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Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

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  • Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

    Hallo Leute,

    am 18. August wurde die neue Artenschutzverordnung der EU verabschiedet. Damit wurden die Ergebnisse der letzten CITES-Konferenz umgesetzt. (Welche Schildkrötenarten betroffen sind, kann man nochmal in MINOR 1-2003 oder unter AG-Schildkröten-News nachlesen.

    Was aber noch dazugekommen ist, dass nun EU-weit auch Chrysemys picta auf den Anhang B gehoben wurde und damit meldepflichtig ist.

    Die Begründung im Wortlaut:

    "Es wurde festgestellt, dass Oxyura jamaicensis und Chrysemys picta eine Bedrohung für die einheimischen wild
    lebenden Tier- und Pflanzenarten der Gemeinschaft darstellen, und diese beiden Arten sollten daher gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in den Anhang B dieser Verordnung aufgenommen
    werden." ... "Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung
    im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft."

    Der komplette Wortlaut mit allen Anhängen findet sich unter EU-Artenschutzverordnung

    Bitte bedenkt, dass das seit dem 21.8 geltendes EU-Recht ist.

    Beste Grüße
    Thomas & Sabine



  • #2
    Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

    Hi,
    muss ich meine C.p.dorsalis dann so anmelden wie Anhang A-Tier (zB Testudo)?
    pfüati Xaver

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    • #3
      Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

      Hallo Xaver,

      "jein". Du musst dich an die gleiche Artenschutzbehörde wenden wie bei einer Anhang-A-Art, aber es ist weder eine Fotodokumentation noch eine gelbe CITES-Bescheinigung notwendig, sondern lediglich ein "Herkunftsnachweis". Bei Arten die neu aufgelistet werden, wie jetzt bei deiner C. p. dorsalis, genügt dafür meist ein kurzer Brief mit dem Hinweis, wann und wo du das Tier herbekommen hast.

      Gruß
      Thomas & Sabine

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      • #4
        Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

        sehr interessant...

        wie schaut's damit in österreich aus? ist es überhaupt sinnvoll, 2-3 schildkröten anzumelden?

        Kommentar


        • #5
          Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

          Hallo Afro-Thunder,

          auch der "Homo alpestris" ist von der EU befallen

          Spaß beiseite! Ob nun ein oder viele Tiere, es ist halt eine Vorschrift und du bekommst später Probleme, wenn du es mal abgeben willst oder sich deine Tiere irgendwann mal vermehren. Es ist ja auch kein großer Akt.

          Gruß
          Thomas & Sabine

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          • #6
            Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

            Hallo Vinke,

            da ich bisher keine Tiere gehalten haben, die meldepflichtig sind, habe ich mich um die CITES nicht intensiv bemüht.
            Nun hat sich was verändert... wäre froh, wenn du mir einige Fragen beantworten könntest, bzw mir sagen wo ich nachlesen kann.

            1. ich verstehe die Argumentation der neuen Vorschrift nicht ganz. Eigentlich trägt doch jede Schildkröte, welche in unsere heimische Natur ausgesetzt wird, zur Faunenverfälschung bei. Warum sind nur bestimmte Arten meldepflichtig?

            2. lt. Vorschrift muss ich also künftig natürlich auch die Nachzuchten melden. Wer kann da was für Probleme machen, wenn ein Züchter nicht meldet?? Wer überprüft das?

            3. du schreibst, dass ein kurzes Schriftstück mit dem Hinweis wann und wo man das Tier bekommen hat ausreicht. Ich muss also den Namen und Anschrift des Züchters angeben und/oder ggf. der Zoohandlung?

            4. Wie ist die Handhabe, wenn ein bereits gemeldetes Tier den Besitzer wechselt? Also durch Abgabe von privat an privat.

            Für euch Schildkrötenexperten vielleicht blöde unsinnige Fragen. Für mich aber wichtig zum besseren Verständnis

            Danke und Gruss
            Sushi

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            • #7
              Re: Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

              Hallo Sushi,

              deine Fragen sind durchaus berechtigt!

              Zur Argumentation der EU: Eigentlich werden Tiere geschützt, die in ihren Lebensräumen als gefährdet angesehen werden. Das ist der Normalfall. Aber es geht eben auch andersherum, dass die eigenen Lebensräume vor ausgesetzten Haustieren geschützt werden sollen. Eine eigentliche "Bedrohung" stellen aber nur Tiere dar, die überhaupt überleben bzw. sich vermehren können und die auch in solchen Mengen eingeführt werden, dass sie überhaupt in einem angemessenen Zeitraum Schaden zufügen können. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Ochsenfrosch. Die erste Schildkröte, die dieser Einschätzung unterlag, war die Rotwange. Natürlich versucht der Handel auf eine andere "ähnliche" Art auszuweichen und so beginnt das Ganze von neuem, wie jetzt mit Chrysemys picta.

