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Gefahrentierverordnung in Hamburg 2.0:

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  • Gefahrentierverordnung in Hamburg 2.0:

    Liebe DGHT-Mitglieder,
    an dieser Stelle möchte ich Euch auf den neuesten Stand bringen, was sich im Entwurf bezüglich der angestrebten Gesetzeserstellung zur Haltung gefährlicher Tiere in der Hansestadt Hamburg geändert hat. Die letzte Version wurde ja anfänglich recht kontrovers diskutiert und ist dann auch wieder zügig eingeschlafen, man schweigt besser und kippt kein Öl ins Feuer. Jedoch mahlen die Mühlen langsam weiter und nun ist eine neue Version vorhanden, die wieder Anlass zur Diskussion bietet. Ich möchte hier nur die wichtigsten Aspekte vorstellen und anmerken, dass wir vom Vorstand in stetiger Diskussion mit den Behörden sind und das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Langsam scheint auch dem letzten Ignoranten klar zu werden, dass das alles nur der Anfang ist und die „harmlosen“ Tiere die nächsten sein werden, worauf Silvia Macina und ich schon so lange hinweisen. Das ist auch die Aussage so einiger Politiker und daran wird sich kaum etwas ändern, für die die Haltung „ekeliger“ Tiere per se eben unverständlich ist.
    Ein Totalverbot ist scheinbar derzeit vom Tisch, denn es kann ein formloser Antrag bei der Behörde zur Haltung gefährlicher Tiere gestellt werden, bei der genaue Anzahl, Geschlechter usw. gemeldet werden müssen, ebenso wie Fotos der einzelnen Tiere. Interessant hierbei die wichtige Angabe eines „Vertreters“ des Tierhalters, der sachkundig aushelfen kann (muss?), wenn der Besitzer beispielsweise krank ist; man kann also von einer Art „Bürgen“ sprechen, was im Grundsatz natürlich ganz sinnvoll ist und vielleicht auch den einen oder anderen teuren Feuerwehreinsatz erübrigt. Die Zuverlässigkeit der Halter wird eine große Rolle zugesprochen und langatmig aufgelistet. Zusammengefasst kann man hier erwähnen, dass der Halter keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis haben darf, falls doch wird mit Sicherheit keine Haltegenehmigung ausgesprochen. Auch Personen, die gegen die Gefahrentierverordnung verstoßen, bekommen keine, bzw. man entzieht ihnen die Genehmigung. Die Halter gefährlicher Tiere müssen darüber hinaus die fachlichen Kenntnisse zur Pflege erworben haben und sie haben sich an die Mindesthaltungsrichtlinien zu halten, was ja sowieso so sein sollte, egal für welche Reptilien. Sie sind eben die „Mindestanforderungen“ - soweit so gut, - jedoch wurde nicht auf die Sachkunde (DGHT/VDA) hingewiesen, worum wir intensiv gebeten hatten und man es uns auch zugesagt hatte. Immerhin wird das Gutachten namentlich erwähnt. Zur sicheren Pflege gehören viele Maßnahmen, die der Pfleger zu erfüllen hat – erwähnt werden tatsächlich Maßnahmen, die auch die DGHT empfiehlt und davon haben sich die Hamburger Behörden nur einen kleinen Teil rausgenommen. In den Gutachten unseres Verbandes werden stärkere Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Zum Beispiel wird nicht von einer Haltung gefährlicher Tiere in einem gesonderten Raum gesprochen und Schlupfkisten sind nur bei Haltung mehrerer Giftschlangen in einem Terrarium vorgeschrieben. Gebühren stehen noch nicht fest, ebenso wenig die Strafen, die bei Nichtbeachtung anstehen werden.
    Welche Tiere sind nun betroffen und welche hat man neu aufgenommen? Mit Freude habe ich gelesen, dass man wieder See-Elefanten und See-Leoparden pflegen darf, dafür sind aber Wölfe und alle Riesenschlangen ab 3 m Länge und alle Panzerechsen ab 2 m Länge genehmigungspflichtig. Neu ist auch, dass alle Viperidae, Crotalinae / Crotalidae und Atractaspididae auf der Liste sind, ebenso wie bei den Nattern die berühmten Thelothornis spec. und Dispholidus spec. , wogegen wohl kaum Einwände seitens der Verbände herrschen werden. Heloderma spec. sind auch auf der Liste und alle Warane ab 2 m Länge, Leguane Iguana iguana sind nicht erwähnt, ebenfalls nicht auf der Liste sind Boiga spec. und Scolopedra spec. . Die bereits als gut befundene und mit Sorgfalt erstellte Liste der giftigen Spinnentiere und Skorpione musste einen herben Rückschlag einstecken, denn sie wurde – tatsächlich – um Vogelspinnen erweitert, so sie denn „giftig sind“, eine herrlich schwammige Aussage und wir schauen dann mal, nach welchen Literaturangaben wir uns da zu richten haben. Ebenfalls erweitert wurde die Liste um einige giftige Fische wie Scorpanidae, Synanceidae und Pteroinae, sowie Wüfelquallen (Cubozoa).
    Begründet wird diese Vorlage mit der Gefahrenabwehr, Menschen zu schützen und sie vor Fehlern durch Tierhalter zu hüten. Tatsächlich wird auch beschrieben, dass Tiere, die zwar harmlos sind und dennoch Phobien auslösen, explizit nicht in diesem Gesetz erfasst werden sollen. Nicht angesprochen wird die Unterbringung von Tieren, die nicht mehr von den Haltern gepflegt werden können und wer die Kosten dafür übernehmen muss, geschweige denn, wo die Tiere untergebracht werden sollen, wenn die Genehmigung zur Haltung nicht erteilt wird. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist der Hamburger Tierschutzverein nicht gewillt, gefährliche Tiere (in größerer Anzahl) unterzubringen, denn sie verfügen nicht über die sinnvollen Unterbringungsmöglichkeiten und Personal dafür.
    Besitzstandswahrung wird jedoch eingehalten und Zuchtverbote werden nicht vorgeschrieben, wenigstens kleine Lichtblicke in einer dunklen Zukunft. Unsere Diskussionen haben die Liste der Reptilien mittlerweile sinnvoller gemacht, wenn auch immer noch nicht alles bestens ist.
    Wir werden weiterhin die Behörden auf die Probleme mit dieser halbherzigen Gesetzesvorlage hinweisen und unsere Hilfe anbieten, denn ein totaler Rückzug unsererseits wäre sicherlich nicht förderlich.
    Jörg Hofmann, Vorstand DGHT-Landesverband Hamburg.
    Zuletzt geändert von Jörg Hofmann; 16.07.2012, 23:00.
    www.dght-hamburg.de

