Liebe DGHT-Mitglieder,
an dieser Stelle möchte ich Euch auf den neuesten Stand bringen, was sich im Entwurf bezüglich der angestrebten Gesetzeserstellung zur Haltung gefährlicher Tiere in der Hansestadt Hamburg geändert hat. Die letzte Version wurde ja anfänglich recht kontrovers diskutiert und ist dann auch wieder zügig eingeschlafen, man schweigt besser und kippt kein Öl ins Feuer. Jedoch mahlen die Mühlen langsam weiter und nun ist eine neue Version vorhanden, die wieder Anlass zur Diskussion bietet. Ich möchte hier nur die wichtigsten Aspekte vorstellen und anmerken, dass wir vom Vorstand in stetiger Diskussion mit den Behörden sind und das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Langsam scheint auch dem letzten Ignoranten klar zu werden, dass das alles nur der Anfang ist und die „harmlosen“ Tiere die nächsten sein werden, worauf Silvia Macina und ich schon so lange hinweisen. Das ist auch die Aussage so einiger Politiker und daran wird sich kaum etwas ändern, für die die Haltung „ekeliger“ Tiere per se eben unverständlich ist.
Ein Totalverbot ist scheinbar derzeit vom Tisch, denn es kann ein formloser Antrag bei der Behörde zur Haltung gefährlicher Tiere gestellt werden, bei der genaue Anzahl, Geschlechter usw. gemeldet werden müssen, ebenso wie Fotos der einzelnen Tiere. Interessant hierbei die wichtige Angabe eines „Vertreters“ des Tierhalters, der sachkundig aushelfen kann (muss?), wenn der Besitzer beispielsweise krank ist; man kann also von einer Art „Bürgen“ sprechen, was im Grundsatz natürlich ganz sinnvoll ist und vielleicht auch den einen oder anderen teuren Feuerwehreinsatz erübrigt. Die Zuverlässigkeit der Halter wird eine große Rolle zugesprochen und langatmig aufgelistet. Zusammengefasst kann man hier erwähnen, dass der Halter keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis haben darf, falls doch wird mit Sicherheit keine Haltegenehmigung ausgesprochen. Auch Personen, die gegen die Gefahrentierverordnung verstoßen, bekommen keine, bzw. man entzieht ihnen die Genehmigung. Die Halter gefährlicher Tiere müssen darüber hinaus die fachlichen Kenntnisse zur Pflege erworben haben und sie haben sich an die Mindesthaltungsrichtlinien zu halten, was ja sowieso so sein sollte, egal für welche Reptilien. Sie sind eben die „Mindestanforderungen“ - soweit so gut, - jedoch wurde nicht auf die Sachkunde (DGHT/VDA) hingewiesen, worum wir intensiv gebeten hatten und man es uns auch zugesagt hatte. Immerhin wird das Gutachten namentlich erwähnt. Zur sicheren Pflege gehören viele Maßnahmen, die der Pfleger zu erfüllen hat – erwähnt werden tatsächlich Maßnahmen, die auch die DGHT empfiehlt und davon haben sich die Hamburger Behörden nur einen kleinen Teil rausgenommen. In den Gutachten unseres Verbandes werden stärkere Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Zum Beispiel wird nicht von einer Haltung gefährlicher Tiere in einem gesonderten Raum gesprochen und Schlupfkisten sind nur bei Haltung mehrerer Giftschlangen in einem Terrarium vorgeschrieben. Gebühren stehen noch nicht fest, ebenso wenig die Strafen, die bei Nichtbeachtung anstehen werden.
Welche Tiere sind nun betroffen und welche hat man neu aufgenommen? Mit Freude habe ich gelesen, dass man wieder See-Elefanten und See-Leoparden pflegen darf, dafür sind aber Wölfe und alle Riesenschlangen ab 3 m Länge und alle Panzerechsen ab 2 m Länge genehmigungspflichtig. Neu ist auch, dass alle Viperidae, Crotalinae / Crotalidae und Atractaspididae auf der Liste sind, ebenso wie bei den Nattern die berühmten Thelothornis spec. und Dispholidus spec. , wogegen wohl kaum Einwände seitens der Verbände herrschen werden. Heloderma spec. sind auch auf der Liste und alle Warane ab 2 m Länge, Leguane Iguana iguana sind nicht erwähnt, ebenfalls nicht auf der Liste sind Boiga spec. und Scolopedra spec. . Die bereits als gut befundene und mit Sorgfalt erstellte Liste der giftigen Spinnentiere und Skorpione musste einen herben Rückschlag einstecken, denn sie wurde – tatsächlich – um Vogelspinnen erweitert, so sie denn „giftig sind“, eine herrlich schwammige Aussage und wir schauen dann mal, nach welchen Literaturangaben wir uns da zu richten haben. Ebenfalls erweitert wurde die Liste um einige giftige Fische wie Scorpanidae, Synanceidae und Pteroinae, sowie Wüfelquallen (Cubozoa).
