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Haltegenehmigung

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  • Haltegenehmigung

    Es gibt bestimmte Reptilien die eine Haltungsgenehmigung erfordern. Hängt das irgendwie mit dem Sachkundenachweis zusammen oder wie ist das jetzt zu verstehen.
    Kann darüber im Netz keine Infos bekommen!
    Gruss Franzi

  • #2
    Re: Haltegenehmigung

    Der Sachkundenachweis ist eine Andere Geschichte.
    Ist auch noch keine Pflicht.Soviel ich weiss (wenn doch muss ich den mal langsam machen.)

    Mit der Haltungsgenehmigung kommt es auf das Jeweilige Bundesland an.

    In Bayern z.B muss man soviel ich weiss sogar für einen Python Regius eine Haltungsgenehmigung beantragen , da dieser dort als Potenziell gefährlich gilt.

    Diese genehmigung ist glaub ich bei der unteren naturschutzbehörde ( oder so ähnlich .. bitte berichtigen ) zu beantragen.
    Soviel ich weiss , wird dann jemand zu dir zu besuch kommen , und schauen ob du den Haltungsansprüchen gerecht werden kannst , und ob u.U Sicherheitsvorkehrungen ( hab schon von einer "Fenstergitterpflicht" für Waranpfleger gehört..weiss aber nicht ob das so stimmt.) zu treffen sind.

    Zum Sachkundenachweis :
    http://www.sachkundenachweis.de

    und zu Haltungsgenehmigung usw. kann ich dir folgedens Buch empfehlen :

    "Grundlagen der Reptilienhaltung (Jens Rauh)" aus dem NTV Verlag ( ISBN :3-93158-29-0)

    Da steht einiges zum Thema drin.

    Ich hoffe das ich schon einmal ein wenig Licht in dein Dunkel bringen konnte

    mFg
    Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

    DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
    http://www.teratolepis.de
    http://www.saumfinger.de

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    • #3
      Re: Haltegenehmigung

      Hallo,

      schreib mal wo du herkommst , dann gibt vielleicht ein paar mehr infos.

      Und zielst Du auf bestimmte Tierarten ab oder rein generell ?

      Gruss Florian

      [[ggg]Editiert von fmaier am 02-09-2004 um 02:57 GMT[/ggg]]

      Kommentar


      • #4
        Re: Re: Haltegenehmigung

        fmaier schrieb:
        Hallo,

        schreib mal wo du herkommst , dann gibt vielleicht ein paar mehr infos.

        Und zielst Du auf bestimmte Tierarten ab oder rein generell ?

        Gruss Florian

        [[ggg]Editiert von fmaier am 02-09-2004 um 02:57 GMT[/ggg]]

        Mich interessieren vorallem Steppenwarane im südlichen Bayern/Oberallgäu
        Gruss
        Franzi

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        • #5
          Re: Haltegenehmigung

          Zitat aus "Grundlagen der Reptilienhaltung":
          Bayern hat mit Artikel 37 des "Gesetzes über dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" eine Regelung , die für eine Haltung gefährlicher Tiere eine Genehmigung der Gemeinde vorschreibt.Um eine solche genehmigung zu erlangen muss berechtigtes Interesse nachgewiesen werden;ferner dürfen gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers keine Bedenken bestehen.Die Erlaubnis kann von Auflagen abhängig gemacht werden ,wobei besonders der Nachweis einer Tierhalterhaftpflicht ausdrücklich genannt ist.
          Also :
          Ab zur gemeinde , und in Erfahrung bringen ob der Steppenwaran als gefährliches Tier eingestuft ist.(wovon ich schwer ausgehe)

          Desweiteren ist das Tier definitiv meldepflichtig da es im Washingtoner Artenabkommen im Anhang B geführt ist.

          Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

          mFg


          [[ggg]Editiert von Timo Plochowietz am 02-09-2004 um 23:27 GMT[/ggg]]

          [[ggg]Editiert von Timo Plochowietz am 02-09-2004 um 23:28 GMT[/ggg]]
          Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

          DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
          http://www.teratolepis.de
          http://www.saumfinger.de

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          • #6
            Re: Haltegenehmigung

            Ich antworte mal darauf hallo,

            der Steppenwaran ist in Bayern Meldepflichtig und eine Haltegenehmigungspflicht für diese Art besteht auch.

            ist allerdings alles halb so wild nur immer schön Freundlich sein,
            die Leute auf den Ämtern beissen nicht

            Dann wird bei der Haltegenehmigung einer vom Veterinäramt vorbei kommen
            und sich das Terrarium und die gegebenheiten der Haltung für dieses Tier anschauen.

            Gab bei mir keine Probleme.
            Bin allerdings auch nicht in Oberbayern sondern im Schwabenlande ist aber genauso wie
            bei Dir.

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            • #7
              Re: Haltegenehmigung

              Hallo.

              Irgendwie schon lustig, hier in NRW gehe ich zum Artenschutzamt und gebe da einfach eine Kopie des Herkunftsnachweises ab, egal ob Riesenschlangen oder Warane, oder ich schicke die Kopie per Post, geht auch.

              Ich denke, das bei Großechsen, unabhängig von ihrer Gefährlichkeit, alleine schon aufgrund der Artgerechten Haltung ein Nachweis der richtigen und Artgerechten Unterbringung und die Korrekte Versorgung nachgewiesen werden müßten.

              Naja, bräuchte da auch keine Sorgen haben, ist bei uns ja leider auch nicht nötig.

              bis denne

              dme

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              • #8
                Re: Haltegenehmigung

                hallööö , weiß wer wie das in Niedesachsen ist ?

                würde mir nämlich gern nen Tigerpython halten ,wenn ich das Kellerzimmer umgebaut habe und und Schlangengerecht eingerichtet habe

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                • #9
                  Re: Haltegenehmigung

                  Hi, frag doch einfach mal nach... :-)

                  Das Buch von Rauh ist übrigens auch hinsichtlich diverser Rechtsproblematiken durchaus mal zu empfehlen !

                  Nicht das man das alles wissen müsste - aber sicher nicht schlecht es mal gelesen zu haben !

                  Gruss Florian

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