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Brauche dringend Rat wegen Aquariumversicherung

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  • Brauche dringend Rat wegen Aquariumversicherung

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: Wir wohnen im 2. OG eines Mietshauses und haben für unsere Rotwange ein Aquarium aufgestellt. Dieses Aquarium wiegt mit allem Drum und Dran ca. 620kg. Rechtschaffend wie wir sind haben wir unseren Vermieter darüber informiert, der sich die ganze Sache angeschaut hat und nach Rücksprache mit einem Architekten grünes Licht gegeben hat. Da wir aber eine Fußbodenheizung haben, wollte er von uns einen Versicherungsnachweis über die Deckung evtl. Schäden an der Decke bzw. dem Fußboden haben, was ja auch nachvollziehbar ist. Nun haben wir von unserer Haftpflicht ein Schreiben bekommen dass Wasserschäden versichert sind, nicht jedoch Schäden durch Abnutzung und übermässige Beanspruchung. Nachdem ich mich im Internet schlau gemacht habe scheint jede Haftpflicht bei Mietsachen diesen Zusatz zu führen. Unsere Versicherung haben wir schon angerufen, dort hatten wir aber nur eine Call-Center-Frau am Hörer die selber nicht wusste wo der Hase herläuft.
    Wie können wir nun evtl. Schäden an der Decke und dem Fußboden versichern? Oder wie ist der Begriff „übermässige Beanspruchung“ gemeint? Wie habt ihr euch gegen einen evtl. Schaden des Fußbodens, der NICHT durch Wasseraustritt, sondern allein durch das Gewicht des Aquariums entsteht, versichert?

  • #2
    Zitat von kayssi Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Wie habt ihr euch gegen einen evtl. Schaden des Fußbodens, der NICHT durch Wasseraustritt, sondern allein durch das Gewicht des Aquariums entsteht, versichert?
    Guten Tag,

    Gegen diese Ursache ( allmähliche Beschädigung des Bodens durch Gewichteinwirkung ) kann man sich nicht versichern . Das ist immer ein Ausschluß in der Privathaftpflicht.
    Dieses Risiko müßt Ihr selber tragen !

    Grüße

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    • #3
      Hallo zusammen,
      ob Ihr die evtl. Schäden selber tragen müsst, bin ich gar nicht so sicher.
      Wenn der Vermieter das Becken mit Rücksprache des Architekten erlaubt hat.
      (Wichtig wäre hier die schriftliche Zusage als Beweis) Immerhin ist diesem das Gewicht bekannt.Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt, lasst Euch doch mal vom Anwalt beraten.Im übrigen habe ich gelesen, das ab einem Gewicht von 500 kg ein Nachweis erforderlich ist.Schau mal unter
      http://www.deters-ing.de/Statik/Aquariengewicht.htm
      ist sehr informationsreich im Bezug auf Statik, bei solchen Becken.Mir haben die Seiten beim Einrichten meines Beckens (180x50x50 / Gewicht ca. 600 kg -voll mit Wasser, sonst nix dabei)sehr geholfen.
      L.G. Tarti

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      • #4
        Hallo Tarti,
        wie es aussieht hast du Recht. Ich habe Kontakt mit einigen Versicherungen aufgenommen. Dort war der Tenor dass wenn der Vermieter über das Aquarium Bescheid weiss und sogar noch grünes Licht gegeben hat, uns kein "schuldhaftes Verhalten" zugrunde gelegt werden kann. Die Konsequenz daraus wäre sogar dass der Vermieter den Schaden selber zu tragen hat. Aber es wäre dem Vermieter gegenüber jetzt nicht in Ordnung, ihn um eine schriftliche Bestätigung seiner Aussage zu bitten damit er auf den evtl. Kosten sitzenbleibt. Wir haben eigentlich ein ganz gutes Verhältnis zu ihm und schließlich war er ohne große Umschweife bereit das Aquarium zu erlauben. Ich werde euch deswegen aber auf dem Laufenden halten

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        • #5
          Hallo,
          würde trotzdem um die schriftliche Erlaubnis bitten, sonst kann er es abstreiten und Du kannst es nicht beweisen.Im Übrigen habe ich schon
          (entschuldigt den Ausdruck)Pferde kotzen sehen, wenns um mietrechtliche Dinge geht.Wir waren auch mal gut befreundet.Der Vermieter hat sogar auf die Kinder aufgepasst, wenn ich auf Arbeit war.Soviel dazu.
          Vertrauen ist gut, schriftlich besser.
          L.G. Tarti

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