Hallo
ich habe hier im Forum gelesen, das man in jedem Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für das Halten von Schnapp und Geierschildkröten braucht. Nun bin ich seit längerer Zeit im Besitz mehrer Tiere beider Arten (15 Jahre). Ich habe mich auch schon mit meiner zuständigen Landesbehörde (Niedersachsen) in Verbindung gesetzt (Hildesheim Herr Borgmeier). Dort hat Mann mir mitgeteilt das ich nichts weiter tun muß um die Tiere legal weiter halten zu können ???.
Ich hatte mich für die Übernahme von zwei Schnappschildkröten aus einem privaten Tierhof bei Ihm gemeldet. (war aber aussichtslos da ich dafür eine Tiergehegegenehmigung benötigt hätte und das ist bei den Endgrößen der Tiere nicht so ganz einfach wenn man kein "Gefängnis" im Garten haben will)
Also ich würde die Tiere schon Anmelden und "legalisieren", aber wenn Mann mir dort schon dort schon sagt das nichts weiter erforderlich ist? Wer kann mir denn den Gesetztstext (Bundesrecht) für die Haltung (mit Artangabe) der Tiere zur Verfügung stellen?
ich habe hier im Forum gelesen, das man in jedem Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für das Halten von Schnapp und Geierschildkröten braucht. Nun bin ich seit längerer Zeit im Besitz mehrer Tiere beider Arten (15 Jahre). Ich habe mich auch schon mit meiner zuständigen Landesbehörde (Niedersachsen) in Verbindung gesetzt (Hildesheim Herr Borgmeier). Dort hat Mann mir mitgeteilt das ich nichts weiter tun muß um die Tiere legal weiter halten zu können ???.
Ich hatte mich für die Übernahme von zwei Schnappschildkröten aus einem privaten Tierhof bei Ihm gemeldet. (war aber aussichtslos da ich dafür eine Tiergehegegenehmigung benötigt hätte und das ist bei den Endgrößen der Tiere nicht so ganz einfach wenn man kein "Gefängnis" im Garten haben will)
Also ich würde die Tiere schon Anmelden und "legalisieren", aber wenn Mann mir dort schon dort schon sagt das nichts weiter erforderlich ist? Wer kann mir denn den Gesetztstext (Bundesrecht) für die Haltung (mit Artangabe) der Tiere zur Verfügung stellen?
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