Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Endlich alles Fertig!!!

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Hallo Dennis,
    Zuersteinmal vielen Dank für die detaillierte Beantwortung und Hilfestellung.
    Von dem Lehmpulver wurde ich von vielen Waranhaltern abgeraten, da es doch sehr staubig und schlecht zu dosieren ist. Alle meine Korkröhren sind hohl, da habe ich beim Kauf drauf geachtet, wenn sie sich ein Schlafplatz suchen, dann immer in den Röhren. Da beide einen festen Schlafplatz besitzen, sprühe ich diese Stelle auch alle 2-3 Tage ein. Feuchte Stellen im Terrarium sind vorhanden. Da die Tiere noch kleiner sind habe ich die Birne im Terra instaliert, habe jedoch die möglichkeit wie du auf den ersten Bild sehen kannst, diese Birne in den Oberen Kasten zu verschieben und einen "Käfig" um die Birne machen.
    Also sollte ich meine HQL mit einer HQI austauschen?? und...?? (noch etwas ?)
    Welches Model von "Sylvania Hi-Spot" schwebt dir bei meinem Terra den in den Sinn, kenne mich leider damit nicht so aus, mein Onkel hat mir damit geholfen. Bin nämlich noch relativ jung, 19 Jahre.Das heißt aber nicht das ich keine Grunderfahrung habe
    An welche Stelle würdes die die Sylvania Hi-Spot anbringen??

    Danke elgrecko25, habe mir auch viel mühe gegeben, jedoch bin ich jetzt auch heiß auf dein Terrarium geworden, hast du ein Foto sodass ich es mir mal anschauen kann?

    Liebe Grüße Kai

    Kommentar


    • #17
      Hallo Kai,

      Lehmpulver ist eine Art, das Gemisch herzustellen, die andere ist, "einfachen" Lehm von draußen zu holen (soweit das in der Umgebung möglich ist und der Boden nicht mit Pestiziden belastet ist). Aber auch das Lehmpulver (z.B. über Ebay) ist gut geeignet und nur solange staubig, wie's "staubtrocken" und unvermischt ist. Einmal mit Sand feucht vermischt , wird das Zeug bei vollständiger Austrocknung "zementhart" und staubt praktisch gar nicht mehr. Der Vorteil solchen Bodengrundes liegt nicht nur darin, dass die Tiere Beschäftigung durch das Graben von Höhlen finden, sondern sich auch die Krallen abnutzen, was bei zu weichem Bodengrund dazu führen könnte, dass die Krallen übermäßig wachsen und geschnitten werden müssen.

      Die Vitalux solltest Du auf jeden Fall deutlich höher hängen und die Höhe des Beleuchtungskastens ausnutzen. Ich kann auf diesem Bild leider nicht erkennen, ob der Lichtkasten gegen das Terrarium gar nicht, mit Glas oder eventuell weißer Kunststoffgaze abgetrennt ist. Sollte es Glas sein, darf die Vitalux nicht darüber installiert werden das das Glas sicher gwöhnlcihes, UV-blockendes Glas ist und auch die große lokale Hitze möglicherweise nicht überstehen würde.

      HQI hat gegenüber HQL eine deutlich höhere Lichtausbeute gegenübe der Wärmeentwicklung. Die (gebrauchten) Lampen inklusive Brenner kann man z.B. über Ebay anschlussfertig für etwa 70 Euro erwerben. Eine Anschaffung die auf jeden Fall lohnt. Über die SuFu wirst Du 'ne Menge Infos zu HQI bzw den Vergleich mit HQL finden. Die Lampen sind bauformbedingt allerdings recht groß, meine haben eine Höhe von etwa 18cm und sind direkt in das Terrariendach eingebaut, also halb drin, halb draußen.

      Sylvania Hi-Spot sind meine persönlichen Favoriten unter den Halogenstrahlern (wegen den eingebauten exzellenten Reflektoren, der hohen Lichtausbeute und dem klaren Licht). Leider bieten nur noch sehr wenige Baumärkte die Dinger an, sodass man sie am besten über's Internet erwirbt. Bei Praktiker würde ich noch fündig, allerdings nur bis zu 50 Watt, für meine Terrarien nicht geeignet, aber bei einem recht niedrigen Becken wie Deinem könnte es noch genügen. Im Prinzip kannst Du aber auch andere gewöhnliche Halogenstrahler verwenden, etwa PAR 38 Birnen von Osram. Wichtig ist nur, dass sie lokale Wärmeinseln schaffen, die auch, im Gegensatz zu Esteinstrahlern oder Infrarotbirnen, Licht aussenden. Bei acanthurus darf die Temperatur im Aufenthaltsbereich der Tiere unter dem Strahler um die 40°C betragen.

      Viele Grüße

      Dennis
      Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

      Kommentar


      • #18
        Lieber Dennis, nun, ich habe mich etwas kryptisch ausgedrückt. Ich finde die Erwähnung durchaus der Mindestanforderung durchaus gut, vor allem, wenn sie kritisch hinterfragt werden. Sie "gesetzlich" zu nennen ist jedoch sachlich falsch.

        Viele Grüsse
        ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

        Kommentar


        • #19
          Na, das Thema hatten wir doch schon mal,

          also, ums auch in diesem Thread nochmal klar zu machen: Nein, die Mindestanforderungen im Link sind in keinem deutschen (und sicherlich auch keinem anderen) Gesetzbuch zu finden. Das TierSchG besagt lediglich dass

          "§ 2a

          (1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen

          1. hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere"

          Die Mindestanforderungen, herausgegeben vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. sind somit lediglich Richtlinien und keineswegs Gesetz wie etwa das "Rechts vor Links"-Gebot der StVO. Allerdings ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen, dass im Falle einer gerichtlichen Verhandlung über das Wohl und die Unterbringung eines Tieres im herpetologischen Bereich nicht bewandte Staatsanwälte und Richter diese Mindestanforderungen zu Rate ziehen werden, um Strafmaße zu fordern bzw. Urteile zu fällen.

          So, damit ist mein juristisches Verständnis und Wissen in diesem Bereich erschöpft und ich werden den oben benannten Link zur Verhinderung allgemeiner Verwirrung umbennen. Vielleicht trifft man hier im Forum ja mal auf jemanden, der mit den Mindestanforderungen tatsächlich auf juristischem Wege konfrontiert wurde und von seinen Erfahrungen berichten kann. Das gehört dann aber sicher nicht mehr in diesen Thread...

          Gruß

          Dennis
          Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

          Kommentar

          Lädt...
          X