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Darf Jugendamt,Königspython verbieten

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  • Darf Jugendamt,Königspython verbieten

    Guten Morgen
    Ich bin schon seit 2002 in der Terraristik,habe einige Echsenarten und Landschildkröten.Ich habe ne liebe Frau und drei Kinder(2,5,7 Jahren)meine Terrarien stehen alle 2fach verschlossen im langen Flur.Wir wollten uns im diesen Jahr eine Königspython kaufen.Meine Fragearf das Jugendamt die Königspython-Haltung verbieten?Wir hatten mal ein paar Probleme mit Jugendamt,vor 3Jahren.Sagen wir es mal vorsichtig ausgedrückt:Einige aus der Verwandschaft waren neidisch,das wir eine glückliche Familie sind und haben dann Falschaussagen beim Jugendamt gemacht.Die haben damals schon skeptisch meine anderen Terrarien angeschaut.
    Kann mir einer einen Rat/Amtwort darauf geben?
    schöne Pfingsten
    Ps:das Terrarium befindet sich ca.1,20m über'n Boden(im Aluregal)
    Zuletzt geändert von Joe612; 27.05.2012, 09:52. Grund: Noch was ergänzt

  • #2
    Ich habe letztens von jemandem gehört, dass sie ihre Riesenschlangen abgeben musste, da sie sonst kein Kind zur Adoption bekommen hätte. Einen gewissen Einfluss scheinen die Ämter schon zu haben, allerdings glaube ich nicht, dass sie sich einmischen können, wenns um die eigenen Kinder geht. Dann müssten sie fairerweise auch Hunde verbieten, durch die jährlich wesentlich mehr Kinder verletzt werden.

    Gruß,
    Ozan

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    • #3
      Ich kann mir das auch nicht so ganz Vorstellen, da ja in einer RTL2 Doku ein Riesenschlangenhalter mit seiner Python und seinem 5 Jährigen Kind handiert. Aber ich denke das wird bei euch in DE doch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein ..... Vielleicht einfach mal anonym nachfragen....

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      • #4
        Ich habe zwar keine Phytons nur Kornnattern! Ich habe aber die Erfahrung mit den Jugendamt gemacht,da meine Schwester in einem Kinderheim ist und sie mich regelmäßig besuchen kommen darf seit einem Jahr.War das Jugendamt bei mir zu Hause um die Wohnverhältnisse zu begutachten unddie Frau hat mir zu Herzen gelegt das die Terrarien immer gut und ausbruchsicher verschlossen sein sollten.Den auch ne Kornnatter könnte jemanden erwürgen so hat sie sich ausgedrückt.Muss dazu sagen das meine Schwester 17 wird und mir sogar zur Hand geht bei reinungsarbeiten sie weiß wie man jetzt mit so ein Tier umgeht.Aber für das Jugendamt steht eben das wohl des kindes an erster Stelle.Meine Schwester hat mir auch erzählt das sie vom Jugendamt gefragt wurde ob die terrarien wenn sie hier zu besuch war immer verschlossen gewesen seien.Worauf sie wohl gesagt hat das er(also ich) die terrarien nur auf gemacht habe um Wasser zu wechseln.
        Wünsche euch frohe Pfingsten
        Gruß
        D.Christopher

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        • #5
          Es geht in der Realität nie darum was Ämter dürfen, sondern was sie einfach machen (können) .........

          rechtlose Grüße

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          • #6
            Solche Fragen wären bei einem Fachanwalt wohl besser aufgehoben.
            Ich würde hier ganz bestimmt nicht um "Erlaubnis" fragen. Die sollen sich lieber mal um die Kinder kümmern, die jedes Jahr aufs neue von ihren Eltern zu tode geprügelt werden. Aber da scheinen diese Typen ja lieber wegzuschauen, macht wohl zu viel Arbeit.....

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            • #7
              Ja die kümmer sich immer nur um einfache sachen und nicht zu vergessen das Kaffee trinken mit den Kollegen.

