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Ausnahmegenehmigung

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  • Ausnahmegenehmigung

    Hallo

    ich habe hier im Forum gelesen, das man in jedem Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für das Halten von Schnapp und Geierschildkröten braucht. Nun bin ich seit längerer Zeit im Besitz mehrer Tiere beider Arten (15 Jahre). Ich habe mich auch schon mit meiner zuständigen Landesbehörde (Niedersachsen) in Verbindung gesetzt (Hildesheim Herr Borgmeier). Dort hat Mann mir mitgeteilt das ich nichts weiter tun muß um die Tiere legal weiter halten zu können ???.
    Ich hatte mich für die Übernahme von zwei Schnappschildkröten aus einem privaten Tierhof bei Ihm gemeldet. (war aber aussichtslos da ich dafür eine Tiergehegegenehmigung benötigt hätte und das ist bei den Endgrößen der Tiere nicht so ganz einfach wenn man kein "Gefängnis" im Garten haben will)

    Also ich würde die Tiere schon Anmelden und "legalisieren", aber wenn Mann mir dort schon dort schon sagt das nichts weiter erforderlich ist? Wer kann mir denn den Gesetztstext (Bundesrecht) für die Haltung (mit Artangabe) der Tiere zur Verfügung stellen?

  • #2
    Re: Ausnahmegenehmigung

    Hallo Macroclemys,

    nachdem du deine Tiere ja schon eine ganze Reihe von Jahren hälst, gilt mit Sicherheit eine Art Bestandsschutz für deine Tiere und deren Haltung.

    Generell unterliegen beide Arten aber in der BRD (und nicht in jedem einzelnen Bundesland unterschiedlich) entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz einem Besitz- und Vermarktungsverbot.

    Für meine Tiere habe ich eine Ausnahmegenehmigung zur Haltung beantragt und auch erhalten, als Auflage allerdings die Meldung jedes weiteren Zu- bzw. Abgangs unter Angabe der jeweiligen Adresse.

    Dieses Verbot gilt derzeit nur noch für zwei weitere Arten, den kanadischen Biber und das amerikanische Grauhörnchen.

    mfg Jürgen

    [Edited by J. Dissieux on 30-12-2002 at 09:44 GMT]

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    • #3
      Re: Ausnahmegenehmigung

      Hallo

      danke für die schnelle Antwort. Ich habe für meine Tiere aber keinen Herkunftsnachweis mehr, da ich sie im Tierhandel bzw. als direktimport erhalten habe. Was für Unterlagen hast du denn einreichen müssen?
      Und gab es nachfragen nach der Unterbringung (Freilandhaltung oder Mindestanforderungen)

      Aus welchem Bundesland kommst du denn? Niedersachsen soll da SEHR schwierig sein.

      Kannst du mir denn den genauen Gesetzestext mit Artennamen nennen?

      MfG Jens

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      • #4
        Re: Re: Ausnahmegenehmigung

        Hallo Jens,

        Herkunftsnachweise mußte ich keine vorlegen, die Haltungsbedingungen wurden allerdings überprüft und der vorhandene Bestand aufgenommen.

        Eine Ausnahmegenehmigung war kein Problem (immerhin sind 8 von den Chelydra beschlagnahmte und von der Unteren Naturschutzbehörde bei mir eingestellte Tiere).

        Den Text des Bundesnaturschutzgesetzes müßtest du im Netz finden, einfach mal googeln oder so.

        mfg Jürgen

        Ach ja, ich komme aus dem Saarland.

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        • #5
          Re: Ausnahmegenehmigung

          und wie sidn die Haltungsbedingungne kontolliert worden von der unteren Naturschutzbehörde?

          Und die Tiere sind von der Behörde bei Dir "Untergestellt" worden? Von Auffangstationen? Wieso sind Sie dort gelandet?

          Hällst du die Tiere im Freiland?

          MfG Jens

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          • #6
            Re: Re: Ausnahmegenehmigung

            Hallo Jens,

            erstmal ein gutes Neues Jahr oder wie es im Saarland heißt: "Proschd Naijohr".

            Die Haltungsbedingungen wurden anhand der derzeitigen Größe der Tiere auf Grundlage des "Gutachtens über Mindestanforderungen...." überprüft, auch wurde überprüft, ob für adulte Tiere die entsprechenden Bedingungen geschaffen werden können. Gleichzeitig spielt wohl auch die Sachkunde bzw. Zuverlässigkeit des Beantragenden eine Rolle.

            Eingestellt (nicht untergestellt) sind bei mir derzeit 8 kleine Chelydra, die ein Händler aus Holland mitgebracht hatte und glaubte, trotz Vermarktungsverbot anbieten zu müssen und die bei ihm beschlagnahmt wurden, weiterhin 1 Europäisches Chamäleon, das ebenso wie die 4 Testudo graeca nabeulensis und 2 Laudakia stellio, bei zurückkehrenden Türkei bzw. Nordafrika-Urlaubern beschlagnahmt wurden und auch 2 Boa constrictor und 1 Python regius, die aus schlechter Haltung beschlagnahmt wurden.

            Die Chelydra werden derzeit (natürlich) nicht im Freiland gehalten, die kleinen sind aufgrund des nicht optimalen Zustandes ebenso wie meine eigene Macroclemys im Aquarium, die großen Chelydra befinden sich bei etwa 10°C im Kellerüberwinterungsquartier (große Mörtelkübel), ab Frühjahr aber wieder draußen.

            mfg Jürgen

            [Edited by J. Dissieux on 01-01-2003 at 14:47 GMT]

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            • #7
              Re: Ausnahmegenehmigung

              ja auch ein frohes neues Jahr und alles Gute

              meine 4 Macroclemys sind zur Zeit 15-20cm groß und leben im Aquarium 120/60/60. Das dürfte dann wohl nicht reichen was? Wie werden den die Haltungsbedingungen für die Endgrößen überprüft? Also ich habe einen Wintergarten den könnte ich dann umbauen zum Schildkrötenraum. Meine Chelydras sind 25-35cm und sind zur Zeit natürlich auch nicht draussen sondern Überwintern im Gartenhaus.

              Also ich werde mich mal bei meiner zuständigen Behörde melden und versuchen die Tiere anzumelden.

              Wie groß ist denn deine Macroclemys? Kannst du mir einen Tip bei der Geschlechterbetimmung geben also für mich sieht das bei meinen alles gleich (Weibchen) aus obwohl eine ein wenig größer ist und der Kopf auf wesentlich massiger wirkt.

              MfG Jens

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