  • #2
    Jetzt also nur noch die hunderten ausgesetzten Vogelspinnen abwarten..

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    • #3
      Also diese beiden Punkte:

      Zusammengefasst kann man hier erwähnen, dass der Halter keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis haben darf, falls doch wird mit Sicherheit keine Haltegenehmigung ausgesprochen
      sie haben sich an die Mindesthaltungsrichtlinien zu halten, was ja sowieso so sein sollte, egal für welche Reptilien. Sie sind eben die „Mindestanforderungen“ - soweit so gut
      sofern diese so übernommen werden, halte ich für rechtlich schwer tragbar/haltbar. Zum einen geht "keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis" weit über das eigentliche Ziel hinaus, zum anderen ist die Prüfbarkeit einer Eintragung im Nachhinein nicht mehr gegeben. Warum beispielsweise eine Geldstrafe einem Menschen die Befähigung absprechen soll seine Tiere vernünftig zu halten, erschließt sich dabei nicht wirklich.

      Und bei den "Mindestanforderungen" könnte man sich dann maximal auf das damalige Gutachten beziehen. Wir alle Wissen was drin steht, und was dies dann in Bezug auf die Haltung einiger Arten bedeuten würde, z.B. für den grünen Leguan. Somit würde man quasi diesem Gutachten eine gesetzliche Grundlage einräumen, obwohl man weiß, dass einiges aus diesem Gutachten nichts mit artgerechter Haltung zu tun hat.

      Nicht angesprochen wird die Unterbringung von Tieren, die nicht mehr von den Haltern gepflegt werden können und wer die Kosten dafür übernehmen muss, geschweige denn, wo die Tiere untergebracht werden sollen, wenn die Genehmigung zur Haltung nicht erteilt wird. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist der Hamburger Tierschutzverein nicht gewillt, gefährliche Tiere (in größerer Anzahl) unterzubringen, denn sie verfügen nicht über die sinnvollen Unterbringungsmöglichkeiten und Personal dafür.
      Also bis vor kurzem hat man sich in der Süderstr. doch noch darum gerissen, solche Tiere aufzunehmen. Nach Ablauf des "bezahlten Zeitraums" gingen die dann in andere Stationen. Man hat die Tiere also lieber durch die Lande geschickt, obwohl Plätze bei Haltern verfügbar waren. In dem Moment wo Geld aus der Landeskasse fließt, wird man sich dann dort auch "gerne" diesen Tieren annehmen

