Zitat von Klaus d.L.
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Ich bin sicher dass das Gesetz auch das Verfüttern von Wirbeltieren legitimiert, solange dem Tiere dadurch keine größeren Leiden entstehen, als durch eine "sachgerechte" Tötung durch den Halter. Sprich, wenn ich z.B. eine Maus an eine Klapperschlange verfüttern würde und das Gift den Nager innerhalb eines Augenblicks tötet, oder wenn Großechsen mit Tieren entsprechender Größe gefüttert werden, die ein augenblickliches Töten möglich macht (etwa Varanus salvator, 1m GL, gefüttert mit Maus oder Eintagsküken, aber nicht etwa Ratte oder jungem Meerschweinchen). Außerdem dürften auch Fälle zugelassen sein, in denen etwa ein Wildfang jegliche tote Nahrung verweigert. Möglicherweise genügt zur Begründung auch eine "artgerechte Haltung und damit die Verantwortlichkeit dem Tier gegenüber, das Ausleben natürlichen Verhaltens zu ermöglichen, immer natürlich vorausgesetzt, dass dem verfütterten Wirbeltier dabei keine vermeidbaren Schmerzen entstehen.
Wie gesagt ist das meine Einschätzung und Interpretation (nein, ich bin weder Anwalt noch Richter), aber jeder ernsthafte Tierhalter sollte nicht nur seinem "Liebling" den entsprechenden Respekt und artgerechte Behandlung zukommen lassen, sondern auch allen "totgeweihten" Futtertieren.
Gruß
Dennis
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