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              • #8
                Zitat von Defense Beitrag anzeigen
                Die sollen sich lieber mal um die Kinder kümmern, die jedes Jahr aufs neue von ihren Eltern zu tode geprügelt werden. Aber da scheinen diese Typen ja lieber wegzuschauen, macht wohl zu viel Arbeit.....
                Zitat von D.Christopher Beitrag anzeigen
                Ja die kümmer sich immer nur um einfache sachen und nicht zu vergessen das Kaffee trinken mit den Kollegen.
                Und alle Exotenhalter sind Tierquäler...
                AG Skinke!

                www.apopo.org - Räumkommando Riesenratte
                "We train rats to save lives" "Adopt a rat!"

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                • #9
                  Müssten Sie (Jugendamt) dann auch das rauchen beim stillen verbieten?
                  mfg

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                  • #10
                    Die Jugendämter werden wohl keine Fachleute angestellt haben, die wissen welche Tiere für Kleinkinder gefährlich sind, welche nicht.
                    Daß der Königspython für ein Kind nicht groß genug wird um ein Kind zu erbeuten, wissen "wir", der vom Jugendamt ist aber nur Laie und für den ist das halt ne Riesenschlange wie jede andere.

                    Daß natürlich Kleinkinder ins Beuteschema größerer Arten passen, ist natürlich auch richtig.

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                    • #11
                      Hallo,
                      wenn ihr schon keine Ahnung habt dann lasst doch bitte die teilweise dümmlichen Stammtischparolen und lasst die Kirche im Dorf.
                      Natürlich dürfen die bei eigenen Kindern keine Abschaffung verlangen .
                      Bei Adoption siehts da etwas anders aus.
                      Wenn der Sachbearbeiter die Abschaffung will und Du das Tier nicht abschaffst bekommst Du halt kein Kind zur Adoption.
                      Dagegen gibt es noch nicht mal ein Rechtsmittel.
                      Gruß
                      Heinrich

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                      • #12
                        Die Rechtslagen in unserem Land sind manchmal etwas kompliziert!?
                        Aber nimm doch eine Blindschleiche, da werden sie keine Angst haben das dies schlängelnde Lebewesen deine Kinder findet.
                        Aber die passen schon auf unsere Kinder auf.
                        mfg

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                        • #13
                          Also ich finde die ganzen Mutmaßungen und das Stammtischgerede hier bringt einen ja wohl keinen Zentimeter weiter.
                          Wenn du da wirklich genaue Angaben haben willst,fragst du entweder bei deinem Anwalt des Vertrauens nach oder wendest dich mal an die DGHT direkt.Die können dir bestimmt einen Rechtsexperten nennen der von sowas Ahnung hat.

                          Gruß
                          Dom
                          Wenn ein Weg besser als ein anderer ist,kannst du sicher sein,ist es der Weg der Natur
                          Aristoteles 384 v.Chr.-322 v. Chr.

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                          • #14
                            Also, ich arbeite schon lange im sozialen Bereich und habe es öfter mal mit Jugendämtern zu tun. Das die sich nur um unwichtige Dinge kümmern, ist ein lächerliches Gerücht.

                            Zum eigentlichen Thema: Sollte nachgewiesen werden, dass die Tiere eine Gefahr für die Kinder darstellen, kann es passieren, dass das Jugendamt einschreitet. Aber: Python Regius als einen für den Menschen gefährliche Schlange darzustellen, dürfte ziemlich schwierig werden, insbesondere weil er auch in keiner bisherigen Gefahrentierverordnung aufgeführt ist. Das Jugendamt kann nicht einfach so die Beschlagnahmung der Tiere oder aber die Sanktionen für die Eltern und deren Kinder beschließen. Es kann natürlich sein, dass ein Sachbearbeiter die Welle wegen der Schlangenhaltung macht, ob sich derjenige aber an höherer Stelle mit seinem Anliegen durchsetzen kann, bezweifle ich doch sehr.

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                            • #15
                              Zitat von Dubia Beitrag anzeigen
                              Die Rechtslagen in unserem Land sind manchmal etwas kompliziert!?
                              Manchmal?! :ggg:
                              Der war verdammt gut..


                              @Anolis05
                              Wie ist das denn eigentlich mit Giftschlangen?
                              Und wenn es z.B:
                              Um das Sorgerecht bei Scheidungskindern geht, hierbei egal ob Gift- oder Riese- schlange,
                              was wäre dann?
                              Da könnte die/der Ex vermutlich nen Strick raus bauen oder?



                              Gespannte Grüße
                              Julian
                              Zuletzt geändert von lugubris; 28.05.2012, 20:48.

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