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Steppenwaran

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    Hallöchen hab da mal ne Frage mir wurden 2 Tiere angeboten

    nun bin ich gerade etwas überfragt wg der Haltung hier in Fürth / Nürnberg (Bayern)darf ich sie halten muss ich sie melden was muss ich noch tun....

    über Haltung der Tiere habe ich mich schlau gemacht nur weiss ich gerade nicht wie das mit den Ämtern ist da mir jeder was anderes dazu sagt
    Zuletzt geändert von Stefan; 21.01.2008, 12:35. Grund: Groß- und Kleinschreibung

  • #2
    Bayern hat mit Artikel 37 des "Gesetzes über dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" eine Regelung , die für eine Haltung gefährlicher Tiere eine Genehmigung der Gemeinde vorschreibt.Um eine solche genehmigung zu erlangen muss berechtigtes Interesse nachgewiesen werden;ferner dürfen gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers keine Bedenken bestehen.Die Erlaubnis kann von Auflagen abhängig gemacht werden ,wobei besonders der Nachweis einer Tierhalterhaftpflicht ausdrücklich genannt ist.


    Also :
    Ab zur gemeinde , und in Erfahrung bringen ob der Steppenwaran als gefährliches Tier eingestuft ist.
    Desweiteren ist das Tier definitiv meldepflichtig da es im Washingtoner Artenabkommen im Anhang B geführt ist.

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    • #3
      Noch besser

      http://www.umwelt.nuernberg.de/tierh...sicherheit.htm

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