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  • #76
    Nun, hier geht es ja nicht um alles und jedes, sondern eigentlich um die Haltung gefährlicher Tiere in Privathaushalten, bzw. um deren gesetzliche Regelung.
    Und da Sachkunde sowieso schon Grundvoraussetzung zu jeglicher Haltung von Wirbeltieren ist (-> TierSchG §2, Punkt 3), spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, hier eine Nachweispflicht für den Fall der Haltung spezieller Tiergruppen, beispielweise gefährlicher Tiere einzuführen. Ähnliches könnte für die Haltung von Tieren geschützter Arten gelten, oder für solche mit besonderen Haltungsansprüchen - womöglich sogar für die von Wildfang-Exemplaren.
    Ziel jedes betroffenen Halters müsste es doch sein, klare gesetzliche Regelungen zur (Gefahr-)Tierhaltung zu erreichen, deren Einhaltung möglicherweise einen gewissen Aufwand bedeutet, die andererseits aber vor allem den Halter und seine Interessen vor behördlicher Willkür schützen würden.
    Und wenn wir eine genehmigungspflichtige Haltung erreichen könnten, deren Bewilligung vor allem einen Nachweis der Sachkunde und das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten voraussetzt, vielleicht noch das vorrätig Halten geeigneter Antivenine oder alternativ die Mitgliedschaft in einem Serumdepot, und schlussendlich die persönliche Eignung, nachzuweisen durch ein polizeiliches Führungszeugnis, dann sollten wir nicht heulen und Zähne knirschen, sondern Halleluja rufen.
    Letztlich möchte ich doch nichts anderes als Gesetzgeber und Öffentlichkeit auch: Sicherheit. In meinem Fall die Sicherheit, meine Tier halten zu dürfen, solange ich eben möchte.

    Grüße

    Peter




    Zuletzt geändert von sch.niehoff; 16.08.2012, 14:16. Grund: -n+s
    curiosity killed the cat

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    • #77
      Die Gefahrtierhaltung mal außen vor gehalten. Wenn schon SKN dann für jeden der Exoten hält ganz egal ob gefährlich oder nicht.
      Aber ich warte mal ab was kommt.

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      • #78
        Zitat von Christian Hennemann Beitrag anzeigen
        Die Gefahrtierhaltung mal außen vor gehalten. Wenn schon SKN dann für jeden der Exoten hält ganz egal ob gefährlich oder nicht.
        Aber ich warte mal ab was kommt.
        So? Und warum dann nicht gleich für jeden Halter heimischer oder exotischer, Heim- oder Wildtiere? Ginge es darum, Tieren grundsätzlich das art- oder tiergerechtes Leben gewähren zu wollen, das ihnen das Tierschutzgesetz zubilligt, müsste man immerhin so konsequent sein. Es geht hier aber lediglich um darum, der Bevölkerung Sicherheit zuzusichern.
        Tierschutz, Artenschutz und der Schutz der Öffentlichkeit sind dreierlei Dinge, werden aber scheibar gern zum "Kessel Buntes" verrührt.

        Ungerührt (aber mit SKN)

        Peter
        curiosity killed the cat

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        • #79
          Peter, Du sprichst hier einige weitere Wichtige Punkte an, aber widersprichst Dir dabei auch.

          Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
          [FONT=Verdana]Ziel jedes betroffenen Halters müsste es doch sein, klare gesetzliche Regelungen zur (Gefahr-)Tierhaltung zu erreichen, deren Einhaltung möglicherweise einen gewissen Aufwand bedeutet, die andererseits aber vor allem den Halter und seine Interessen vor behördlicher Willkür schützen würden.
          Da gebe ich Dir 100%ig recht. Nehmen wir aber mal "klare gesetzliche Regelungen" und "vor behördlicher Willkür schützen". Wie soll dies dazu passen:

