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Brachypelmen & Artenschutz

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  • Brachypelmen & Artenschutz

    Hi,
    ich will mir demnächst eine Brachypelma Auratum oder Smithi zulegen.
    Nun habe ich gehört, das abgesehen von der Herkunftsbescheinigung auch eine Meldepflicht für diese Arten besteht ( zumindest hier in Bayern ).
    Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen bzw. wie ist der Behördenweg ?

    ciao und danke vorab

  • #2
    Re: Brachypelmen & Artenschutz

    Hallo.

    Schau mal hier nach:
    http://www.arachnophilia.de/forum/viewtopic.php?t=1618&highlight=meldepflicht

    Gruß.
    Robert

    [[ggg]Editiert von Robert Seliger am 11-04-2004 um 22:21 GMT[/ggg]]

    Kommentar


    • #3
      Re: Brachypelmen & Artenschutz

      manchmal liegt das Gute doch so nah
      http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=15352#118861

      wäre also geklärt ........ wenn doch jemand noch was dazu weiß, ich lass den Thread mal offen

      Kommentar


      • #4
        Re: Brachypelmen & Artenschutz

        Hallo,

        bei Diskussionen zum Anmelden von Vogelspinnen kommt es immer wieder zu Verwirrungen und teilweise widersprüchlichen Aussagen, da es im Prinzip zwei unterschiedliche "Meldepflichten" gibt: Ein mal im Sinne der "Gefahrtierverordnung" (oder wie das Ding heißt) für (potentiell) "gefährliche Tiere wildlebender Art" und dann im Sinne des Artenschutzes.

        "Gefahrtierverordnung":
        Ob Vogelspinnen unter "gefährliche Tiere" fallen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und selbst die einzelnen Gemeinden im selben Bundesland können dies unterschiedlich auslegen/handhaben. Hier in Bayern sollte das Ordnungsamt der Gemeinde darüber Auskunft geben können, wie es in der jeweiligen Stadt gehandhabt wird. Einige handhaben es recht locker, in anderen Städten muss man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen – "Hobby" reich da in der Regel nicht aus.

        Artenschutz:
        Es gibt einige Arten (alle Brachypelma und mind. zwei Aphonopelma Arten) für die man einen Herkunftsnachweis braucht. Anmelden muss man sie jedoch (derzeit) nicht, da es sich um Wirbellose handelt (ein Herkunftsnachweis reicht aus). Bei Wirbelltieren war in den Städten wo ich bisher gewohnt habe die "Untere Naturschutzbehörde" dafür zuständig. In anderen Städten/Bundesländern mag die dafür zuständige Behörde anders heißen.

        Über den Schutzstatus von Tieren (auch Wirbelloser!) und Pflanzen kann man sich auf www.wisia.de erkundigen.
        Ob Tiere unter das WA fallen gibt auch www.cites.org Auskunft.


        In der kommenden »ARACHNE« (= Mai Ausgabe) wird es einen recht ausführlichen Artikel zum Thema Artenschutz geben:

        ESPACH, R. (2004): Tiere, Terraristik und Recht: ARTENSCHUTZ – Ein Überblick über die Vorschriften von Bund bzw. Bayern auf Grundlage des Washingtoner Artenschutzabkommens, einschlägiger EG-Verordnungen und deutschem Bundes und Landesrecht (Rechtsstand: November 2003). ARACHNE 9(3): 7-32.

        ...es geht doch nix über einheitliche Regelungen! =;-)

        viele Grüße,
        Martin

        Alle Angaben ohne Gewähr!





        [[ggg]Editiert von Martin H. am 12-04-2004 um 08:19 GMT[/ggg]]

        [[ggg]Editiert von Martin H. am 20-04-2004 um 11:48 GMT[/ggg]]

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