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Wo muss ich den Waran in Hessen anmelden?

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  • Wo muss ich den Waran in Hessen anmelden?

    Moin,
    meine Frage steht ja eigentlich schon in der Überschrift, kann mir da vlt jemand helfen?(Bin schon ein wenig überfällig).
    Dankeschön

  • #2
    Re: Wo muss ich den Waran in Hessen anmelden?

    Kann mir denn Niemand helfen?Es ist wirklich wichtig!
    Danke

    Kommentar


    • #3
      Re: Wo muss ich den Waran in Hessen anmelden?

      Hallo,

      wende Dic an die "Untere Naturschutzbehörde". Telefonnummer findest Du im Telefonbuch oder im Netz. Dort kann man Dir die genaue Meldeadresse, ggbfls. Vordrucke etc. geben.

      Gruß

      Moderator
      Foren-Moderatoren-Team

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      • #4
        Re: Wo muss ich den Waran in Hessen anmelden?

        Wie anmelden?Welche Arten müssen denn angemeldet werden?
        mfg
        Daniel

        Kommentar


        • #5
          Re: Wo muss ich den Waran in Hessen anmelden?

          Hallo,

          ich hab nu einige Jahre mit dem Hobby "Terraristik" ausgesetzt und erst wieder vor etwa einem Jahr angefangen, Terrarientiere zu halten... hatte aber in der Vergangeheit sowohl einen Schwarzen Smaragdwaran ( damals Varanus prasinus beccarii ) und ein Pärchen Bindenwarane ( Varanus salvator ).

          Damals ( 1994 ) war für jedes dieser Tiere eines CITES-Bescheinigung Pflicht, da alle Waranarten dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen ( Anhang II, bin mir nicht sicher, ob einzelene Arten bei Anhang I untergeordnet sind ). Ebenso wie im übrigen die meisten ( alle? ) Chamäleonarten. Als ich im Frühjahr diesen Jahres ein juveniles Bergchamäleon erwarb, war ich sehr überrascht zu hören, dass für diese Art keine CITES-Bescheinigung mehr gebraucht wird.... eine Anmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde ist aber immer noch Pflicht.

          Da ich wie gesagt einige Jahre lang Abstand von der Terraristik hatte, bin ich etwas aus der Thematik heraus und nehme an, dass aufgrund der immer grösseren Beliebtheit von Terrarientieren bei vielen Arten auf die CITES verzichtet wird, um den bürokratischen Aufwand einfach und klein zu halten.

          Meines Wissens ist aber eine Anmeldung aller Waranarten immer noch Pflicht.... die Anmeldung bzw. Abmeldung sollte sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer abgegeben werden und mindestens folgendes enthalten:
          Name und Adresse des Abgebenden;
          Name und Adresse des Annehmenden;
          Anzahl, Alter, Geschlecht und Artenname der Tiere
          Aufenthaltsort der Tiere, wenn nicht übereinstimmend mit Adresse des Halters;
          eventuell Fotos zur Identifiierung der Individuen ( zB nötig bei Landschildkröten ).

          Am besten mal die SuFu hier im Forum benutzen, ich glaub von der DGHT gibt es aber auch ein Infoblatt in dem alles wichtige zu diesem Thema vermerkt ist. Im übrigen kannst Du hier http://www.dght.de/ oben rechts den Namen Deines Tieres eingeben und seinen Schutzstatus und damit die evetuelle Form der Anmeldung sehen.

          Grüsse

          [[ggg]Editiert von black-eye am 04-10-2005 um 20:04 GMT[/ggg]]
          Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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