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Riesenproblem: Skorpion abgehauen

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  • #31
    Natürlich hab ich nen Herkunftsnachweis und ne Genehmigung.

    Zur Unterscheidung: geschützte Tiere müssen als solche grds. nur angemeldet werden. Das ist Bundesrecht (BArtSchVO). Die Genehmigung (DANEBEN!!) hängt vom Landesrecht ab.

    P.I.´s sind also in JEDEM Bundesland wenigstens meldepflichtig (Bundesrecht!).

    @stejung: siehst Du, mit dem Kauf alleine ist es eben nicht getan...
    M. gibb. ist nicht artgeschützt. In vielen Bundesländern sind aber alle Skorpione genehmigungspflichtig, unabhängig vom Artenschutz. Bei einem Verstoss drohen dann saftige Bußgelder.

    See ya
    Jan

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    • #32
      Zitat von =Jan=
      P.I.´s sind also in JEDEM Bundesland wenigstens meldepflichtig (Bundesrecht!).
      Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch! Erklärung siehe hier: http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=42764

      P.s. Nicht verwechseln: Meldepflicht / Nachweispflicht!!!!!!!!!!!!!

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      • #33
        Hmmm also da werd ich wohl mal nen gründlichen Blick in die BArtSchVO werfen.
        Nach erster Durchsicht könntest Du tatsächlich Recht haben, aber ich hab heut und morgen keine Zeit für gründliche Arbeit.

        Es scheint, dass die Meldepflicht nach BArtSchVO nur für Wirbeltiere besteht, § 6 II BArtSchVO.
        Was die Frage aufwerfen würde, ob/welche Länder in ihren Ausführungsgesetzen eine Anzeigepflicht statuieren (was grds. möglich sein dürfte).

        Jedenfalls die etwaige Genehmigungspflicht als Gefahrtier hat nichts mit dem Artenschutz zu tun (es sei denn, beides wird gemeinsam geregelt). Das erste ist Gefahrenabwehrrecht=Landesrecht, das zweite Bundesrecht.

        See ya
        Jan

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