Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ein wandelndes Blatt vor dem Gesetz

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ein wandelndes Blatt vor dem Gesetz

    Hallo Zusammen
    Ich wollte mich morgen einmal in den umliegenden Läden nach wandelnden Blättern umschauen und deshalb würde mich interessieren ob die Abgabe von wandelnden Blättern an Kinder unter 18 Jahren erlaubt sind.

    Grüße Oliver

  • #2
    Re: Ein wandelndes Blatt vor dem Gesetz

    Hallo Oliver,

    das sagt das Tierschutzgestz:
    ----------------------------------------
    § 11c
    Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.
    -----------------------------------------

    Da Phasmiden keine Wirbeltiere sind, kannst du dir ohne weiters welche kaufen.
    Viel Spass!

    [Editiert von Uwe-M am 03-01-2004 um 08:14 GMT]

    Kommentar


    • #3
      Re: Ein wandelndes Blatt vor dem Gesetz

      Aber dann wäre dies bei Spinnen gleich?
      Die machten bei mir nämlich mal einen riesen Aufstand, als ich noch nicht 16 war und mir eine Vogelspinne kaufen wollte.

      Kommentar


      • #4
        Re: Ein wandelndes Blatt vor dem Gesetz

        Hallo Zusammen
        Ich vermute es verhält sich beim Gesetz wie bei der Post. Meines Wissens versendet diese nur Lebewesen, welche weder Wirbel haben noch eine Gefahr für den Menschen dar stellen. Nun wurde aber über die Gefahr für den Menschen von Vogelspinnen schon im Forum diskutiert. Ich vermute da Vogelspinnen in der Öffentlichkeit so ein schlechtes ungerechtfertigtes Image haben, wollen sich auch die Läden kein schlechtes Image einfangen.

        Grüße Oliver

        Kommentar

        Lädt...
        X