          das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten
          ein polizeiliches Führungszeugnis
          Um die og. beiden Punkte, klare Regelungen und keine behördliche Willkür, zu erreichen, bedarf es dann aber bundeseinheitlicher Vorgaben für die Räumlichkeiten. Ansonsten wäre wieder jeder dem persönlichen Urteil des Sachbearbeiters ausgesetzt. Und wer soll dies Kontrollieren? Und der Punkt mit dem Führungszeugnis bedarf auch ganz klarer Vorgaben. Und da es diese nicht gibt, ist man schon heute genau dieser Willkür wieder unterworfen. Ich kenne zwei Fälle bei denen es in Bezug auf eine Genehmigung genau darum ging. In einem Fall reichte es aus, dass ein Sachbearbeiter im Urlaub war, um von seiner Vertretung ein ganz anderes Ergebnis zu erlangen. Also fördert man durch solche unklaren Begrifflichkeiten schon jetzt die Willkür, und das wird sich sicher nicht bessern.

          Und beim Antivenin kann man zumindest in Bezug auf die gängigen Arten zum Thema Bevorratung ganz klar Nein sagen. Da macht eine Mitgliedschaft z.B. im Serumdepot dann schon mehr Sinn und ist auch ungefährlicher
          Gruß Rene

          Auffangstation für Reptilien und Gefahrtiere Rotenburg

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          • #80
            Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
            Es geht hier aber lediglich um darum, der Bevölkerung Sicherheit zuzusichern.
            Wenn der SKN dann auch Sicherheit bedeutet, dann frage ich mich allerdings wie es sein kann, das jemand mit allen Prüfungen, also §11, SKN für Gefahrtiere, usw., mit einer Kobra in den Garten spaziert um auf dem Rasen ein paar Bilder für den Verkauf zu machen?

            Es mag vielleicht ein Gefühl der Sicherheit geben, aber mehr auch nicht. Und wenn man sogar von "Zusichern" spricht, dann muss man sich bei der og. Nummer allerdings Fragen, warum die Behörden dagegen nichts unternehmen? Normalerweise müsste ein solches Verhalten ein sofortiges Haltungsverbot nach sich ziehen.
            Gruß Rene

            Auffangstation für Reptilien und Gefahrtiere Rotenburg

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            • #81
              Auch auf die Gefahr hin mich hier selbst ins Abseits zu schiessen,aber eine bundesweite Regelung bei den Gefahrtieren ist mehr als überfällig. Sinnvoll ist für mich nur ein generelles Haltungs und Erwerbsverbot von dem man sich durch nachgewiesene Sachkunde befreien lassen kann.
              Man darf bei diesem Thema nicht nur von Mitgliedern der DGHT oder des Forums hier ausgehen,sondern muss auch die zahlreichen anderen Halter dazu nehmen. Die Zahl der Halter die hochgiftige Arten halten nur um damit zu prollen ist leider sehr hoch,und die Haltungsbedingungen teils katastrophal.
              Selbst in Bundesländern mit bestehenden Verboten werden solche Tiere in komplett ungesicherten Terrarien mitten im Wohnraum gehalten,natürlich in Mehrfamilienhäusern.Und das wird dann auch noch fröhlich in Foren ausgeplaudert und mit Bildern vorgezeigt.
              Wenn erfahrene User dann auf die Gefahren hinweisen wird diskutiert und abgewiegelt,mit logischen Argumenten ala:wenn das Tier da raus könnte wäre es doch schon mal rausgekommen.
              Sicher sind das Einzelfälle aber es sind nicht gerade wenige und jeder einzelne ist einer zuviel.Da bei denen mit Aufklärung absolut nichts zu machen ist muss der Gesetzgeber das übernehmen,auch wenn damit Probleme für alle vernünftigen Halter aufkommen.

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              • #82
                Aber nur weil jetzt einer den SKN macht für Gefahrtiere heißt es noch lange nicht das er auch damit vernünftig umgeht.....
                Ist wie mit dem Autoführerschein dient auch als gewisse Sachkunde. Doch nur weil man ihn hat heißt es
                noch lange nicht das man verantwortungsvoll mit der Sache umgeht.

                Und irgendwo soll es ja auch noch ein schönes und bezahlbares Hobby bleiben.

