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Neues aus Hamburg zum Haltungsverbot!

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  • Neues aus Hamburg zum Haltungsverbot!

    Liebe Freunde,
    am Donnerstag hatten Silvia Macina und ich eine lange Sitzung gemeinsam mit Frau von der Schulenburg und ihrem Vorgesetzten in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg; sie ist die zuständige Person für die Details der neuen Gesetzesgebung bezüglich der "Gefahrentierverordnung" in Hamburg, die ja in Planung ist. Frau Dr. von der Schulenburg ist direkt der Gesundheitssenatorin Frau Prüfer-Storcks unterstellt.
    Ich möchte Euch kurz auf den aktuellen Stand bringen. Für diese Angaben übernehme ich keine Gewähr, zumal immer gerne viel Positives vorab verbreitet und angedeutet wird, wenn Gesetze erarbreitet werden. Ob das dann alles so im Gesetz steht wird man sehen, ich bin sehr gespannt. Hier hat Silvia ihre reiche Erfahrung aus den Vorabgesprächen der Gesetzesdiskussionen an runden Tischen anderer Bundesländer vorgebracht, die ja allesamt nachgebessert wurden, siehe z.B. Thüringen und Hessen.
    Zuerst einmal: Das Gesetz wird kommen, manche von Euch dachten ja schon, es wäre vom Tisch! Es wird tatsächlich ein Verbot der Haltung "gefährlicher" Tiere werden, jedoch wird es wohl mit großer Wahrscheinlichkeit Ausnahmegenehmigungen geben. Die Behörde hat erkannt, dass es viele Tiere gibt und die entsprechend nach Sicherstellung auch untergebracht werden müssen, worauf die Behörde gerne verzichten möchte. Silvia hat deutlich darauf gepocht, dass "Sachkunde" in den Gesetzestext genommen wird, woran wir ja gemeinsam schon seit vielen Jahren arbeiten. Genauere Details was an weiteren Bedingungen für eine Haltungsgenehmigung gefordert wird, ist noch unklar. Es scheint nötig zu werden, ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorzulegen. Man ist auch nicht mehr der Meinung, die Halter dieser Tiere müssten einen §-11 erwerben.

    Folgende Tiere werden (neben diversen Raubsäugern) wohl genehmigungspflichtig:
    Alle Giftschlangen (außer den WA I,II und III - Arten, warum konnte uns die Behörde nicht erklären, da wird die entsprechende Abteilung noch gefragt), Nattern: Thelotornis spec. und Dispholidus typus, Heloderma spec., Riesenschlangen mit einer individuellen Größe über 3 m, alle Panzerechsen mit einer individuellen Größe über 1,80 m, einige der giftigsten Skorpionsgattungen (Centruroides, Androctonus usw...), giftige Spinnen der Gattungen Atrax, Phoneutria, Loxosceles, Latrodetus usw. Einige giftige Fische, Schnecken und Quallen (!!!) sind ebenfalls gelistet.
    Insgesamt hatten wir alle das Gefühl, ein gutes Gespräch geführt zu haben und unsere Interessen vertreten zu haben. Wir haben auf die Erstellung einer Tierliste verzichtet, das mögen die "Fachleute" der Behörden bitte selber organisieren. Uns erschien der Teilentwurf für die zu erlassende Rechtsverordnung noch relativ "unprofessionell" und überarbeitungswürdig. Positiv anzumerken ist die Tatsache, dass die Behörde kein Totalverbot anstrebt und so die Halter in die Illegalität treibt. Es wird Ausnahmen geben und die Haltung wird auch überprüft. Grundsätzlich ist gegen eine behördliche Meldepflicht ja nichts einzuwenden, genau wie eine artgerechte und sichere Unterbringung "gefährlicher" Reptilien.

    Beste Grüße aus Hamburg,
    Jörg Hofmann.
    Zuletzt geändert von Jörg Hofmann; 21.04.2012, 11:50.
    www.dght-hamburg.de

  • #2
    Auf die Definition von "individuellen Größe" darf man dann gespannt sein Wird wohl genau so ein Spaß werden wie "tropische Giftspinnen"
    Gruß Rene

    Auffangstation für Reptilien und Gefahrtiere Rotenburg

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    • #3
      Hallo Jörg!

      Das geht ja dann noch. Wenn man darüber reden kann, halte ich es für vernünftig. Wobei ich mich auch frage, wer diese Prüfung der Haltungsbedingungen und Unterbringung dann folgend vollziehen wird.

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      • #4
        Zitat von Christian S. Beitrag anzeigen
        .... wer diese Prüfung der Haltungsbedingungen und Unterbringung dann folgend vollziehen wird.

        Hallo,

        mich würde mal interessieren, an welche Bedingungen denn die Erlaubnis zur Haltung
        von ''gefährlichen Exoten '' geknüpft sind, nur ein polizeiliches Führungszeugnis ohne
        Eintrag wird es ja wohl nicht sein.
        Und kostet die Prüfung oder Abnahme der ''Anlage'' etwas ???