              Für die Meldung wie auch die Überprüfung sind je nach Bundesland unterschiedliche Behörden zuständig, i.d.R. die Unteren Landschaftsbehörden oder die Regierungspräsidien. Probleme mit gemeldeten Tieren und deren Nachzuchten gibt es in der Regel nicht. Manchmal kommt vielleicht jemand, der die Nachzuchten sehen möchte, aber das war's auch schon. Wichtig ist, dass die Tiere von Anfang an nachvollziehbar bleiben. Je länger der Zeitraum her ist, dass eine Meldepflicht besteht, umso "genauer" wollen die Behörden auch den Ursprung überprüfen. Im Augenblick ist es durchaus nachvollziehbar, wenn man keine Kaufquittung mehr hat, weil man ja nicht wissen konnte, dass die Tiere mal meldepflichtig werden und einfach nur die Adresse des Zoogeschäftes benennt.
              Andersherum, wenn jemand jetzt sein Pärchen nicht meldet, dann aber beginnt Nachzuchten zu haben, dann sind es irgendwann auch mal zu viele Nachzuchten, die dann auch an jemandem abgegeben werden. Wenn man dann erst dann losgeht zur Behörde, ist das Problem meist viel größer und das Ganze kann schnell mit einer Beschlagnahme der Tiere enden.

              Zur Abgabe "privat" an "privat" schreibt man selbst eine Bestätigung, dass die Tiere aus dem eigenen gemeldeten Bestand sind und gibt diese dem neuen Pfleger mit. Mit dieser formlosen Bestätigung kann dieser sie bei seiner zuständigen Behörde anmelden. Der abgebende meldete seine Tiere dann bei seiner Behörde formlos ab. Die empfangende Behörde hat so die Möglichkeit im Zweifelsfall bei der vorherigen Behörde nachzufragen.

              Wichtig und ein bisschen kompliziert ist, dass diese Bestätigungen die Tiere ihr Leben lang begleiten sollen, das heißt auch wenn diese Tiere noch einmal abgeben werden, dann sollen eben die erste und die zweite Bestätigung dazu, so dass die Tiere rückwirkend bis zum Import oder der Geburt nachvollzogen werden können. Das liegt daran, dass es leider seit 1997 kein behördliches Papier mehr für Anhang-B-Tiere gibt.

              Wir hoffen nicht, dass jetzt alle Klarheiten beseitigt sind! Wenn doch, frage ruhig nach, dafür ist das Ganze zu wichtig.

              Liebe Grüße
              Thomas & Sabine


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              • #8
                Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                Hallo Thomas und Sabine,

                vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!
                Keine Angst, die Klarheiten bleiben weiterhin klar
                Ich werde mich in den nächsten Tagen mal auf die Suche nach der für meinen Landkreis zuständigen Behörde machen.

                Gruss
                Sushi

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                • #9
                  Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                  Hallo

                  also so einfach geht das aber hier in Niedersachsen nicht. Ich wollte Macroclemmys und Chelydra anmelden, die ich zum Teil seit 15 Jahren habe. Man sagt mir in Hildesheim, das die Tiere ja nicht besonders geschützt seien und somit auch nicht bei der unteren Naturschutzbehörde anzumelden seinen. Ich sollte die Tiere doch einfach behalten und bei Abgabe an eine Auffangstation geben ???

                  Also da ich auch noch C.picta habe werde ich wohl nochmal eine Sammelanmeldung aufgeben oder?

                  MfG Jens

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                  • #10
                    Re: Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                    macroclemys wrote:
                    Hallo

                    also so einfach geht das aber hier in Niedersachsen nicht. Ich wollte Macroclemmys und Chelydra anmelden, die ich zum Teil seit 15 Jahren habe. Man sagt mir in Hildesheim, das die Tiere ja nicht besonders geschützt seien und somit auch nicht bei der unteren Naturschutzbehörde anzumelden seinen. Ich sollte die Tiere doch einfach behalten und bei Abgabe an eine Auffangstation geben ???

                    Also da ich auch noch C.picta habe werde ich wohl nochmal eine Sammelanmeldung aufgeben oder?

