Liebe Freunde,
am Donnerstag hatten Silvia Macina und ich eine lange Sitzung gemeinsam mit Frau von der Schulenburg und ihrem Vorgesetzten in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg; sie ist die zuständige Person für die Details der neuen Gesetzesgebung bezüglich der "Gefahrentierverordnung" in Hamburg, die ja in Planung ist. Frau Dr. von der Schulenburg ist direkt der Gesundheitssenatorin Frau Prüfer-Storcks unterstellt.
Ich möchte Euch kurz auf den aktuellen Stand bringen. Für diese Angaben übernehme ich keine Gewähr, zumal immer gerne viel Positives vorab verbreitet und angedeutet wird, wenn Gesetze erarbreitet werden. Ob das dann alles so im Gesetz steht wird man sehen, ich bin sehr gespannt. Hier hat Silvia ihre reiche Erfahrung aus den Vorabgesprächen der Gesetzesdiskussionen an runden Tischen anderer Bundesländer vorgebracht, die ja allesamt nachgebessert wurden, siehe z.B. Thüringen und Hessen.
Zuerst einmal: Das Gesetz wird kommen, manche von Euch dachten ja schon, es wäre vom Tisch! Es wird tatsächlich ein Verbot der Haltung "gefährlicher" Tiere werden, jedoch wird es wohl mit großer Wahrscheinlichkeit Ausnahmegenehmigungen geben. Die Behörde hat erkannt, dass es viele Tiere gibt und die entsprechend nach Sicherstellung auch untergebracht werden müssen, worauf die Behörde gerne verzichten möchte. Silvia hat deutlich darauf gepocht, dass "Sachkunde" in den Gesetzestext genommen wird, woran wir ja gemeinsam schon seit vielen Jahren arbeiten. Genauere Details was an weiteren Bedingungen für eine Haltungsgenehmigung gefordert wird, ist noch unklar. Es scheint nötig zu werden, ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorzulegen. Man ist auch nicht mehr der Meinung, die Halter dieser Tiere müssten einen §-11 erwerben.
Folgende Tiere werden (neben diversen Raubsäugern) wohl genehmigungspflichtig:
Alle Giftschlangen (außer den WA I,II und III - Arten, warum konnte uns die Behörde nicht erklären, da wird die entsprechende Abteilung noch gefragt), Nattern: Thelotornis spec. und Dispholidus typus, Heloderma spec., Riesenschlangen mit einer individuellen Größe über 3 m, alle Panzerechsen mit einer individuellen Größe über 1,80 m, einige der giftigsten Skorpionsgattungen (Centruroides, Androctonus usw...), giftige Spinnen der Gattungen Atrax, Phoneutria, Loxosceles, Latrodetus usw. Einige giftige Fische, Schnecken und Quallen (!!!) sind ebenfalls gelistet.
Insgesamt hatten wir alle das Gefühl, ein gutes Gespräch geführt zu haben und unsere Interessen vertreten zu haben. Wir haben auf die Erstellung einer Tierliste verzichtet, das mögen die "Fachleute" der Behörden bitte selber organisieren. Uns erschien der Teilentwurf für die zu erlassende Rechtsverordnung noch relativ "unprofessionell" und überarbeitungswürdig. Positiv anzumerken ist die Tatsache, dass die Behörde kein Totalverbot anstrebt und so die Halter in die Illegalität treibt. Es wird Ausnahmen geben und die Haltung wird auch überprüft. Grundsätzlich ist gegen eine behördliche Meldepflicht ja nichts einzuwenden, genau wie eine artgerechte und sichere Unterbringung "gefährlicher" Reptilien.
Beste Grüße aus Hamburg,
Jörg Hofmann.
am Donnerstag hatten Silvia Macina und ich eine lange Sitzung gemeinsam mit Frau von der Schulenburg und ihrem Vorgesetzten in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg; sie ist die zuständige Person für die Details der neuen Gesetzesgebung bezüglich der "Gefahrentierverordnung" in Hamburg, die ja in Planung ist. Frau Dr. von der Schulenburg ist direkt der Gesundheitssenatorin Frau Prüfer-Storcks unterstellt.
Ich möchte Euch kurz auf den aktuellen Stand bringen. Für diese Angaben übernehme ich keine Gewähr, zumal immer gerne viel Positives vorab verbreitet und angedeutet wird, wenn Gesetze erarbreitet werden. Ob das dann alles so im Gesetz steht wird man sehen, ich bin sehr gespannt. Hier hat Silvia ihre reiche Erfahrung aus den Vorabgesprächen der Gesetzesdiskussionen an runden Tischen anderer Bundesländer vorgebracht, die ja allesamt nachgebessert wurden, siehe z.B. Thüringen und Hessen.
Zuerst einmal: Das Gesetz wird kommen, manche von Euch dachten ja schon, es wäre vom Tisch! Es wird tatsächlich ein Verbot der Haltung "gefährlicher" Tiere werden, jedoch wird es wohl mit großer Wahrscheinlichkeit Ausnahmegenehmigungen geben. Die Behörde hat erkannt, dass es viele Tiere gibt und die entsprechend nach Sicherstellung auch untergebracht werden müssen, worauf die Behörde gerne verzichten möchte. Silvia hat deutlich darauf gepocht, dass "Sachkunde" in den Gesetzestext genommen wird, woran wir ja gemeinsam schon seit vielen Jahren arbeiten. Genauere Details was an weiteren Bedingungen für eine Haltungsgenehmigung gefordert wird, ist noch unklar. Es scheint nötig zu werden, ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorzulegen. Man ist auch nicht mehr der Meinung, die Halter dieser Tiere müssten einen §-11 erwerben.
Folgende Tiere werden (neben diversen Raubsäugern) wohl genehmigungspflichtig:
Alle Giftschlangen (außer den WA I,II und III - Arten, warum konnte uns die Behörde nicht erklären, da wird die entsprechende Abteilung noch gefragt), Nattern: Thelotornis spec. und Dispholidus typus, Heloderma spec., Riesenschlangen mit einer individuellen Größe über 3 m, alle Panzerechsen mit einer individuellen Größe über 1,80 m, einige der giftigsten Skorpionsgattungen (Centruroides, Androctonus usw...), giftige Spinnen der Gattungen Atrax, Phoneutria, Loxosceles, Latrodetus usw. Einige giftige Fische, Schnecken und Quallen (!!!) sind ebenfalls gelistet.
Insgesamt hatten wir alle das Gefühl, ein gutes Gespräch geführt zu haben und unsere Interessen vertreten zu haben. Wir haben auf die Erstellung einer Tierliste verzichtet, das mögen die "Fachleute" der Behörden bitte selber organisieren. Uns erschien der Teilentwurf für die zu erlassende Rechtsverordnung noch relativ "unprofessionell" und überarbeitungswürdig. Positiv anzumerken ist die Tatsache, dass die Behörde kein Totalverbot anstrebt und so die Halter in die Illegalität treibt. Es wird Ausnahmen geben und die Haltung wird auch überprüft. Grundsätzlich ist gegen eine behördliche Meldepflicht ja nichts einzuwenden, genau wie eine artgerechte und sichere Unterbringung "gefährlicher" Reptilien.
Beste Grüße aus Hamburg,
Jörg Hofmann.
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