      Die bereits als gut befundene und mit Sorgfalt erstellte Liste der giftigen Spinnentiere und Skorpione musste einen herben Rückschlag einstecken, denn sie wurde – tatsächlich – um Vogelspinnen erweitert, so sie denn „giftig sind“, eine herrlich schwammige Aussage und wir schauen dann mal, nach welchen Literaturangaben wir uns da zu richten haben.
      Das erinnert an Niedersachsens "tropische Giftspinnen" und "giftige Skorpione"

      Begründet wird diese Vorlage mit der Gefahrenabwehr, Menschen zu schützen und sie vor Fehlern durch Tierhalter zu hüten.
      Eine Gefahrenabwehr muss aber eine fundierte Gefahr/Bedrohung als Grundlage haben und kann nicht suggestiv begründet werden.

      Naja, warten wir mal ab was bei rauskommt. Die Hoffnung, dass man die Chance für eine vernünftige Verordnung nutzt, kann wohl leider begraben werden.
      Gruß Rene

      Auffangstation für Reptilien und Gefahrtiere Rotenburg

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      • #4
        Jedenfalls ein aus meiner Sicht besserer Beschluss als in Hessen.

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        • #5
          Ich durfte heute erfahren das mein Zooladen Loxosceles frei an interessierte verkauft... Als wär das nicht schon leichtsinnig genug gab es keine Artangaben.

          Manchmal sind Aussagen wie
          Begründet wird diese Vorlage mit der Gefahrenabwehr, Menschen zu schützen und sie vor Fehlern durch Tierhalter zu hüten.
          zumindest nicht komplett an den Haaren herbei gezogen.

          Wo die vielen Würfelquallen allerdings hinwandern sollen ist mir rätselhaft.

          Der ganze Hype um entlaufene Schlangen ist bei manchen wohl fast schon so weit - zumindest scheint es so - das aus jeder Ringelnatter eine Mamba wird:

          http://www.wiesentbote.de/2012/07/05...lon-gesichtet/


          In einem Gebiet in dem mehrere Arten vorkommen sollen schalten plötzlich alle Instanzen Alarm wenn eine davon mal gesichtet wird? Wählen sie den Notruf wenn sie "die" Schlange gesehen haben...

          Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich entweder um eine Würge- oder um eine Giftschlange handelt.
          Im Kern zumindest korrekt.^^


          Die Herrn soll sich locker machen. Klappt ja auch wenn einem bei 250km/h eine "potenzielle" Thelotornis kirtlandi (zumindest bei der Geschwindigkeit°°) über die Hände kriecht...
          http://www.youtube.com/watch?v=brp62ae02m8
          Zuletzt geändert von delherbe; 02.08.2012, 00:48.

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          • #6
            Zitat von delherbe Beitrag anzeigen
            Manchmal sind Aussagen wie
            Begründet wird diese Vorlage mit der Gefahrenabwehr, Menschen zu schützen und sie vor Fehlern durch Tierhalter zu hüten.
            zumindest nicht komplett an den Haaren herbei gezogen.

            Wo die vielen Würfelquallen allerdings hinwandern sollen ist mir rätselhaft.
            Nicht an den Haaren herbeigezogen? Steinfische, Pterois u.Ä. sind zwar in der Tat arg giftige Zeitgenossen, der Halter behilft sich hier aber ohnehin mit Zangen usw. weil er das weiß. Und die Gefährdung dritter durch die Haltung dieser Tiere ist nur schwer vorstellbar, ich wurde im Treppenhaus zumindest noch nicht von wilden Fischen angefallen...

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            • #7
              Ja das sagst Du so einfach - man weiß ja nie wann einem wiedermal die nächste Würfelqualle begegnet!
              Ich für meinen Fall übrlege jetzt, ob ich aus dem Gladbacher Raum in die Hansestadt umziehe u mir einen See-elefanten anschaffe!

              Wobei - mal kurz ernsthaft.
              In diesem Zuge drängt sich mir die Frage auf, ob bei einem Umzug mit Gefahrentieren ebenfalls die Besitzstandswahrung gilt.

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              • #8
                Mag ja alles unheimlich witzig sein für reine Terrarianer, Pterois volitans und andere Pterois sp. sind aber tatsächlich in Großbecken durchaus verbreitet- auch andere, insbesondere kleinere Scorpaenidae.