Begründet wird diese Vorlage mit der Gefahrenabwehr, Menschen zu schützen und sie vor Fehlern durch Tierhalter zu hüten. Tatsächlich wird auch beschrieben, dass Tiere, die zwar harmlos sind und dennoch Phobien auslösen, explizit nicht in diesem Gesetz erfasst werden sollen. Nicht angesprochen wird die Unterbringung von Tieren, die nicht mehr von den Haltern gepflegt werden können und wer die Kosten dafür übernehmen muss, geschweige denn, wo die Tiere untergebracht werden sollen, wenn die Genehmigung zur Haltung nicht erteilt wird. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist der Hamburger Tierschutzverein nicht gewillt, gefährliche Tiere (in größerer Anzahl) unterzubringen, denn sie verfügen nicht über die sinnvollen Unterbringungsmöglichkeiten und Personal dafür.
Besitzstandswahrung wird jedoch eingehalten und Zuchtverbote werden nicht vorgeschrieben, wenigstens kleine Lichtblicke in einer dunklen Zukunft. Unsere Diskussionen haben die Liste der Reptilien mittlerweile sinnvoller gemacht, wenn auch immer noch nicht alles bestens ist.
Wir werden weiterhin die Behörden auf die Probleme mit dieser halbherzigen Gesetzesvorlage hinweisen und unsere Hilfe anbieten, denn ein totaler Rückzug unsererseits wäre sicherlich nicht förderlich.
Jörg Hofmann, Vorstand DGHT-Landesverband Hamburg.
an dieser Stelle möchte ich Euch auf den neuesten Stand bringen, was sich im Entwurf bezüglich der angestrebten Gesetzeserstellung zur Haltung gefährlicher Tiere in der Hansestadt Hamburg geändert hat. Die letzte Version wurde ja anfänglich recht kontrovers diskutiert und ist dann auch wieder zügig eingeschlafen, man schweigt besser und kippt kein Öl ins Feuer. Jedoch mahlen die Mühlen langsam weiter und nun ist eine neue Version vorhanden, die wieder Anlass zur Diskussion bietet. Ich möchte hier nur die wichtigsten Aspekte vorstellen und anmerken, dass wir vom Vorstand in stetiger Diskussion mit den Behörden sind und das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Langsam scheint auch dem letzten Ignoranten klar zu werden, dass das alles nur der Anfang ist und die „harmlosen“ Tiere die nächsten sein werden, worauf Silvia Macina und ich schon so lange hinweisen. Das ist auch die Aussage so einiger Politiker und daran wird sich kaum etwas ändern, für die die Haltung „ekeliger“ Tiere per se eben unverständlich ist.
