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Terrarium für V.mertensi oder V. indicus?

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  • Terrarium für V.mertensi oder V. indicus?

    Hi
    Wollte nur mal fragen,was ihr für eine Terrariengröße für V.mertensi oder V.indicus nehmen würdet?

    MFG Segelechse

  • #2
    Die gesetzlichen Bestimmungen sehen 5x2x4 KRL als Mindesmaß an, das entspräche etwa 200 x 80 x 160 cm. Kirschner, Müller und Seufer empfeheln für beide Arten Becken von 300 x 100 x 150 cm Größe. Ich habe beide Arten bisher nicht gehalten, weiß aber aus eigenen Erfahrungen mit anderen Arten und aus Beobachtungen bei anderen Haltern und in Zoos, dass ein Waranbecken kaum zu groß sein kann. Gesunde Tiere bei guten Haltungsbedingungen liegen wiet weniger lang "faul" unter der Heizlampe als viele andere Echsen, sondern sind aktiv und bewegungsfreudig. Würde bei der HAltung aulso auf jeden Fall die größeren MAße anstreben,.

    Gruß
    Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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    • #3
      hi
      Danke für die Antwort.Würde 2,50x2,50x1,00 (lxhxb) auch gehen?

      MFG Segelechse

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      • #4
        Zitat von black-eye Beitrag anzeigen
        Die gesetzlichen Bestimmungen sehen 5x2x4 KRL als Mindesmaß an,
        Das Gesetz, pardon die gesetzliche Bestimmung würde ich aber gerne mal sehen...
        ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

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        • #5
          @ Segelechse

          ich würde das Terra noch breiter machen, da 1m Breite schon recht dürftig für einen Waran ist der bis zu 1.40m wird.

          zudem brauch bes. der mertensi ein sehr großes Wasserbecken!

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          • #6
            hallo Beck
            Ja in der Breite bin ich noch Flexibel.
            Was würdet ihr sagen?
            Zuletzt geändert von Segelechse; 06.07.2008, 19:50.

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            • #7
              Zitat von Lj-Bü Beitrag anzeigen
              Das Gesetz, pardon die gesetzliche Bestimmung würde ich aber gerne mal sehen...
              Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien
              vom 10. Januar 1997


              Gruß

              Dennis

              PS: Ich seh' gerade, mein vorheriger Post strotzt vor Schreibfehlern. Sorry, war etwas in Eile und nu is' zu spät zum Editieren...
              Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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              • #8
                Nunja, das gute alte 97er Gutachten kennt man ja, aber die gesetzliche Bestimmung fehlt mir noch ein bisschen...
                ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Lj-Bü Beitrag anzeigen
                  Nunja, das gute alte 97er Gutachten kennt man ja, aber die gesetzliche Bestimmung fehlt mir noch ein bisschen...
                  Na, ich bin weder Anwalt, noch Richter, Rechtsgelehrter oder allwissend, aber da das oben zitierte Schreiben meines Wissens doch wohl als Grundlage für Regierungspräsidien, Amtsveterinäre und den Sachkundenachweis herhält, habe ich es mal als "gesetzliche Bestimmung" betitelt. Ich bezweifle zwar, dass ich oder irgend ein anderer Halter automatisch mit einem Bein im Knast stehen würde, hielte ich oder er entsprechend genannte Tiere auf kleinerem Raum, als sicher kann aber wohl gelten das im Falle eines Rechtsstreites Papiere wie dieses als Anhaltspunkte herangezogen werden und somit juristische Relevanz erlangen. Zumindest stelle ich es mir so vor und bei Gelegenheit werde ich meinen juristisch sehr viel weiter gebildeten und tätigen Bruder danach fragen wenn der Sache damit gedient ist?

                  Grüße

                  Dennis
                  Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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                  • #10
                    hi
                    Was halted ihr von meiner oben genanten Größe?

                    MFG

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                    • #11
                      Zitat von Segelechse Beitrag anzeigen
                      hi
                      Was halted ihr von meiner oben genanten Größe?

                      MFG
                      Ich stimme Beck zu, dass 1m Breite ein wenig dürftig ist. Würde empfehlen mindestens die Gesamtlänge eines ausgewachsenen Tieres als Breite anzunehmen, der hintere Teil des Beckens ist dann zwar von außen nur schwer zu erreichen, aber bei der Gesamtgröße des Becken, kann man es ja begehbar gestalten.

                      Grüße

                      Dennis
                      Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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                      • #12
                        Hi,
                        Hat vielleicht schon einer von euch Erfahrung mit der Haltung dieser Arten, oder Bilder der Tiere und des Terrarium?

                        MFG Segelechse

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                        • #13
                          Hi
                          Würde gerne Fotos von euren Terrarien sehen,so als Inspiration )

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