Seit 6 Wochen habe ich nun ein Paar varanus prasinus. Nachdem ich sie bei uns im Landratsamt gemeldet habe bekam ich nach ein paar Tagen ein Schreiben des Landratamtes. In diesem Schreiben teilten sie mir mit, daß ich diese Tiere nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Halten gefährlicher Tiere)auch bei meiner Gemeinde melden und genehmigen lassen muß. Letzte Woche bekam ich dann Besuch von einem Mitarbeiter des Landratsamtes und der Gemeinde. Nachdem sie sich die Tiere und das Terrarium angesehen hatten machten sie mir noch ein paar Auflagen. So muß ich zum Beispiel ein Türschließer an die Türe des Zimmers wo das Terri steht anbringen und die Fenster mit Gittern versehen. Nun meine Frage an euch, hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht und sind diese Forderungen rechtens? Eins noch, ich wohne im Bundesland Bayern.
Danke im vorraus für Antworten.
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