Ein Totalverbot ist scheinbar derzeit vom Tisch, denn es kann ein formloser Antrag bei der Behörde zur Haltung gefährlicher Tiere gestellt werden, bei der genaue Anzahl, Geschlechter usw. gemeldet werden müssen, ebenso wie Fotos der einzelnen Tiere. Interessant hierbei die wichtige Angabe eines „Vertreters“ des Tierhalters, der sachkundig aushelfen kann (muss?), wenn der Besitzer beispielsweise krank ist; man kann also von einer Art „Bürgen“ sprechen, was im Grundsatz natürlich ganz sinnvoll ist und vielleicht auch den einen oder anderen teuren Feuerwehreinsatz erübrigt. Die Zuverlässigkeit der Halter wird eine große Rolle zugesprochen und langatmig aufgelistet. Zusammengefasst kann man hier erwähnen, dass der Halter keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis haben darf, falls doch wird mit Sicherheit keine Haltegenehmigung ausgesprochen. Auch Personen, die gegen die Gefahrentierverordnung verstoßen, bekommen keine, bzw. man entzieht ihnen die Genehmigung. Die Halter gefährlicher Tiere müssen darüber hinaus die fachlichen Kenntnisse zur Pflege erworben haben und sie haben sich an die Mindesthaltungsrichtlinien zu halten, was ja sowieso so sein sollte, egal für welche Reptilien. Sie sind eben die „Mindestanforderungen“ - soweit so gut, - jedoch wurde nicht auf die Sachkunde (DGHT/VDA) hingewiesen, worum wir intensiv gebeten hatten und man es uns auch zugesagt hatte. Immerhin wird das Gutachten namentlich erwähnt. Zur sicheren Pflege gehören viele Maßnahmen, die der Pfleger zu erfüllen hat – erwähnt werden tatsächlich Maßnahmen, die auch die DGHT empfiehlt und davon haben sich die Hamburger Behörden nur einen kleinen Teil rausgenommen. In den Gutachten unseres Verbandes werden stärkere Sicherheitsmaßnahmen gefordert. Zum Beispiel wird nicht von einer Haltung gefährlicher Tiere in einem gesonderten Raum gesprochen und Schlupfkisten sind nur bei Haltung mehrerer Giftschlangen in einem Terrarium vorgeschrieben. Gebühren stehen noch nicht fest, ebenso wenig die Strafen, die bei Nichtbeachtung anstehen werden.
Welche Tiere sind nun betroffen und welche hat man neu aufgenommen? Mit Freude habe ich gelesen, dass man wieder See-Elefanten und See-Leoparden pflegen darf, dafür sind aber Wölfe und alle Riesenschlangen ab 3 m Länge und alle Panzerechsen ab 2 m Länge genehmigungspflichtig. Neu ist auch, dass alle Viperidae, Crotalinae / Crotalidae und Atractaspididae auf der Liste sind, ebenso wie bei den Nattern die berühmten Thelothornis spec. und Dispholidus spec. , wogegen wohl kaum Einwände seitens der Verbände herrschen werden. Heloderma spec. sind auch auf der Liste und alle Warane ab 2 m Länge, Leguane Iguana iguana sind nicht erwähnt, ebenfalls nicht auf der Liste sind Boiga spec. und Scolopedra spec. . Die bereits als gut befundene und mit Sorgfalt erstellte Liste der giftigen Spinnentiere und Skorpione musste einen herben Rückschlag einstecken, denn sie wurde – tatsächlich – um Vogelspinnen erweitert, so sie denn „giftig sind“, eine herrlich schwammige Aussage und wir schauen dann mal, nach welchen Literaturangaben wir uns da zu richten haben. Ebenfalls erweitert wurde die Liste um einige giftige Fische wie Scorpanidae, Synanceidae und Pteroinae, sowie Wüfelquallen (Cubozoa).
Begründet wird diese Vorlage mit der Gefahrenabwehr, Menschen zu schützen und sie vor Fehlern durch Tierhalter zu hüten. Tatsächlich wird auch beschrieben, dass Tiere, die zwar harmlos sind und dennoch Phobien auslösen, explizit nicht in diesem Gesetz erfasst werden sollen. Nicht angesprochen wird die Unterbringung von Tieren, die nicht mehr von den Haltern gepflegt werden können und wer die Kosten dafür übernehmen muss, geschweige denn, wo die Tiere untergebracht werden sollen, wenn die Genehmigung zur Haltung nicht erteilt wird. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist der Hamburger Tierschutzverein nicht gewillt, gefährliche Tiere (in größerer Anzahl) unterzubringen, denn sie verfügen nicht über die sinnvollen Unterbringungsmöglichkeiten und Personal dafür.
Besitzstandswahrung wird jedoch eingehalten und Zuchtverbote werden nicht vorgeschrieben, wenigstens kleine Lichtblicke in einer dunklen Zukunft. Unsere Diskussionen haben die Liste der Reptilien mittlerweile sinnvoller gemacht, wenn auch immer noch nicht alles bestens ist.
Wir werden weiterhin die Behörden auf die Probleme mit dieser halbherzigen Gesetzesvorlage hinweisen und unsere Hilfe anbieten, denn ein totaler Rückzug unsererseits wäre sicherlich nicht förderlich.
Jörg Hofmann, Vorstand DGHT-Landesverband Hamburg.
Kommentar