        Zum Glück nicht in Hamburg wohnend
        thedarkside

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        • #5
          Naja die Bedingungen sind ja oben schon kurz angeschnitten und werden sicherlich dann genau definiert. Ich mag den Gedanken, dass es Bedingungen gibt an die man sich halten MUSS, da dies auch geprüft wird. Aber wie gesagt - wer soll das prüfen ?!

          Wenn die Prüfung etwas kosten soll, fänd ich dies arg frech... das wäre ja wie Miete zahlen für die Erlaubnis diese Tiere zu halten....

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          • #6
            Nun, man scheint sich der Politik zu fügen, auch wenn sie unvernünftig ist. Vernünftig wäre logisch zu denken - Gesetze sind nur nötig wo Drittpersonen oder die Allgemeinheit gefährdet wird. Fälle wo unbeteiligte Dritte durch "Gifttiere" geschädigt wurden, gibt es nicht. Für den Halter selber besteht natürlich eine Gefahr, ob die aber höher ist als bei zahlreichen anderen gefährlichen Hobbies (denken wir etwa an die Risiko-Sportarten wie Klettern, Gleitschirmfliegen, Bungee-Jumping, Canyoning, Autorennen, Reiten etc.) bezweifle ich. Da man die Risiko-Sportarten kaum verbieten kann, sollte man auch die Gifttierhaltung nicht verbieten. Da vom Terrarianer-Hobby kaum eine Gefahr für die Allgemeinheit aus geht, sind Verbote reine Politik, Partei-Profilierung und Unsinn. Hat Silvia darauf hingewiesen, dass kaum je eine Drittperson durch Terrarianer einen Schaden erlitten hat????

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            • #7
              Selbstverständlich haben wir sehr deutlich auf diesen Umstand hingewiesen, wie auch schon in vorherigen Gesprächen und Briefen. Besonders auf das Thema "Reiten" wurde hingewiesen, als Hochrisiko-Sportart mit vielen Toten und Verletzten jedes Jahr, auch unbeteiligten Personen. Das jedoch interessiert die Fachabteilung nicht, die ihre Aufgaben von Politikern bekommen.
              Genauere Details sind ja nicht weiter bekannt, welche Auflagen erfüllt werden müssen.

              Besten Gruß aus Hamburg,
              Jörg Hofmann.
              www.dght-hamburg.de

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              • #8
                Zitat von Christian: "Wenn die Prüfung etwas kosten soll, fänd ich dies arg frech... das wäre ja wie Miete zahlen für die Erlaubnis diese Tiere zu halten...."


                Die Erstellung einer Haltegenehmigung wird mit Sicherheit etwas kosten...

                Gruß,
                Jörg.
                www.dght-hamburg.de

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                • #9
                  mir fällt grad ein, könnte es nicht Sinn machen eine Kalkulaion zu erstellen, aus der hervorgeht was Hamburg eine übertiebene Verordnung kosten würde...also wenn Tiere abggeben würden und was die Unterbringung dann an Kosten verursacht.

                  Politiker sind ja nicht sonderlich intelligent, aber "Rechnungen" kriegen die noch verstanden........

                  entgegenkommender Gruß
                  Zuletzt geändert von gesperrt; 27.04.2012, 20:16.

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                  • #10
                    Zitat von gesperrt Beitrag anzeigen
                    mir fällt grad ein, könnte es nicht Sinn machen eine Kalkulaion zu erstellen, aus der hervorgeht was Hamburg eine übertiebene Verordnung kosten würde...also wenn Tiere abggeben würden und was die Unterbringung dann an Kosten verursachen würde
                    Hallo,

                    die Kosten wird doch wohl der ehemalige Halter übernehmen müssen !?
                    Interessant wird es doch erst dann, wenn irgendwo der erste Karton
                    steht und die Behörden wissen nicht von wem der kommt !
                    Vermutlich werden die meisten Ihre Bestände nicht anmelden und
                    leise abtauchen und was ist dann gewonnen ??!!
                    Gibt es denn überhaupt bestimmte ''Regeln'' die eingehalten werden müssen,
                    wenn man jetzt in Hamburg Giftschlangen halten will ?
                    Wird man z.B. in Mietswohnungen in Mehrfamilenhäusern eine Genehmigung
                    bekommen ? Welche baulichen Voraussetzungen müssen denn für eine
                    Genehmigung erfüllt sein ( Schleusen, Gitter vor den Fenstern u.a )
                    Für mich ist das bisher allles ziemlich unausgekocht und ich würde bis das
                    alles geklärt ist evtl. Bestände nicht melden !!

                    thedarkside

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                    • #11
                      wenn eine Verordnung kommt und Tiere abgegeben werden, muß der Halter nach meinem Verständnis nichts bezahlen.

                      Ist doch eh nur ne theoretische Rechnung.....

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