                Wann ist das letzte mal eine dritte Person durch ein in Privathand gehaltenes Gefahrtier verletzt oder getötet worden? Würde mich mal interessieren weil ja doch so eine große Gefahr davon ausgeht.
                Zuletzt geändert von Christian Hennemann; 16.08.2012, 16:32.

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                • #83
                  Und soviel ich weiß geht es den Tierschützern weiß der Himmel wie Sie alle heißen doch mehr darum das unsere Tiere artgerecht gehalten werden ob giftig oder gefährlich spielt doch da erst mal die zweite Geige.
                  Wichtig ist zu wissen das ich keine Naja nigricollis in ein Tropenterrarium stecke und umgekehrt. Oder eine Schlange die 4 oder 5 Meter wird nicht in einem Becken von 100x80x80 halten kann wenn sie groß ist.

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                  • #84
                    Zitat von Sille Beitrag anzeigen
                    Auch auf die Gefahr hin mich hier selbst ins Abseits zu schiessen,aber eine bundesweite Regelung bei den Gefahrtieren ist mehr als überfällig. Sinnvoll ist für mich nur ein generelles Haltungs und Erwerbsverbot von dem man sich durch nachgewiesene Sachkunde befreien lassen kann.
                    Das wäre dann so wie derzeit in Niedersachsen. Die GefTVO wäre eine gute Grundlage. Allerdings müssten dann die Regelungen zum erlangen einer Ausnahmegenehmigung auch einheitlich sein, und nicht wie im Moment von Ort zu Ort verschieden, wobei es teilweise auch gar keine gibt.

                    Aber von der Basis her könnte man durchaus darauf aufbauen, sofern man es überhaupt will.
                    Gruß Rene

                    Auffangstation für Reptilien und Gefahrtiere Rotenburg

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                    • #85
                      Ich kenne einige die in Berlin die gefährlich geltenden Tiere halten ohne eine Genehmigung und das schert die kein Stück.
                      Was meint ihr wie die Tendenz nach dem Erfolg des Nachweises ist, es wird alles gehalten da kommt keiner in den Kreuzberger Hinterhof um sich der Gefahr auszusetzen von dem "Mop" angepöbelt zu werden.
                      Das sind Outlaw
                      Die die sich vernünftig für ihre Tiere einbringen werden durch solche Gesetze wieder zur Kasse gebeten, sei es durch die Kosten für den Nachweis oder durch andere Formalitäten.
                      mfg
                      Zuletzt geändert von Dubia; 16.08.2012, 20:08. Grund: Fehler

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                      • #86
                        Glaube nicht das dass hier noch Sinn macht zu Diskutieren es dreht sich als im Kreis hier die Diskussion.
                        Wir können daran eh nicht wirklich was ändern können. Wir müssen es so hinnehmen wie die selbsternannten Spitzenpolitiker mit ihrem ganzen Fachwissen und ihrer ganzen Kompetenz entscheiden.
                        Wir werden von denen eh nicht richtig war genommen die entscheiden das schon so wie die Damen und Herren das wollen. So wie immer in der Politik.

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                        • #87
                          Zitat von Dubia Beitrag anzeigen
                          Was meint ihr wie die Tendenz nach dem Erfolg des Nachweises ist, es wird alles gehalten da kommt keiner in den Kreuzberger Hinterhof um sich der Gefahr auszusetzen von dem "Mop" angepöbelt zu werden.
                          Das sind Outlaw
                          Die die sich vernünftig für ihre Tiere einbringen werden durch solche Gesetze wieder zur Kasse gebeten, sei es durch die Kosten für den Nachweis oder durch andere Formalitäten.
                          mfg
                          perfekt.
                          Die Deppen, bei denen WIR die Haltung durch das Gesetz verhindern wollen, machen es sowieso!

                          Und es war schon immer so.

                          Ich finde, eine meldung und, wie angeführt, ne "Zwangs"-Mitgliedschaft im Serumdepot und noch was weiß ich, sollte als Bedingung gelten. Alles anderes ist in der Realität kontraproduktiv.............

