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Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

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  • Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

    Habe in einem anderen Forum gelesen, dass die entsprechenden Verbote nicht mehr existieren (sollen). Kann jemand etwas dazu sagen?

    Danke
    Thomas

  • #2
    Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

    Das wäre so schön um war zu sein.
    Aber wo hatt der das her der das geschrieben hat, denn das wäre mir neu.

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    • #3
      Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

      Hallo,
      wenn das stimmen würde, dann hätten die ja die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) mal wieder geändert. Dort ist das mit dem Verbot festgeschrieben und die beiden Schildkrötenarten sind im §3 namentlich aufgeführt. Also einfach nachschauen ob nach 2002 etwas neues herraus gebracht worden ist. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen.
      Gruß schnappi (Dirk)

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      • #4
        Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

        Hallo,
        kann gut möglich sein, dass das Verbot aufgehoben wurde, denn unter diesem Link werden sie sogar zum Verkauf angeboten:
        http://www.interaquaristik.de/catalog/product_info.php?products_id=2561&products_model=
        mfG David!

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        • #5
          Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

          Hallo David,
          darauf würde ich mich nicht verlassen. Ich habe vor einiger Zeit auch in einem Onlineshop Jungtiere von "Chelydra serpentina" gesehen die dort angeboten worden sind. Ich denke eher das es Unwissenheit ist oder halt kriminell. Von anderen Leuten weiß ich das diese Tiere immer noch von einigen Händlern trotz des Verbotes besorgt und verkauft werden. Ich habe mal im Internet ein wenig nachgesehen und keine Gesetzesänderung gefunden!
          Gruß schnappi (Dirk)

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          • #6
            Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

            http://www.lexisnexis.de/aedoku?normgeber=Bund&firstchar=B&STWT=%A7+0+BArtSchV&PHPSES SID=5c6f9b637179f3b9baa513ed6d2c50a2

            Hier könnt ihr sehen, dass sich seit 2002 nichts mehr an der Bundesartenschutzverordnung geändert hat.

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            • #7
              Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

              Guten Tag!!!

              DEM AALLMÄCHTIGEN SEI DANK!!!
              wenn ich mir vorstell dass die meisten die armen Schildkröten so halten würden wie von der dght postuliert....

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              • #8
                Re: Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

                Hallo zusammen

                Das Vermaktung- und Haltungssverbot für Chelydra ist nicht aufgehoben.
                Die Haltung wird nur durch eine vom Amtsveterinär ausgestellte Ausnahmegenehmigung legal.
                Daher kann ich nur jedem Raten sich diese Tier dort nicht zu kaufen.
                Da dies auch eine Strafbare Handlung ist.

                MFG

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                • #9
                  Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

                  Hallo B.M.!
                  Da hast Du recht. Aber Du hast vergessen das dies nur dann gilt wenn man die Tiere VOR 1999 legal erworben hat. Das muß man der Behörde dann auch nachweisen können!
                  Gruß schnappi (Dirk)

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                  • #10
                    Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

                    Schon gewusst das man beim Bundesamt für Naturschutz einen Antrag auf Befreiung von
                    den Verbot bekommen kann.

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                    • #11
                      Re: Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

                      Chelydra2 schrieb:
                      Schon gewusst das man beim Bundesamt für Naturschutz einen Antrag auf Befreiung von
                      den Verbot bekommen kann.
                      Ist das dann das gleiche wie diese Ausnahmegenemigung? Und bekommt man die so einfach. Hast du so einen Antrag schon gestellt? Bzw. könntest du etwas mehr darüber schreiben :-) Danke!

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                      • #12
                        Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

                        Hallo,
                        die Ausnahmegenehmigung bekommt man nur, wenn man eine Zootierpflegerausbildung, Sachkundenachweis o.ä. vorzeigen kann!

                        Gruß Sebastian
                        Haltung und Nachzucht verschiedener Sumpfschildkröten mit eindeutigem Schwerpunkt in Asien.

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                        • #13
                          Re: Haltungs-/ Besitzverbot für Macroclemys und Chelydra aufgehoben??

                          Hallo!
                          Ich habe mich heute mal ein bisschen schlau gemacht, weil mich das auch sehr interessiert. So einfach mit dem Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist das nicht. Es ist auch kein "Freifahrtsschein"! Züchten, abgeben, kaufen und verkaufen sind dann immer noch untersagt/verboten. Man darf dann lediglich Tiere die gefunden oder wo anders eingezogen wurden bei sich aufnehmen. Um das legal zu machen, kann man so eine "Ausnahme" beantragen. Jede Annahme solcher Tiere wäre ohne diese Ausnahmeregelung illegal, selbst wenn man die Tiere direkt von den Behörden bekommt.
                          So die Auskunft meiner Naturschutzbehörde!
                          Gruss schnappi

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