Nun, hier geht es ja nicht um alles und jedes, sondern eigentlich um die Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten, bzw. um deren gesetzliche Regelung.
Und da Sachkunde sowieso schon Grundvoraussetzung zu jeglicher Haltung von Wirbeltieren ist (-> TierSchG §2, Punkt 3), spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, hier eine Nachweispflicht für den Fall der Haltung spezieller Tiergruppen, beispielweise gefährlicher Tiere einzuführen. Ähnliches könnte für die Haltung von Tieren geschützter Arten gelten, oder für solche mit besonderen Haltungsansprüchen - womöglich sogar für die von Wildfang-Exemplaren.
Ziel jedes betroffenen Halters müsste es doch sein, klare gesetzliche Regelungen zur (Gefahr-)Tierhaltung zu erreichen, deren Einhaltung möglicherweise einen gewissen Aufwand bedeutet, die andererseits aber vor allem den Halter und seine Interessen vor behördlicher Willkür schützen würden.
Und wenn wir eine genehmigungspflichtige Haltung erreichen könnten, deren Bewilligung vor allem einen Nachweis der Sachkunde und das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten voraussetzt, vielleicht noch das vorrätig Halten geeigneter Antivenine oder alternativ die Mitgliedschaft in einem Serumdepot, und schlussendlich die persönliche Eignung, nachzuweisen durch ein polizeiliches Führungszeugnis, dann sollten wir nicht heulen und Zähne knirschen, sondern Halleluja rufen.
Letztlich möchte ich doch nichts anderes als Gesetzgeber und Öffentlichkeit auch: Sicherheit. In meinem Fall die Sicherheit, meine Tier halten zu dürfen, solange ich eben möchte.
Grüße
Peter
Und da Sachkunde sowieso schon Grundvoraussetzung zu jeglicher Haltung von Wirbeltieren ist (-> TierSchG §2, Punkt 3), spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, hier eine Nachweispflicht für den Fall der Haltung spezieller Tiergruppen, beispielweise gefährlicher Tiere einzuführen. Ähnliches könnte für die Haltung von Tieren geschützter Arten gelten, oder für solche mit besonderen Haltungsansprüchen - womöglich sogar für die von Wildfang-Exemplaren.
Ziel jedes betroffenen Halters müsste es doch sein, klare gesetzliche Regelungen zur (Gefahr-)Tierhaltung zu erreichen, deren Einhaltung möglicherweise einen gewissen Aufwand bedeutet, die andererseits aber vor allem den Halter und seine Interessen vor behördlicher Willkür schützen würden.
Und wenn wir eine genehmigungspflichtige Haltung erreichen könnten, deren Bewilligung vor allem einen Nachweis der Sachkunde und das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten voraussetzt, vielleicht noch das vorrätig Halten geeigneter Antivenine oder alternativ die Mitgliedschaft in einem Serumdepot, und schlussendlich die persönliche Eignung, nachzuweisen durch ein polizeiliches Führungszeugnis, dann sollten wir nicht heulen und Zähne knirschen, sondern Halleluja rufen.
Letztlich möchte ich doch nichts anderes als Gesetzgeber und Öffentlichkeit auch: Sicherheit. In meinem Fall die Sicherheit, meine Tier halten zu dürfen, solange ich eben möchte.
Grüße
Peter
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