Ich hoffe ich löse hiermit keine Pro/Contra Dikussion über Giftschlangenhaltung aus. Ich beschäftige mich zur Zeit aus reiner Interesse mit Giftschlangen (will mir aber auf keinen Fall eine anschaffen!!!). Das heißt ich stelle die Frage aus reiner Neugier. In Niedersachsen herrscht normalerweise ein Haltungsverbot, dass aber durch die jeweils kreisfreie Stadt oder den Landkreis aufgehoben werden kann. So jetzt zu meiner Frage: Wie stehen die Chancen, dass man in Niedersachsen als 15 oder 16 Jähriger mit Sachkundenachweis und allen anderen Voraussetzungen eine Haltebewilligung bekommt? Ich möchte jetzt nicht alle Voraussetzungen und Gefahren der Gifttierhaltung aufgezählt bekommen, obwohl man das immer darauf hinweisen auch versetehen kann. Immerhin handelt es sich um Giftschlangen. Ich freue mich schon auf Antworten. Grüße Niklas Middelbeck
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Haltebewilligung für Giftschlangen in Nidersachsen
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Hallo,
ich schätze die Wahrscheinlichkeit als eher gering ein, soweit ich mich erinner muß ein "berechtigtes Interesse" vorliegen. Der reine Haltungswunsch oder Nachzucht aus Liebhaberei reichen meines Wissens in Niedersachsen nicht aus.
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Am besten stellst Du diese Frage direkt der für Dich zuständigen Behörde. Die niedersächsische Gefahrtierverordnung ist relativ vage formuliert, was Ausnahmegenehmigungen angeht. Mir gegenüber wurde bei meinem Antrag u.a. die "erforderliche Zuverlässigkeit" erwähnt, und ebendiese vorausgesetzt. In anderen Bundesländern schliesst das Minderjährige aus, soweit ich mich an Gespräche mit anderen Haltern erinnern kann. Die Auflagen können von Landkreis zu Landkreis variieren, was hier bei mir gilt, wird bei Dir vielleicht belächelt, oder andersherum. Wenn Du im Gespräch mit Giftschlangenhaltern schon kaum konkrete Infos bekommen hast, wäre ein Anruf bei der Behörde nun der naheliegenste Schritt. Wobei die Antwort im Grunde doch egal sein dürfte, da Du ja keine Gefahrtiere pflegen willst.
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Hallo Niklas,
hier in Hannover bekommst du selbst als über 50-jähriger nicht einmal eine Bewilligung für die Haltung von Vipera berus ohne "Wenn und Aber"! Da hilft auch kein SKN. Du kannst ja mal beim NLWKN nachfragen.
Grüße
Monty≈≈≈≈≈≈≈≈≈O<
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Zitat von Lilo&Stitch Beitrag anzeigenMoin,
ist es nicht überhaupt so, dass ein Tierhalter offiziell volljährig sein muss? Im Zoohandel dürfen ja auch keine Tiere an Minderjährige abgegeben werden.
LG Bianka
daran hatte ich in diesem Zusammenhang gar nicht gedacht. Aber meine P. regius NZs die an 16-jährige gegangen sind habe ich offiziell an deren Eltern verkauft und von denen auch die Käuferunterschrift erhalten!
Von daher ist der Versuch mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" allei altersbedingt zum Scheitern verurteilt, ohne die Fragestellung der Sondergenehmigung zu betrachten.
Monty≈≈≈≈≈≈≈≈≈O<
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Zitat von Monty01 Beitrag anzeigenHallo Niklas,
hier in Hannover bekommst du selbst als über 50-jähriger nicht einmal eine Bewilligung für die Haltung von Vipera berus ohne "Wenn und Aber"! Da hilft auch kein SKN. Du kannst ja mal beim NLWKN nachfragen.
Grüße
Monty
Grüße
JosefZuletzt geändert von Lampro-Joe; 14.01.2016, 14:36.
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