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Schnappschildkröte gefunden!

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  • #16
    Re: Schnappschildkröte gefunden!

    WENN es darauf ankommt! Das ist mir als Halter dieser Art schon klar. Nur generell kann man eine Chelydra im flachen Wasser beim Sonnenbad deutlich leichter übertölpeln als andere Schildkrötenarten....
    und @ Schnappi, naja, es gibt da sehr variable exemplare und ich habe vor einem fremden Hund soviel respekt wie vor meinen Schnappis.....

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    • #17
      Re: Re: Schnappschildkröte gefunden!

      Hi,
      jetzt würde es mich ja doch mal interessieren, was aus der Chelydra geworden ist.
      Gruss,
      Frank

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      • #18
        Re: Re: Re: Schnappschildkröte gefunden!

        Fachmoderator schrieb:
        Besitzen (erwerben) darf die Tiere auch (Nz'ten), wer die erforderliche Sachkenntnis (z.B. Zootierpfleger) nachweisen kann, das ist mit der jeweiligen Behörde individuell zu regeln.
        Hallo Fachmoderator,

        so einfach ist das leider nicht. Im Gegensatz zum generellen Haltungsverbot bei artgeschützten Tieren hat der Gesetzgeber bei den "Faunenverfälschern" nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG, bzw. § 3 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) keine Ausnahme zugelassen. Somit besteht ein generelles Haltungs-, Vermarktungs- und Zucht(!)verbot, außer man hat das Tier bereits vor Inkrafttreten der Verordnung (wie schnappi schon schreibt 1999) besessen, dann darf man es halten, aber auch sonst nichts weiter, also vor allem nicht züchten oder veräußern.

        Zusätzlich kommen in manchen Bundesländern noch Regelungen bzgl. "potenziell gefährlicher Tiere" dazu, denen kann man sich auch durch "Vorbesitzregelungen" nicht entziehen.

        Man darf übrigens die deutsche Faunenverfälscherliste nach der Bundesartenschutzverordnung nicht mit der europäischen verwechseln. In Europa werden die Tiere wie z.B. die Rotwangen-Schmuckschildkröten oder neuerdings auch Zierschildkröten über den Anhang B geregelt und da bestehen die bekannten Ausnahmen wie bei allen anderen artgeschützten Tieren auch.

        Alles klar ? ~l

        Liebe Grüße
        Thomas & Sabine


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        • #19
          Re: Re: Re: Re: Schnappschildkröte gefunden!

          [quote]vinke schrieb:
          Fachmoderator schrieb:
          Besitzen (erwerben) darf die Tiere auch (Nz'ten), wer die erforderliche Sachkenntnis (z.B. Zootierpfleger) nachweisen kann, das ist mit der jeweiligen Behörde individuell zu regeln.



          Sorry, sollte statt "auch" heißen: "außerdem auch nur...".

          Sitzt die Frisur immer noch?

          Gruß

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          • #20
            Re: Schnappschildkröte gefunden!

            Gut rausgelutscht

            (Ist doch gar nicht so schlimm geworden, zwar ohne Sonne und ein paar Tropfen, aber doch noch 28 °C und die ... hält und hält)

            S&T

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            • #21
              Re: Schnappschildkröte gefunden!

              Weiss jemand, wie die Geschichte weitergegangen ist? Gibts Bilder von der Fangaktion? *neugierigfrag*

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              • #22
                Re: Re: Re: Re: Schnappschildkröte gefunden!

                Hallo Thomas & Sabine,

                bin jetzt etwas verwirrt. Ihr sprecht u.a. Trachemys scripta elegans an. Hier besteht meiner Information nach kein Besitz- bzw. Vermarktungsverbot für solche Tiere, die hier gezüchtet wurden. (Jedenfalls von Elterntieren, die vor Erlass der Verordnung bereits rechtmäßig im Besitz des Tierhalters waren)

                Nach § 43 BNatschG (§43 Absatz I Ziffer 2) besteht doch gerade ausdrücklich eine Ausnahme für:

                "Tiere und Pflanzen der in § 42 Abs.III Nr.2 genannten Arten, die vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 rechtmäßig in der Gemeinschaft erworben worden sind."

                ...und dazu korrespondierend in §43 Abs 2 BNatschG der Grundsatz, das Tiere, die dann auch keinen Besitzverboten unterliegen, von den Vermarktungsverboten ausgenommen sind.

                Verwirrte Grüße mit der Bitte um Aufklärung.

                Holger

                vinke schrieb:
                Fachmoderator schrieb:
                Besitzen (erwerben) darf die Tiere auch (Nz'ten), wer die erforderliche Sachkenntnis (z.B. Zootierpfleger) nachweisen kann, das ist mit der jeweiligen Behörde individuell zu regeln.
                Hallo Fachmoderator,

                so einfach ist das leider nicht. Im Gegensatz zum generellen Haltungsverbot bei artgeschützten Tieren hat der Gesetzgeber bei den "Faunenverfälschern" nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG, bzw. § 3 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) keine Ausnahme zugelassen. Somit besteht ein generelles Haltungs-, Vermarktungs- und Zucht(!)verbot, außer man hat das Tier bereits vor Inkrafttreten der Verordnung (wie schnappi schon schreibt 1999) besessen, dann darf man es halten, aber auch sonst nichts weiter, also vor allem nicht züchten oder veräußern.

                Zusätzlich kommen in manchen Bundesländern noch Regelungen bzgl. "potenziell gefährlicher Tiere" dazu, denen kann man sich auch durch "Vorbesitzregelungen" nicht entziehen.

                Man darf übrigens die deutsche Faunenverfälscherliste nach der Bundesartenschutzverordnung nicht mit der europäischen verwechseln. In Europa werden die Tiere wie z.B. die Rotwangen-Schmuckschildkröten oder neuerdings auch Zierschildkröten über den Anhang B geregelt und da bestehen die bekannten Ausnahmen wie bei allen anderen artgeschützten Tieren auch.

                Alles klar ? ~l

                Liebe Grüße
                Thomas & Sabine

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                • #23
                  Re: Schnappschildkröte gefunden!

                  @ HolgiOne: hast Du mal geschaut, von wann der Thread stammt? Das ist echt alles kalter Kaffee. Habe ihn nur nochmal ausgegraben, um zu erfahren, wie die Story damals ausgegangen ist. Nochmal eine Grundsatzdiskussion zum Thema Haltung von Schnappschildkröten wollte ich eigentlich nicht damit bewirken!

                  [[ggg]Editiert von masoala am 01-07-2005 um 12:57 GMT[/ggg]]

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