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Meldepflicht Cuora bouretti

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  • Meldepflicht Cuora bouretti

    Hallo zusammen,
    ich trage mich mit dem Gedanken, eine Cuora bouretti zu erwerben. Leider habe ich keine genauen Angaben zur Anmeldung dieser Tiere bei meiner Behörde gefunden (Karlsruhe, Baden-Württemberg). Der genaue Gesetzestext ist ziemlich verwirrend und hilft mir da auch nicht weiter. Wie muss ich das Tier anmelden, oder genügt der Herkunftsnachweis bei einer evtl. Kontrolle? Gibt es bei den Ämtern detaillierte Listen für die meldepflichtigen Arten?
    Danke und Grüße
    Thomas

  • #2
    Vielleicht gibt es da ein Problem mit der Bezeichnung ? Also dass die Tiere umbenannt wurden oder so ?
    Ansonsten ist das hier so einigermaßen maßgeblich plus der Änderungen von diesem Jahr, die dort aus irgendeinem geheimnisvollen Grund wohl noch nicht eingepflegt wurden.
    http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html

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    • #3
      Moin,

      ist im CITES appendix 2 gelistet als C. galbifrons. Eine Ausnahme von der Meldepflicht nach Anhang 5 BArtSchV besteht nicht. Demnach meldepflichtig, nur Herkunftsnachweis reicht nicht aus.

      Die richtige Stelle zur Meldung in Karlsruhe kenne ich aber nicht.

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      • #4
        Das ist das Regierungspräsidium Karlsruhe:

        Guckst Du:
        http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...422/index.html

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        • #5
          Danke für die Antworten. Am besten, ich setze mich mal vorab mit meiner Behörde in Verbindung.
          Viele Grüße
          Thomas

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