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Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

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  • Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

    Hi,
    im Artenschutzregister der DGHT habe ich folgendes gelesen:
    "Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans)
    Deutscher Name: Rotwangenschmuckschildkröte
    Für Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich.
    Wenn Sie Exemplare von Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen."

    Ich dachte bis jetzt alle Anhang-B Tiere sind meldepflichtig, gibt es da Ausnahmen?
    Chrysemys picta wird im Artenschutzregister nicht aufgeführt, obwohl sie im Anhang B sind, die DGHT sollte das Register mal aktualisieren.
    pfüati Xaver

  • #2
    Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

    Hallo Xaver,

    die DGHT-Angaben sind korrekt. Lt. BASchVO ist Trachemys scripta elegans zwar im Anhang B, damit nachweispflichtig, aber von der Meldepflicht ausgenommen. ABER: T. s. elegans ist in Anhang B der entsprechenden EU-Verordnung und damit meldeplichtig. C. picta ist ebenfalls im Anhang B der EU-Verordnung - das heißt nicht, dass sie automatisch in der BASchVO auftauchen muss.

    Viele Grüße
    Andreas

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    • #3
      Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

      Hi,
      danke für die Info.
      ich dachte es wären beide Verordnungen mit erfasst, es heißt ja "Artenschutzregister mit
      sämtlichen geschützten
      Reptilien- und Amphibien-Arten"
      pfüati Xaver

      [Editiert von XaWa am 31-01-2004 um 16:54 GMT]

      Kommentar


      • #4
        Re: Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

        chrysemys schrieb:
        Hallo Xaver,

        die DGHT-Angaben sind korrekt. Lt. BASchVO ist Trachemys scripta elegans zwar im Anhang B, damit nachweispflichtig, aber von der Meldepflicht ausgenommen. ABER: T. s. elegans ist in Anhang B der entsprechenden EU-Verordnung und damit meldeplichtig. C. picta ist ebenfalls im Anhang B der EU-Verordnung - das heißt nicht, dass sie automatisch in der BASchVO auftauchen muss.

        Viele Grüße
        Andreas
        Hallo Andy,

        da sind dir doch ein paar Begriffe durcheinandergeraten.

        Sowohl T. s. elegans als auch C. picta sind in der EU-Artenschutzverordnung auf Anhang B gelistet. Beide auch aus dem gleichen Grund, nämlich Faunenverfälschungsgefahr, deshalb gehört beide definitiv auf die DGHT-Artenschutzseite.

        In der Bundesartenschutzverordnung gibt es keinen Anhang B. Beide Arten sind zunächst automatisch durch die Listung im Anhang B der EU-Artenschutz-VO nach der Bundesartenschutzverordnung §6 in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich meldepflichtig.

        Allerdings gibt es in der Bundesartenschutzverordnung die Anlage 5. Dort sind einzelne Arten gelistet, die von der Meldepflicht befreit sind. Und das trifft auf die Rotwangenschmuckschildkröte T. s. elegans zu. Unseres Wissen nach ist jedoch C. picta dort noch(?) nicht gelistet und ist dementsprechend gleich zu behandeln mit allen anderen Anhang B Arten.

        Aber auch die Befreiung von der Meldepflicht bei Rotwangenschmuckschildkröten enthebt nicht von der Nachweispflicht. D. h. im Klartext, wenn jemand von der Meldebehörde trotzdem Kenntnis von den Tieren erhält, kann er einen Nachweis über die Herkunft verlangen, bspw. Kaufquittung oder Züchternachweis. Deshalb sollte jeder Rotwangenschildkröten-Besitzer diese Nachweise aufheben und auch bei der Abgabe mitgeben. Normalerweise kommt zwar keine Frage, aber das Recht ist auf Seiten der Behörden. Ist schon blöd, aber so ist die Lage.

        Hallo Xaver, das war eine schöne Frage für Jauch ;-)

        Gruß
        S&T

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        • #5
          Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

          Hallo,
          hab mal ein paar doofe Fragen.
          Trifft das auch auf Tiere zu die man seit längerer Zeit hat, so 10 Jahre? Unsere Schildkröten sind ja fast alles "Notfalltiere", die keiner mehr haben wollte. Und Belege haben wir dementsprechend auch keine.. Besonders bei den beiden ältesten nicht.
          Kann uns da jetzt was passieren, oder können wir beruhtigt sein?

          Gruß

          Andrea

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          • #6
            Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

            Hallo Andrea,

            bei den Chrysemys gilt der Status erst seit etwa Sommer letzten Jahres müssten wir mal genau nachsehen, machen wir später

            Die Rotwangen stehen schon etwa 3 Jahre auf dem Anhang, aber eben auch keine 10. Sollten neue Tiere dazu kommen, ist es von Vorteil, dir eine kurze Bestätigung vom Abgebenden geben zu lassen. Die Tiere, die du schon lange hast, kann dir ja mal jemand bestätigen, der sie schon länger bei dir gesehen hat, das genügt i.d.R. vollkommen.

            Wie gesagt, normalerweise fragt, bei den Rotwangenschmuckschildkröten keiner nach, aber besser ist besser. Wenn du aber auch Zierschildkröten Chrysemys picta hast, solltest du auf jeden Fall deine Behörde kontaktieren, da diese anzumelden sind. Hier gilt je schneller du dich dort nach der Gesetzesänderung meldest, umso besser, weil umso glaubhafter.


            Liebe Grüße
            Thomas & Sabine

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            • #7
              Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

              Hallo ihr Beiden,

              danke für die Antwort Die Rotwange hält mein Freund ja schon länger als mich, dafür gibts auch mehr als genug Zeugen. Und eine Chrysemys picta haben wir nicht.
              Neue Tiere wirds in Schildkrötenform auch nicht mehr geben, ausser es werden uns wieder kranke Tiere vorgesetzt mit den Worten "Wenn die keiner nimmt, werf ich sie halt in den Fluss". Naja solche Tiere nehm ich irgendwie immer auf.. egal was es ist.

              Gruß

              Andrea

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              • #8
                Re: Re: Re: Rotwangen meldepflichtig oder nicht?

                vinke schrieb:
                Hallo Xaver, das war eine schöne Frage für Jauch ;-)
                Ich kann die Frage ja mal einschicken ;-)
                Danke für eure Ausführungen. Alles Gute für Südamerika!
                pfüati Xaver

                Kommentar

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