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  • #46
    Zitat von Klaus d.L. Beitrag anzeigen
    Hallo!



    Das gilt nur für Wirbeltiere (Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säuger), also nicht für Insekten, Würmer, Krebstiere.

    Gruß, Klaus
    Und auch für Wirbeltiere gilt das nur eingeschränkt: TierSchG, Dritter Abschnitt, Töten von Tieren.

    Ich bin sicher dass das Gesetz auch das Verfüttern von Wirbeltieren legitimiert, solange dem Tiere dadurch keine größeren Leiden entstehen, als durch eine "sachgerechte" Tötung durch den Halter. Sprich, wenn ich z.B. eine Maus an eine Klapperschlange verfüttern würde und das Gift den Nager innerhalb eines Augenblicks tötet, oder wenn Großechsen mit Tieren entsprechender Größe gefüttert werden, die ein augenblickliches Töten möglich macht (etwa Varanus salvator, 1m GL, gefüttert mit Maus oder Eintagsküken, aber nicht etwa Ratte oder jungem Meerschweinchen). Außerdem dürften auch Fälle zugelassen sein, in denen etwa ein Wildfang jegliche tote Nahrung verweigert. Möglicherweise genügt zur Begründung auch eine "artgerechte Haltung und damit die Verantwortlichkeit dem Tier gegenüber, das Ausleben natürlichen Verhaltens zu ermöglichen, immer natürlich vorausgesetzt, dass dem verfütterten Wirbeltier dabei keine vermeidbaren Schmerzen entstehen.

    Wie gesagt ist das meine Einschätzung und Interpretation (nein, ich bin weder Anwalt noch Richter), aber jeder ernsthafte Tierhalter sollte nicht nur seinem "Liebling" den entsprechenden Respekt und artgerechte Behandlung zukommen lassen, sondern auch allen "totgeweihten" Futtertieren.

    Gruß

    Dennis
    Zuletzt geändert von black-eye; 03.05.2009, 17:10. Grund: ... die übllichen Schlampereien und übersehenen Fehler in Grammatik und Orthographie.
    Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

    Kommentar


    • #47
      Zitat von black-eye Beitrag anzeigen
      Und auch für Wirbeltiere gilt das nur eingeschränkt: TierSchG, Dritter Abschnitt, Töten von Tieren.

      Ich bin sicher dass das Gesetz auch das Verfüttern von Wirbeltieren legitimiert, solange dem Tiere dadurch keine größeren Leiden entstehen, als durch eine "sachgerechte" Tötung durch den Halter. Sprich, wenn ich z.B. eine Maus an eine Klapperschlange verfüttern würde und das Gift den Nager innerhalb eines Augenblicks tötet, oder wenn Großechsen mit Tieren entsprechender Größe gefüttert werden, die ein augenblickliches Töten möglich macht (etwa Varanus salvator, 1m GL, gefüttert mit Maus oder Eintagsküken, aber nicht etwa Ratte oder junges Meerschweinchen). Außerdem dürften auch Fälle zugelassen sein, in denen etwa ein Wildfang jegliche tote Nahrung verweigert, möglicherweise genügt zur Begründung auch eine "artgerechte Haltung und damit die Verantwortlichkeit dem Tier gegeüber, das Ausleben natürlichen verhaltens zu ermöglichen, immer natürlich vorausgesetzt, dass dem verfütterten Wirbeltier dabei keine vermeidbaren Schmerzen entstehen.

      Wie gesagt ist das meine Einschätzung und Interpretation (nein, ich bin weder Anwalt noch Richter), aber jeder ernsthafte Tierhalter sollte nicht nur seinem "liebling" den entsprechenden Respekt und artgerechte Behandlung zukommen lassen, sondern auch allen "totgeweihten" Futtertieren.

      Gruß

      Dennis
      Sehr schön gesagt...

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      • #48
        Ich denke, daß ist wieder so eine Grauzone!
        Aber so wie es black-eye beschrieben hat, ist auch meine Meinung. Alle Tiere(ob Futtertier oder nicht) mit Respekt und der nötigen Sorgfalt behandeln!!!

        Kommentar


        • #49
          Ich sehe ja Beruflichbedingt und in meiner freizeit wen die Tiere abgeholt werden müssen bei beschlagnahmung durchs Veterinäramt so einiges.
          Fazit am ganzen,mache ich mir weniger sorgen über die fachliche Tötung als über das davor,nämlich die Haltung aufzucht der Futtertiere.
          Es ist oftmals so das die Lieblinge in wundervollen Becken zu Präsentation sind.
          Die Futtertiere im Keller was noch geht und in Käfige die bei versuch Tierhaltungen garnicht mehr zugelassen wären.
          Was auch noch ginge aber in Stückzahlen die mir oft das ... brachten.
          Von Zucht möchte ich garnicht erst reden(Inzest keine kontrollierte Vermehrung,Wurfmaschinen von Zuchtbuch nie was gehört).Krankheiten und Wunden durch Kannibalismus sind nur eine der folgen,ich würde meinem Tier so was nicht verfüttern.
          Die Tiere die für den Großhandel oder über Internet besteilbar sind haben auch ihre schwarzen scharfe und es ist mehr eine Herde als im einzelfall gesehen.
          Das geht nicht nur um dem Bereich für Reptilienhalter sondern auch das vermehrte Artgerechte füttern bei Hund und Katze sprich Barfern.
          Eintagsküken und Frostmäuse werden auch von dem Halter gerne gekauft.
          Kontrolle auf dem Futtertiermarkt ist gleich Null.
          Ich habe ewig gebraucht Lieferanten für Eintagsküken zu finden dessen Haltung und Tötung meiner Vorstellung entspricht.
          Für zwei gute Freunde ziehe ich im Garten Meerschweine und Kaninchen auf bis zum Tag x auch sie haben davor keine vernünftig gehaltenden Futtertiere gefunden.
          Gruß Bärbel
          Zuletzt geändert von martauschi; 11.05.2009, 09:26.

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