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                          • #88
                            Zitat von Christian Hennemann Beitrag anzeigen
                            Glaube nicht das dass hier noch Sinn macht zu Diskutieren es dreht sich als im Kreis hier die Diskussion.
                            Wir können daran eh nicht wirklich was ändern können. Wir müssen es so hinnehmen wie die selbsternannten Spitzenpolitiker mit ihrem ganzen Fachwissen und ihrer ganzen Kompetenz entscheiden.
                            Wir werden von denen eh nicht richtig war genommen die entscheiden das schon so wie die Damen und Herren das wollen. So wie immer in der Politik.
                            deswegen gibt es nur eines was Sinn macht:
                            dort bilden wo wir in Unmut stehen.......

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                            • #89
                              Was genau Gefahrentiere sind ist heutzutage auch nicht mehr so leicht definiert wie früher.

                              So ist mittlerweile bekannt, dass eine Schlange weil sie giftig ist nicht zwangsläufig gefährlich ist.
                              Es macht durchaus einen Unterschied ob eine Kettenviper oder ein amer. Kupferkopf gehalten wird.
                              Bei der einen Art sind solche strengen Verordnungen wie in Niedersachsen schon nachvollziehbar, bei der einen Art halte ich das für Übertreibung.

                              Zu den Ausbruchszenarien: alle hochgiftigen und auch aggressiven Giftschlangen kommen in sub-/tropischen Klimazonen vor, wie groß war hier wohl die potienzielle Gefahr einer entkommenden Monokelkobra im Winter?
                              Ich würde mal sagen das war so ziemlich bei 0.
                              Wenn jetzt im Hochsommer was ist dann siehts wieder anders aus.

                              Giftechsen:
                              Für den Menschen nach wie vor von Bedeutung sind die Krustenechsen und einige Waranarten. Die "Standardwarane" sinds aber eher nicht.
                              Gefahrpotenzial von Krustenechsen: die Tiere sind ziemlich ruhig und friedfertig, ein Biss wird lange vorher durch fauchen und zischen angedroht, die Bisswahrscheinlichkeit ist in etwa so wie bei Bartagamen.
                              Belegte Todesfälle gibt es nicht.
                              Fazit: Für Echsen braucht es meiner Ansicht nach keine neue Verordnung.

                              "Big5"-Riesenschlangen: hin und wieder sieht man in den Zoohandlungen Netzpython, Dunkler Tigerpython.
                              Ausgewachsen vieleicht sogar gefährlicher als manche Giftschlangen.
                              Allerdings fände ich hier eine Verordnung in artegerechter Haltung wichtiger als eine Gefahrenverordnung.
                              Genauso wie bei Krokodilen.

                              Arachniden:
                              An Leiurus, Tityus und Phoneutria würde hier in Deutschland kein Mensch sterben, wegen der med. Versorgungslage.
                              Skorpione und Schwarze Witwen sind in Sachen "Handlingrisiko" die sichersten Gifttiere überhaupt.
                              Einzige Ausnahme die Krabbenspinnengattung Siracius, da gibs kein Antivenim, und sie kommt in der Hobbyterraristik auch vor.
                              Ansonsten sehe ich dort kein Reformbedarf.

                              Skolopender:
                              Oftmals vergessen, weil es nur einen einzigen Todesfall in Südamerika gab.
                              Das "Handlingrisiko" etwas anders als bei Skorpionen, bei den meisten Arten sehe ich aber trotzdem keinen großen Verordnungsbedarf.
                              Zuletzt geändert von Reptillo; 18.08.2012, 19:09.

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                              • #90
                                Hey
                                Ich hab mal eine frage ich komme aus Hessen und habe mir gerade mal die liste der "gefährlichen Tier " stand 2011 angeschaut und dabei ist mir aufgefallen das der Netzpython noch als Python reticulatus und nicht mit dem neuem Namen Broghammerus reticulatus aufgeführt ist.
                                Meiner Meinung nach Tiere die nicht aufgeführt sind, sind erlaubt!!

                                Hat von euch jemand schon zu diesem Thema Erfahrungen gemacht oder was ist eure Meinung dazu.

                                Danke

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