hi @all, klärt ihr mich mal bitte über die momentanen richtlinien über rotwangenschmuckschildkröten auf?! mir wurde gesagt, dass man nun wohl schon cites oder so braucht... wie ist das gesetzlich denn nun? hab meine schon relativ lange und habe mich mit der rechtlichen seite noch nicht weiter beschäftigt, danke...
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Re: rotwangenschmuckschildkröte
Hallo,
das Thema wurde erst vor wenigen Tagen hier besprochen. Trachemys scripta elegans ist meines Wissens momentan nachweis-, aber nicht meldepflichtig. Das heißt, dass du sie nicht von dir aus anmelden, jedoch zu jedem Zeitpunkt den legalen Erwerb nachweisen musst (Kaufbelege etc. aufbewahren).
Viele Grüße
Andreas
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Re: rotwangenschmuckschildkröte
Hallo Andreas,
das, was Du schreibst, gilt für Privathalter. Falls ein gewerbsmässiger Handel stattfindet, was aus der Anfrage nicht hervorgeht, besteht Buchführungspflicht. Ich kopiere hier nochmal die Antwort vom BfN hinein:
gem. Anlage 5 Bundesartenschutzverordung(BArtSchV) ist die Art "Trachemys scripta elegans" von der Anzeigepflicht ausgenommen. Dies gilt für Privathalter.
Im Fall eines gewerbsmässigen Handels mit der o.g. Art kommt § 5 BArtSchV in Betracht, d.h. da es sich bei der o.g. Art um eine "besonders geschützte Art" im Sinne des § 10, Abs.2 Nr. 10a) des BNatSchGNeuregG vom 25.03.2002 handelt. Danach sind Händler verpflichtet ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch zu führen, wenn gewerbsmäßig ein Handel mit "besonders geschützten Arten" geführt wird, sofern die zuständige Landesbehörde nicht Ausnahmen zugelassen hat.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der o.g. Art um sogenannte "Faunenverfälscher" handelt, die, wenn sie in die Natur gelangen, unsere hiesigen Arten verdrängt und gefährdet. Aus diesem Grund ist auch die Einfuhr nach Deutschland aus Drittländern (=Nicht EU Länder) grundsätzlich untersagt.
Viele Grüße
Hellmut
[Edited by Schroetchen on 13-01-2003 at 21:26 GMT]
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