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Cites für Nachzuchten

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  • Cites für Nachzuchten

    Hi! Mich würde es mal interessieren, ob man Nachzuchten von Pandinus spec. /Brachypelma spec. anmelden muss. Einen Herkunftsnachweis kann man ja nur auf den Züchter beziehen. Muss dieser sich beim Kauf ausweisen, bzw. muss ich wissen, wem ich die Tiere nun abgekauft habe usw? Oder gilt das nur für Wildfänge?

    LG Phoneutria

  • #2
    Hallo Phoneutria!

    Alle Tiere, die auf der WA II stehen und in Gefangenschaft gehalten werden dürfen müssen mit einem Herkunftsnachweis, in dem Art des Tieres, Geschlecht und Züchter/ Verkäufer stehen, angemeldet werden. Nur ist es mittlerweile so, das viele Behörden diese Anmeldungen nicht mehr ausführen- vielleicht wegen Geringfügigkeit. Das bezieht sich übrigens nur auf Wirbellose!

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    • #3
      Zitat von Gregor Boddenberg
      Hallo Phoneutria!

      Alle Tiere, die auf der WA II stehen und in Gefangenschaft gehalten werden dürfen müssen mit einem Herkunftsnachweis, in dem Art des Tieres, Geschlecht und Züchter/ Verkäufer stehen, angemeldet werden. Nur ist es mittlerweile so, das viele Behörden diese Anmeldungen nicht mehr ausführen- vielleicht wegen Geringfügigkeit. Das bezieht sich übrigens nur auf Wirbellose!

      Das ist so leider nicht ganz richtig. Generell sind laut Bundesartenschutzgesetz alle Wirbellosen NICHT meldepflichtig in Deutschland. Die im WA II gelisteten Arten sind jedoch zunächst der Nachweispflicht unterstellt, ergo: man muß in der Lage sein den legalen Erwerb nachzuweisen.
      Melden muß man diese Arten nur in Bundesländern welche länderspezifische Verordnungen zur Haltung von giftigen oder gefährlichen Tieren verordnet haben. Dann bezieht sich die Meldepflicht (oft auch mit einer Genehmigung verbunden) aber auch auf Nicht-WA II- Tiere.

      Diese Aussage von mir bezieht sich auf ein Telefonat mit der für mein Gebiet zuständigen Beamtin Fr.Reuther im Regierungspräsidium Dresden.

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