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Artenschutz auch für Neozoen?

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  • Artenschutz auch für Neozoen?

    Hallo!

    Ich habe mich kürzlich, nachdem meine Freundin und ich in einer Parkanlage auf einer Insel im Weiher Zierschildkröten zu sehen gehabt glaubten, gefragt, ob diese Tiere eigentlich auch unter Artenschutzt stehen.

    Grundsätzlich sind ja meines Wissens alle einheimischen Reptilien und Amphibien in der Weise geschützt, dass Fang, Umsiedlung etc. ohne besondere Genehmigung untersagt sind. Gilt das denn auch für Neozoen? Gerade bei den Zierschildkröten soll es ja in Deutschland vereinzelt Biotope geben, in denen die Tiere sich vermehren und über mehrere Generationen eine stabile Population bilden. Ähnliches habe ich von Ochsenfröschen gelesen.

    Darf man diese Tiere nun theoretisch fangen? Besteht möglicherweise sogar so etwas wie eine Meldepflicht, wenn man Neozoen sieht (Stichwort Faunenverfälschung). Oder sind diese Zierschildkröten, sofern sie in freier Natur auftauchen, als einheimische Reptilien anzusehen?

    Vielen Dank,

    Mario.

    P. S.:
    Da einem dies meist als erstes in den Diskussionsforen unterstellt wird, sicherheitshalber zur Klarstellung: Nein, ich habe nicht vor, irgendwelche Tiere einzufangen. Nein, ich frage auch nicht für irgendwelche Bekannten, die dies vorhätten. Tatsächlich interessiert es mich wirklich nur grundsätzlich, wie und ob das gesetzlich geregelt ist.

  • #2
    Hallo ,

    ist nicht der Verkauf mancher "Zierschildkröten" deshalb verboten worden ??
    Weil sie sich bei uns vermehren und die heimischen Sumpfschildkröten verdrängen ??

    Am besten bei der Naturschutzbehörde fragen .

    Grüße

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    • #3
      Kurioserweise besteht eine Meldepflicht für die Arten, die unter dem Einfuhrverbot der EU fallen und die heimische Fauna und Flora bedrohen, wenn sie privat gehalten werden. Ohne Genehmigung der entsprechenden örtlichen Behörde dürfen Tiere auch nicht aus Teichen, Seen und Tümpel herausgefischt werden, auch wenn sie nicht ursprünglich dort vorkommen ( ausgesetzte Tiere).
      Mit schuppigen Grüssen
      Stockooh:

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      • #4
        Ein Paradoxon stellt auch folgendes dar:
        Die in Mecklenburg-Vorpommern frei vorkommenden Nandus dürfen nicht gejagt werden, weil sie durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind.
        Egal wo diese Tiere sich gerade auf der Welt rumtreiben.

        Such is life...

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        • #5
          In Meckenheim gab es eine Ochsenfroschplage! Die durften sogar von Privatbrügern erledigt werden...

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