                    MfG Jens
                    Hallo Jens,

                    da hat Herr Borgmeyer dich richtig informiert. Er kann die Anmeldung nur für geschützte Arten annehmen und das ist definitiv bei deinen Chelydra und Macroclemmys nicht der Fall.
                    Speziell für diese beiden Arten gibt es zwar noch Sonderregelungen bzgl. "potenziell gefährlicher Tiere", das hängt aber wiederum vom Bundesland ab. In Niedersachsen sind sie im Gegensatz zu anderen Bundesländern aber auch unter diesem Gesichtspunkt nicht meldepflichtig. (Zumindest ist das unser aktueller Kenntnisstand, hier ist es noch schwerer an Infos zu kommen, wenn sich da was ändert)

                    Also brauchst du die Geier- und Schnappschildkröten bei der jetzt fälligen Anmeldung deiner Chrysemys picta nicht mitaufzulisten.

                    Liebe Grüße
                    Thomas & Sabine


                    [Editiert von Wolfgang Bischoff am 25-09-2003 um 13:44 GMT]



                    [Editiert von Vinke am 25-09-2003 um 15:02 GMT]

                    [Editiert von Vinke am 25-09-2003 um 15:07 GMT]

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                    • #11
                      Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                      Hallo an die Vinke's

                      und wo kann ich die Tiere jetzt anmelden?

                      Bei Nachzuchten sieht das dann ja so aus, das ich die Tiere halten darf aber evtl. Nachzuchten bei nicht gemeldenten nur illegal abgeben dürfte? Hildesheim hat mir gesagt, das ich auf gar keinen Fall Nachziehen darf??? Es muß doch eine möglichkeit geben Bestandstiere zu legalisieren oder? Bei Rotwangen und Zierschildkröten geht das doch auch. Laufen die Schnappschildkröten denn nicht auch unter Anhang B?

                      MfG Jens



                      [Editiert von Wolfgang Bischoff am 25-09-2003 um 13:44 GMT]

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                      • #12
                        Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                        Hallo Jens,

                        deine Schnappschildkröten sind definitiv nicht auf Anhang B gelistet, das gilt für beide Arten.

                        Allerdings unterliegen sie in verschiedenen Bundesländern Restriktionen bei der Haltung und der Nachzucht wegen der bundesland-abhängigen Gesetzgebung (jeweilige Verordnungen zur Haltung potenziell gefährlicher Tiere). Zuständig für Genehmigungen sind dann i.d.R. die Gemeinden.

                        In Niedersachsen hast du bei Geier- und Schnappschildkröten aber keinerlei Auflagen. Du kannst sie halten, züchten und auch verkaufen, ohne dass du irgendjemand um Erlaubnis fragen musst (oder kannst). Die komplette "Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung - GefTVO)" in der aktuellen Fassung inkl einem Link zu den letzten Änderungen vom 14.2.2003 und der aktuellen Liste der "potenziell gefählichen Tiere" findest du hier .

                        Bleibt natürlich noch zu klären, welche Verordnungen alle relevant sind, wenn du als Niedersachse, deine Schnappschildkröten in Bayern an einen Thüringer abgeben willst ??? Aber das hast du ja glücklicherweise nicht gefragt

                        Liebe Grüße
                        Thomas & Sabine


                        [Editiert von Wolfgang Bischoff am 25-09-2003 um 13:46 GMT]
                        Dann bitte auch ganz korrekt

                        [Editiert von Vinke am 25-09-2003 um 15:09 GMT]

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                        • #13
                          Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                          Hallo an die Vinke's

                          danke für die Antwort. (und schade das ich das mit den Bayern und den Sachsen und so nicht gefragt habe)

                          Hildesheim hat mir aber aus einer Liste vorgelesen, das für Schnappschildkröten ein gnerelles Haltungsverbot gilt???

                          Ich erkunde mich mal was das für ein Text war.

                          MfG Jens

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                          • #14
                            Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                            Hallo Jens,

                            du brauchst nicht nachfragen, jetzt ist klar was du meinst. Das ist noch eine andere Baustelle! Das ist ein Punkt in der Bundesartenschutzverordnung, welcher wiederum auf dem Bundesnaturschutzgesetz beruht und das Thema "Faunenverfälschung" abhandelt, allerdings nicht unter europäischen Gesichtspunkten (wie die Chrysemys picta), sondern rein deutschen. Die Konsequenzen dieses Passus sind uns im Augenblick noch nicht bekannt 8) , das recherchieren wir aber gerne.

                            Bis bald
                            Thomas & Sabine

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                            • #15
                              Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

                              Liebe Familie Vinke,

                              es macht mir wirklich keinen Spaß, Sie darauf hinzuweisen. Aber die Regeln des DGHT-Forums gelten tatsächlich für alle Teilnehmer!

                              Viele Grüße,

                              Wolfgang Bischoff
                              Redakteur der Zeitschrift "Die Eidechse"

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