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Es ist auf jeden Fall schädlich für die Kaulquappen. Und da einheimische Amphibien alle unter Artenschutz stehen, sollte die Schildkröte schnellstmöglich aus dem Teich.
Das fällt mir ja jetzt erst auf. Das ändert natürlich alles. Wahrscheinlich ist es besser, wenn die Schildkröte sie frisst und sie so von ihrem Leid erlöst
Hui also ich wüsste nicht, ob ich meine Schildkröten desswegen aus dem Teich holen würde. Klar, dass man die Qualquapzen nich einfangen darf und sie ins Aquarium zum Verfüttern geben aber die Schildkröten aus dem Teich holen? Grenzfall finde ich. Echter Grenzfall.
Vom Artneschutz her müsste mans vielleicht, weil die meisten, ach was sag ich, fast alle Tiere die wir haben ja Arten sind, die in unserer Fauna nicht vorkommen. Selbst die meisten Emys orbicularis sind ja hellenica oder weiß Gott was. Naja was soll ich sagen außer grenzwertig.
Hallo Tatjana,
Also egal, ob man es jetzt fuer verantwortbar oder gesund haelt oder nicht, Fakt ist doch wohl, dass man vor dem Gesetz bis auf wenige Ausnahmen fuer alles verantwortlich ist, was die eigenen Tiere so anstellen. Und das Toeten von Kaulquappen ist nunmal zumindest prinzipiell mit emfindlichen Sanktionen belegt.
Deshalb wird Dir hier auch niemand Deine Frage so ohne weiteres beantworten. Ich persoenlich faende es am kluegsten, wenn Du Dich an eineN ModeratorIn wenden wuerdest, und das ganze Thema hier loeschen laesst.
Was Du ansonsten so auf Deinem Grundstueck tust, ohne es herumzuposaunen ist ja Dir ueberlassen
Und Deine Frage duerfte sich mit Blick auf das natuerliche Nahrungsspektrum doch auch mit ertragbarem Aufwand herausfinden lassen, oder?
mfG
Benjamin Christ
Aber ich habe sie jetzt wieder ins Aquarium gesetzt damit den nichts passiert. Sie hat ja auch nur ganz wenige gefuttert. Aber wenn ich jetzt auch noch stress kriege wenn meine Goldfische die annagen, ist es mir denn echt egal.!!!
Hallo,
Naja,
1.: Braeuchte ja nur jemand diesen Thread abspeichern und weiterleiten. Wenn das dann seine Wege ginge, kann das sehr wohl ins Geld gehen. Das hat mit Green Peace gar nichts zu tun.
2.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Und das Toeten von Kaulquappen ist nunmal zumindest prinzipiell mit emfindlichen Sanktionen belegt". D.h. soviel wie: meistens passiert aber nichts.
und
3. ...
mfG
Benjamin Christ
Zuletzt geändert von Benjamin Christ; 10.05.2006, 23:44.
Grund: Satz nochmal veraendert, da noch Bezug zum editierten Teil und einen Punkt raus, wegen nicht mehr so wichtig.
Hallo,
Naja,
1.: Braeuchte ja nur jemand diesen Thread abspeichern und weiterleiten. Wenn das dann seine Wege ginge, kann das sehr wohl ins Geld gehen. Das hat mit Green Peace gar nichts zu tun.
2.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Und das Toeten von Kaulquappen ist nunmal zumindest prinzipiell mit emfindlichen Sanktionen belegt". D.h. soviel wie: meistens passiert aber nichts.
und
3. ...
mfG
Benjamin Christ
"Und das Toeten von Kaulquappen ist nunmal..."
Ich glaube kaum, dass die Schildkröten zivil- oder strafrechtlich belangt werden, denn DIE töten die Quappen. Ob der Besitzer und/oder Eigentümer (das ist ein Unterschied!) als Handlungs- oder Zustandsstörer, nach straf-, zivil- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten belangt werden kann, bleibt einer dezidierten Prüfung vorbehalten. Ob das Kopieren dieses Artikels weiterhilft: da es kein Offizialdelikt ist -was die Staatsanwaltschaft von sich aus verfolgen müsste- regiert die nur auf Antrag; und Strafanträge DIESEN Inhalts werden glaube ich nicht priorisiert verfolgt...
Der Besitzer einer frei laufenden Katze, die einen geschützten Vogel fängt, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT belangt werden können.
Will hier nur andeuten: die juristischen Kenntnisse der meisten Teilnehmer hier dürften in der Regel nicht ausreichen, um den Sachverhalt rechtlich korrekt beurteilen zu können.
Wie er tatsächlich nach der Lebenserfahrung oder "der Mehrheit aller billig und gerecht Denkenden" zu beurteilen ist: da soll sich jeder selbst ein Urteil bilden.
Hallo Marko,
Mal ehrlich, hast Du meine Beitraege gelesen, bevor Du geantwortet hast?
Also tut mir leid Leute, ich verabschiede mich hier aus diesem Thema und ich denke auch, die allermeisten haben schon kapiert, was ich hier gemeint habe und auch einen genuegenden Ueberblick ueber die Rechtslage.
"da es kein Offizialdelikt ist -was die Staatsanwaltschaft von sich aus verfolgen müsste- regiert die nur auf Antrag; und Strafanträge DIESEN Inhalts werden glaube ich nicht priorisiert verfolgt..."
Genau da liegt der Knackpunkt. Wer schon mal gesehen hat womit sich die Gerichte so rumschlagen, der kann sich vorstellen, dass diese Diskussion eher lächerlich ist. Eine Verfolgung wegen einer Qualfapzen - fressenden Schildkröte Schildkröte kann es nicht geben, wenn sogar bei so manchem Drogenkonsum mal ein Auge zugedrückt werden muss, weil keine Kapazität zur Abwicklung der Fälle herrscht. Naja ich bin kein Jurist und immerhin leben wir auch in Deutschland, wo wohl wiederum alles möglich ist....aber...ne...ich denke nicht <g>.
Fasse das jetzt nicht als eine Aufforderung zu irgendwelchen Handlungen auf. Das war ne subjektive Einschätzung eines Nichtjuristen! *lach*
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