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Schildkröte und Mietwohnung

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  • Schildkröte und Mietwohnung

    Hallöle,

    ich habe kein wirkliches Problem mit meiner Schildkröte, sondern ein anderes: Da ich bald ausziehen werde und Jamie (Emydura subglobosa) schon sehr bald ein größeres Becken braucht kommt bei uns nun die Frage auf, wie das mit einem solchen "Riesen"becken (angedacht waren so 135-145cm) in der Mietwohnung ist.

    Habt ihr da Erfahrungen? Sind Mieter bei großes AQUARIEN sehr pingelig? Verbieten darf er es mir ja zwar nicht, doch wenn er was dagegen hat, wird er mir natürlich nicht die Wohnung geben.
    Was wisst ihr so über das Thema?

  • #2
    Hi,
    du musst ihm ja nicht unbedingt das mit dem Aquarium auf die Nase binden.Von meinen Terrarien weis unser Vermieieter auch nichts.

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    • #3
      Ein Vermieter ist auch nur ein Mensch

      und kann erst mal ein Aquarium nicht verbieten.

      AAAAAber wenn das Becken so groß ist, daß das Gewicht die Statik des Hauses gefährdet, hat er sicherlich einen berechtigten Einwand !

      Und im Zweifel empfehle ich eine enstprechende Versicherung, falls das Aquarium doch mal "Wasser läßt" .... beruhigt nicht nur den eigenen Geldbeutel sondern sicher auch einen Vermieter.

      Dieter

      P.S.: Verschweigen kann auch Probleme machen, denn ein Vermieter kann ja die Wohnung mal besichtigen wollen, ob auch noch alles in Ordnung ist ... und dann ....

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      • #4
        Zitat von Testudo50 Beitrag anzeigen
        und kann erst mal ein Aquarium nicht verbieten.
        ein Vermieter kann ja die Wohnung mal besichtigen wollen, ob auch noch alles in Ordnung ist ... und dann ....
        nein kann er nicht bzw. wenn man ihn nartürlich reinlässt schon Aber man ist nicht dazu verpflichtet

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        • #5
          Sorry PHILIP

          aber selbst der Jurist beim Deutschen Mieterbund sagt etwas anderes:

          Ein allgemeines Kontrollrecht hat der Vermieter nicht. Ropertz: "Allenfalls in größeren Zeitabständen, alle zwei Jahre, kann sich der Vermieter über den Zustand der Wohnung informieren."

          (hier nachzulesen: http://www.welt.de/welt_print/articl...Hausrecht.html )

          Ansonsten mal aktuelle Urteile der Gerichte des jeweiligen Bundeslandes über eine Suchmaschine aufrufen.

          Dieter

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          • #6
            Aquarien sind wohl bis jeweils 200l nicht genehmigungspflichtig vom Vermieter, soweit ich weiß. Und 145cm is ja nich wirklich riesig.
            Am Besten sagen, die wenigstens verbieten's.
            lg micha

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            • #7
              Die Sache ist noch einfacher:

              Stell das Becken auf und schaff Dir 'ne gute Versicherung an, Auqarianer haben da entsprechende Spezialversicherungen.
              Der Vermieter kann es weder verbieten, noch von dir verlangen, dass Du eine statische Prüfung vornimmst oder eine Versicherung abschließt. Der Vermieter kann nur eines tun: Er kann Dich haftbar machen für alle Schäden, die nachweislich durch das Aquarium auftreten. Dazu gehören Überflutungen oder auch Schimmelbildung, wenn das Aquarium die Feuchtigkeit in der Wohnung bis zum Anschlag hochtreibt.
              Es muss ja nicht gleich der Glasbruch sein, auch eine undichte Pumpe kann unbeaufsichtigt reichlich Wasser aus dem Becken in den Fußboden pumpen.

              Da Du die Wohnung im überwiegenden als Wohnraum nutzen wirst, stellt die Haltung eines Tieres keine Nutzungsänderung dar (ist was anderes z.B. bei semiprofessioneller Zucht).

              Im Umkehrschluss kannst Du vom Vermieter nicht verlangen, dass er Dir eine statische Unbedenklichkeit für die Wohnung (vor allem bei Altbauten) ausstellt. Er wäre auch schlecht beraten, das zu machen, nicht mal mündlich. Denn dann trifft ihn u.U. eine Mitschuld, wenn die Balken knacken.
              Selbst ein Sachverständiger wird sich da sehr zieren, denn eine solche Unbedenklichkeitsbegutachtung würde ggf. auch im Schadensfall für ihn Konsequenzen haben.

              Ich weiß nicht, ob es bei Abschluss eines neuen Mietvertrages strategisch klug ist, das Thema nicht offen zu besprechen und statt dessen Fakten zu schaffen und mit dem Becken einzuziehen, aber das muss jede/r selbst wissen.
              So long
              Lutz
              Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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              • #8
                Ich habe meinen zukünftigen Vermietern bei der Wohnungssuche Bescheid gesagt. Hat den Vorteil, man weis gleich, woher der Wind weht.
                Altbaubesitzer mögen keine großen Aquarien, während mein jetziger Vermieter erlaubt hat ein großes Aqarium aufzustellen, auch wenn er mir keine Bewährungs- oder Positionspläne zur Verfügung stellen kann. Er konnte mir noch nicht mal sagen, welches tragende Wände sind!
                Aber immerhin ist das Haus nach 1990 und sehr stabil gebaut, laut Vermieter.
                Naja, die Zeit wirds zeigen.
                Generell haben Vermieter weniger was gegen Aquarien, sondern mehr gegen Hunde, Katzen usw..
                L.G. Antje

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