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Haltebewilligung für Giftschlangen in Nidersachsen

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  • Haltebewilligung für Giftschlangen in Nidersachsen

    Ich hoffe ich löse hiermit keine Pro/Contra Dikussion über Giftschlangenhaltung aus. Ich beschäftige mich zur Zeit aus reiner Interesse mit Giftschlangen (will mir aber auf keinen Fall eine anschaffen!!!). Das heißt ich stelle die Frage aus reiner Neugier. In Niedersachsen herrscht normalerweise ein Haltungsverbot, dass aber durch die jeweils kreisfreie Stadt oder den Landkreis aufgehoben werden kann. So jetzt zu meiner Frage: Wie stehen die Chancen, dass man in Niedersachsen als 15 oder 16 Jähriger mit Sachkundenachweis und allen anderen Voraussetzungen eine Haltebewilligung bekommt? Ich möchte jetzt nicht alle Voraussetzungen und Gefahren der Gifttierhaltung aufgezählt bekommen, obwohl man das immer darauf hinweisen auch versetehen kann. Immerhin handelt es sich um Giftschlangen. Ich freue mich schon auf Antworten. Grüße Niklas Middelbeck

  • #2
    Hallo,

    ich schätze die Wahrscheinlichkeit als eher gering ein, soweit ich mich erinner muß ein "berechtigtes Interesse" vorliegen. Der reine Haltungswunsch oder Nachzucht aus Liebhaberei reichen meines Wissens in Niedersachsen nicht aus.
    www.eurasia-snakes.de

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    • #3
      Ok danke erstmal für deine schnelle Antwort so wie ich das verstanden habe (Artikel gelesen und mit Giftschlangenhaltern gesprochen) gibt es nur zwei Voraussetzungen. 1.Behandlungempfehlungen und 2.Es darf keine dritte Person in Gefahr geraten. Hab ich das Vielleicht falsch verstanden?

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      • #4
        Am besten stellst Du diese Frage direkt der für Dich zuständigen Behörde. Die niedersächsische Gefahrtierverordnung ist relativ vage formuliert, was Ausnahmegenehmigungen angeht. Mir gegenüber wurde bei meinem Antrag u.a. die "erforderliche Zuverlässigkeit" erwähnt, und ebendiese vorausgesetzt. In anderen Bundesländern schliesst das Minderjährige aus, soweit ich mich an Gespräche mit anderen Haltern erinnern kann. Die Auflagen können von Landkreis zu Landkreis variieren, was hier bei mir gilt, wird bei Dir vielleicht belächelt, oder andersherum. Wenn Du im Gespräch mit Giftschlangenhaltern schon kaum konkrete Infos bekommen hast, wäre ein Anruf bei der Behörde nun der naheliegenste Schritt. Wobei die Antwort im Grunde doch egal sein dürfte, da Du ja keine Gefahrtiere pflegen willst.

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        • #5
          Das stimmt mich interissiert halt nur wie es da für Minderjährige aussieht. Mal schauen vielleicht rufe ich da die Tage mal an um mich zu informieren.

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          • #6
            Hallo Niklas,
            hier in Hannover bekommst du selbst als über 50-jähriger nicht einmal eine Bewilligung für die Haltung von Vipera berus ohne "Wenn und Aber"! Da hilft auch kein SKN. Du kannst ja mal beim NLWKN nachfragen.

            Grüße

            Monty
            ≈≈≈≈≈≈≈≈≈O<

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            • #7
              Moin,
              ist es nicht überhaupt so, dass ein Tierhalter offiziell volljährig sein muss? Im Zoohandel dürfen ja auch keine Tiere an Minderjährige abgegeben werden.
              LG Bianka

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              • #8
                Zitat von Lilo&Stitch Beitrag anzeigen
                Moin,
                ist es nicht überhaupt so, dass ein Tierhalter offiziell volljährig sein muss? Im Zoohandel dürfen ja auch keine Tiere an Minderjährige abgegeben werden.
                LG Bianka
                Hi,
                daran hatte ich in diesem Zusammenhang gar nicht gedacht. Aber meine P. regius NZs die an 16-jährige gegangen sind habe ich offiziell an deren Eltern verkauft und von denen auch die Käuferunterschrift erhalten!
                Von daher ist der Versuch mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" allei altersbedingt zum Scheitern verurteilt, ohne die Fragestellung der Sondergenehmigung zu betrachten.

                Monty
                ≈≈≈≈≈≈≈≈≈O<

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                • #9
                  Danke für eure Antworten. Dann sieht das mit der Haltebewilligung wohl eher spärlich aus

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                  • #10
                    Zitat von Monty01 Beitrag anzeigen
                    Hallo Niklas,
                    hier in Hannover bekommst du selbst als über 50-jähriger nicht einmal eine Bewilligung für die Haltung von Vipera berus ohne "Wenn und Aber"! Da hilft auch kein SKN. Du kannst ja mal beim NLWKN nachfragen.

                    Grüße

                    Monty
                    Da widerspreche ich Dir. Ich wohne in der Region Hannover und habe nach etwa 3-Monatiger Vorarbeit die Bewilligung erhalten. Verbunden ist das mit Besuchen der Amtsveterinäre und einigen Gebühren. Ob es daran liegt, dass ich bereits 1976 vipera berus gehalten und gemeldet hatte, weiß ich allerdings nicht einzuschätzen. Ich habe allerdings nach Scheidung auch 9 Jahre pausiert. Ich bin 57.

                    Grüße

                    Josef
                    Zuletzt geändert von Lampro-Joe; 14.01.2016, 14:36.

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                    • #11
                      Hallo Josef,

                      besitzt du einen SKN?

                      Grüsse

                      Volker

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