Hi,
im Artenschutzregister der DGHT habe ich folgendes gelesen:
"Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans)
Deutscher Name: Rotwangenschmuckschildkröte
Für Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich.
Wenn Sie Exemplare von Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen."
Ich dachte bis jetzt alle Anhang-B Tiere sind meldepflichtig, gibt es da Ausnahmen?
Chrysemys picta wird im Artenschutzregister nicht aufgeführt, obwohl sie im Anhang B sind, die DGHT sollte das Register mal aktualisieren.
pfüati Xaver
im Artenschutzregister der DGHT habe ich folgendes gelesen:
"Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans)
Deutscher Name: Rotwangenschmuckschildkröte
Für Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich.
Wenn Sie Exemplare von Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen."
Ich dachte bis jetzt alle Anhang-B Tiere sind meldepflichtig, gibt es da Ausnahmen?
Chrysemys picta wird im Artenschutzregister nicht aufgeführt, obwohl sie im Anhang B sind, die DGHT sollte das Register mal aktualisieren.
pfüati Xaver
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