                Aber da hört eben die Solidarität auf- in manchen Threads dieser Art wird gefragt, warum die Aquarianer denn nicht reagieren oder sich gar mit den Terrarienern zusammentun, aber wenns den Terrarienern wurscht ist, was den Aquaristen passiert, warum soll's dann andersrum anders sein?

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                • #9
                  http://www.exotenhaltung.com/wbb/ind...ustom&pageID=1


                  Gruß Tom

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                  • #10
                    Guten Morgen

                    ich finde das Thema geht uns alle etwas an ganz egal ob Terrarianer oder Aquarianer oder sehe ich das etwas falsch?
                    Behörden bewirken komplett irrsinnige Gesetze weil Medien und Tierschutzorganisationen unser Hobby öffentlich an den Pranger stellen und immer nur das schlechte gezeigt wird.

                    Glaube das es an der Zeit ist auch von unserer Seite her öffentliche Arbeit zu betreiben und zeigen das es auch vernünftige Halter von Gefährlichen Tieren gibt.

                    Ich wohne in Rhein Land Pfalz und dort gibt es bis jetzt noch keine irrsinnigen Gesetze. Bin mal gespannt wie lange das noch so ist?

                    Kann echt nicht nachvollziehen und es nicht verstehen was daran so schwer ist ein Bundeseinheitliches Gesetz zu beschließen?

                    In diesem sinne wünsche ich euch allen ein schönes Wochenende.....

                    Beste Grüße

                    Christian

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                    • #11
                      Zitat von Christian Hennemann Beitrag anzeigen

                      Kann echt nicht nachvollziehen und es nicht verstehen was daran so schwer ist ein Bundeseinheitliches Gesetz zu beschließen?
                      Wenn was bundeseinheitlich geregelt werden würde, wäre es zu 99,9% irrsinnig.
                      Dass dem nicht so ist, liegt daran das es wohl keine größere Interesse an der Thematik gibt.

                      Die Medien sind nicht ganz so schlecht, laut einer N24-Doku, würde in DE kein Mensch durch Gifttiere sterben, die Todesfälle sind ein 3. Welt-Problem (kommen nicht schnell genug ins Krankenhaus, haben kein Antivenim, usw)

                      Derartige Aufklärung ist aber noch nicht weit verbreitet, und der Mythos des gefährlichen wird aber auch von den Terrarianern aufrecht erhalten.
                      z.B. vom Skorpionsstich könnte man in 30 min. sterben usw.

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                      • #12
                        Liebe Teilnehmer,

                        zu Ihrer Information: die jeweiligen rechtlichen Verordnungen fallen üblicherweise unter das Polizeirecht des jeweiligen Landes, d.h. es handelt sich um eine Länderangelegenheit. Kein Land wird freiwillig seine Rechte an den Bund abgeben, damit dieser bundeseinheitlich regeln könnte. Von daher wird es auch keine solche geben, zumindest nicht in den nächsten Jahren.

                        Bestandsschutz gilt natürlich nicht bei Umzug in ein anderes Bundesland, es treten dann bei Umzug die landesgültigen Regelungen in Kraft.

                        Rheinland-Pfalz denkt seit ca. 2 Jahren über eine Regelung nach. Wie diese letztendlich aussehen wird, ist derzeit nicht bekannt.

                        MfG

                        Silvia Macina

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                        • #13
                          In Rheinland-Pfalz wird derzeit über einen "freiwilligen Führerschein für Tierhalter" nachgedacht, ein verbindlicher bundesweiter Sachkundenachweis würde allerdings bevorzugt. Bisher war das Land mit einem entsprechenden Antrag aber im Bundesrat nicht erfolgreich.
                          Mitglied AG Schildkröten, AG Krokodile, LGHT, AG Systematik

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                          • #14
                            Ist man bei Wirbeltieren nicht eh schon verpflichtet bei Anschaffung über die Tiere informiert zu sein?
                            Allerdings wirds nur nicht kontrolliert.

                            Lediglich bei meldepflichtigen Reptilien (hauptsächlich wegen Artenschutz, weniger wegen Gefahrpotenzial) sind ja bereits die jetzigen Regeln strenger als bei Hund, Katze, Maus.

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                            • #15
                              Hi

                              @Reptillo

                              Ich bin der Auffassung das man sich über jedes Tier informieren sollte bevor man sich es holt. Oder?
                              Egal ob Hund Katze Maus oder Schlangen ein nötiges wissen sollte schon vorhanden sein um den Tieren gerecht werden zu können zwecks Ernährung usw.

                              Beste Grüße

                              Christian

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