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Lebendfutter

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  • Lebendfutter

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine dumme Frage: Wie sieht es eigentlich rechtlich mit Lebendfutter aus?
    Ist es z.b. erlaubt, daß Guppies als Lebendfutter im Aquarium gehalten werden, oder wenn Heimchen lebend ins Aquarium getan werden?
    Ich weiß, daß es bei der Tötung von "Nutztieren" scharfe rechtliche Bestimmungen gibt, was natürlich auch gut so ist. Gibt es solche Bestimmungen auch bei Lebendfutter?
    Klar, ich handhabe die Fütterung meiner Wasserschildkröten schon lange so, hab mir aber bisher nicht wirklich Gedanken darüber gemacht. Vielen Dank
    Liebe Grüße
    Tanja

  • #2
    Re: Lebendfutter

    naja... man kann hier ja wohl kaum von tötung sprechen...
    ein guppy, der auch im aquarium lebt und von der schildkröte gefressen wird(sofern sie ihn erwischt...) hat einfach pech gehabt, man kann der natur ja nicht verbieten, eine nahrungskette aufzubauen.

    und zu den heimchen: haben insekten rechte, sofern sie nicht vom aussterben bedroht sind?

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    • #3
      Re: Re: Lebendfutter

      Hallo,

      1. Das Tierschutzgesetz gilt nur Wirbeltiere, insofern fallen schon mal alle Insekten da heraus und dürfen beliebig verfüttert oder "sonstwas" werden.
      2. Wirbeltiere dürfen nicht ohne triftigen Grund getötet werden(Ausnahmen sind u.a. Schädlingsbekämpfung, wiss. Forschung, Lebensmittelgewinnung). Wirbeltiere die zur Ernährung einer anderen Tierart dienen, müssen unter tierschutzrechtlichen Aspekten getötet resp. verfüttert werden. Aber unter uns: Es interessiert niemanden, wer hier wo einen Guppie oder eine Maus verfüttert, da hätte man viel zu tun....


      Gruß

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      • #4
        Re: Re: Re: Lebendfutter

        [quote]jensli wrote:
        Aber unter uns: Es interessiert niemanden, wer hier wo einen Guppie oder eine Maus verfüttert, da hätte man viel zu tun....

        Hallo,
        klar, ich sehe das auch so. Ich mußte mir nur den Vorwurf von Bekannten anhören (die Ihre Wasserschildkröten in der Duschwanne halten wegen der armen Fische, die nun im Aquarium alleine leben), daß ich ein Tierquäler wäre. Wegen der genannten Haltung haben wir uns aufs heftigste gestritten und ich habe sie auf §1 des Tierschutzgesetztes "nett" aufmerksam gemacht. Daraufhin kam dann also das Argument der Lebendfütterung und ich wußte leider überhaupt nicht, wie es rechtlich damit aussieht. Nun ja, ich konnte mir dann noch anhören, daß sie die Schildkröten nun seit 15 Jahren haben und wissen, daß sie sich wohlfühlen und das das Weibchen sogar ein Ei in die Dusche gelegt hat. Daraufhin habe ich die eigentlich zugesagte Urlaubsbetreuung verweigert, das Telefongespräch abgebrochen und den weiteren Kontakt wohl auch. Der anonyme Anruf beim Ordnungsamt folgt in Kürze! Man was bin ich sauer! Vielen Dank euch beiden.
        LG
        Tanja

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        • #5
          Re: Lebendfutter

          hallo,
          meines wissens nach umfasst das tierschutzgesetz nicht nur wirbeltiere, sondern auch insekten. lediglich sind die strafen bei missachtung der rechte von wirbeltieren härter. man darf also weder ein insekt, noch ein wirbeltier GRUNDLOS töten.
          verfüttern wird jedoch allgemein als grund anerkannt. (gilt nicht für geschützte arten!)
          gruß
          felicitas

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          • #6
            Re: Re: Lebendfutter

            "meines wissens nach umfasst das tierschutzgesetz nicht nur wirbeltiere, sondern auch insekten. "

            Dein Wissen entspricht leider nicht dem Stand der Tatsachen. Insekten fallen definitiv n i c h t unter das Tierschutzgesetz. Bitte erst mal nachlesen, dann hier Statements abgeben, bevor man andere verunsichert....

            Gruß

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            • #7
              Re: Re: Lebendfutter

              Schuppi wrote:
              meines wissens nach umfasst das tierschutzgesetz nicht nur wirbeltiere, sondern auch insekten.
              für den heutigen Abend hätte ich folgende Literaturempfehlung:
              Tierschutzgesetz, Dritter Abschnitt, §4a

              hinzuzufügen zur Diskussion ist allerdings noch folgendes: Sollten die Insekten nicht gleich verfüttert werden, sind sie für die Dauer des Aufenthaltes bis zur Fütterung selbstverständlich ihren Bedürfnissen entsprechend artgerecht zu halten.

              Viele Grüße
              Hellmut

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              • #8
                Re: Lebendfutter

                hallo nochmal,
                habe also auf wunsch noch mal nachgelesen und folgendes herausgefunden.
                auszug aus dem sachkundeordner teil 3, frage nr. 1.003:
                "§1 des tierschutzgesetzes verpflichtet jeden, tieren ohne vernünftigen grund keine schmerzen, leiden oder schäden zuzufügen. umfaßt dieser schutz alle tiere?
                a) ja, alle tiere unterliegen diesem schutz.

                b) nein, er umfasst nicht insekten, andere wirbellose und als schädlinge eingestufte tiere.

                c) nein, er umfasst keine tiere die speziell zur futterzucht gezüchtet werden.

                und richtig ist antwort a!!
                also dürfen auch insekten nicht einfach (zitat)"sonstwas werden". dass sie selbstverständlich verfüttert werden dürfen (wie auch wirbeltiere), habe ich ja sogar nochmal betont. weil ich dem gut gemeinten rat nachgekommen bin, würde ich diesen einfach weitergeben: erst lesen, dann schreiben. sollte es natürlich so sein, dass der ordner nicht mehr aktuell ist, bitte ich um eine dem heutigen stand entsprechende aktualisierung des SKNs.

                mfg
                felicitas

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