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Varanus prasinus

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  • Varanus prasinus

    Seit 6 Wochen habe ich nun ein Paar varanus prasinus. Nachdem ich sie bei uns im Landratsamt gemeldet habe bekam ich nach ein paar Tagen ein Schreiben des Landratamtes. In diesem Schreiben teilten sie mir mit, daß ich diese Tiere nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Halten gefährlicher Tiere)auch bei meiner Gemeinde melden und genehmigen lassen muß. Letzte Woche bekam ich dann Besuch von einem Mitarbeiter des Landratsamtes und der Gemeinde. Nachdem sie sich die Tiere und das Terrarium angesehen hatten machten sie mir noch ein paar Auflagen. So muß ich zum Beispiel ein Türschließer an die Türe des Zimmers wo das Terri steht anbringen und die Fenster mit Gittern versehen. Nun meine Frage an euch, hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht und sind diese Forderungen rechtens? Eins noch, ich wohne im Bundesland Bayern.
    Danke im vorraus für Antworten.

  • #2
    Re: Varanus prasinus

    Hi,

    soweit ich die Verordnungen der einzelnen Bundesländer noch im Kopf habe, ist das für Bayern das normale Procedere, leider.
    Ich glaube Du müßtest sogar für eine Ägyptische Sandboa oder einen "wirklichen" Zwergwaran diesen "Verrammelungsunsinn" veranstalten.

    Zum Glück ist Rheinland-Pfalz da liberaler.

    Gruß Stefan L.

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    • #3
      Re: Varanus prasinus

      hallo diego,

      leider hast du keine moeglichkeit diese merkwuerdige und sinnlose procedur zu umgehen. das war ein grund fuer mich Bayern und deutschland zu verlassen.

      man stell sich einmal vor, wie wahnsinnig gefaehrlich V. prasinus ist wenn der mal entlaueft und was der dann unseren kindern alles antun kann!!! 8-)

      das ist der gleiche schwachsinn wie die "kampfhundeverordnung".

      viel spass dann noch. servus hobe die ehre!

      mario

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      • #4
        Re: Varanus prasinus

        Hallo,
        sorry für die späte Antwort, aber ich lese selten im Waranforum.
        Es kam letzten November eine Überarbeitung heraus, zumindest laut unserer Behörde, in Mittelfranken (Bayern). Danach sind Warane erst ab einer Gesamtlänge von 1m gefährlich und genehmigungspflichtig. Zu dieser Überarbeitung gäbe es noch mehr zu sagen, speziell zu den Riesenschlangen, aber das passt jetzt nicht daher.
        Gruß CB

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