Hallo,
kann mir bitte jemand sagen, ob Brachypelma smithii immer noch im Anhang I des WA-Abkommens gelistet ist? Ich bekam eine gegenteilige Auskunft eines Zoohändlers.
Wie sieht es mit anderen Arten der Gattung Brachypelma aus?
Wie wird die Nachweispflicht bei diesen Tieren in der EU gehandhabt? Und: was passiert wenn ich - falls notwendig, da WA I - keine CITES vorweisen kann?
Grüße
Alex
kann mir bitte jemand sagen, ob Brachypelma smithii immer noch im Anhang I des WA-Abkommens gelistet ist? Ich bekam eine gegenteilige Auskunft eines Zoohändlers.
Wie sieht es mit anderen Arten der Gattung Brachypelma aus?
Wie wird die Nachweispflicht bei diesen Tieren in der EU gehandhabt? Und: was passiert wenn ich - falls notwendig, da WA I - keine CITES vorweisen kann?
Grüße
Alex
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