist es schon ein Problem , solche Tierchen zu ernähren . Es hat ja kaum einer Froschnachwuchs zu Hause und wenn verfüttert er den nicht .

                        Meine gingen damals weder an Guppis ,Fleisch , Würmer oder ähliches .Der Wurf schlüpfte ja erst Ende Oktober - auswildern ging da sicher nicht mehr .Von Winterruhe war nichts zu bemerken - eher im Gegenteil .Blieb nur kleingeschnittener Fisch auf der Futternadel . Da gingen dann langsam die meisten auch ran . Später fraßen sie auch reingelegte Futterbrocken - aber auch nicht alle .

                        Grüße Frank
                        Zuletzt geändert von knarf; 27.10.2011, 19:22.

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                        • #13
                          In der heutigen Zeit ist es kein Problem im Asia- Markt ein paar Froschschenkel (zum Verwittern) zu kaufen allerdings tendiere ich ganz stark zu dem was Michael geschrieben hat.

                          LG, Frank
                          DGHT- Kassel , AGAR- Hessen , EGSA und meine Thamnophis

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                          • #14
                            @Matthias

                            Bei der Verhandlung ging es nicht um das, besonders geschützte Art, sondern um Wildvögel wie der Staatsanwalt plädierte.
                            Mein Anwalt und meinerseits dachten, Wildvögel sind ganz andere Tiere, Enten, Kolkraben usw.
                            Und da gibts wieder etwas,man benötigt eine Haltungsgenehmigung die man bei der unteren Naturschutzbehörde erst beantragen muß und die nötige Sachkunde muß man auch vorweisen.

                            Dazu habe ich noch etwas gefunden.

                            Bei Gesetzeslage steht:
                            "Darf ich der Natur entnommene Wildvögel behalten? Grundsätzlich nein. Im Falle von nicht freiheitstauglichen (behinderten) Tieren sind diese an die von der Naturschutzbehörde vorgesehene Stelle abzugeben. §49 Abs. 1 Satz Nr. 3 BNatSchG Wer einen behinderten Wildvogel privat halten möchte, muss dies der Unteren Naturschutzbehörde unverzüglich melden. Diese kann überprüfen, ob der angehende Halter über ausreichend fundierte Sachkenntnis verfügt. Zusammen mit dem Veterinäramt kann die Unterbringung besichtigt und daraufhin überprüft werden, ob sie art- und tierschutzgerecht ist. Nach der Überprüfung entscheidet die Naturschutzbehörde, ob eine Haltegenehmigung erteilt wird oder nicht. Halten Sie einen Wildvogel ohne Meldung an die Behörde und ohne Genehmigung, machen Sie sich strafbar! Die Haltung von Greifvögeln wird durch die Verordnung zum Schutz von Wild (BWildSchV) geregelt."


                            So, wird OT und hat nix mit dem Thema Ringelnatter zu tun

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                            • #15
                              Hallo ,

                              was ist denn "Verwittern " ?

                              Grüße Frank

                              Kommentar

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