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Gefährliche Tiere Vogelspinnen

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  • Gefährliche Tiere Vogelspinnen

    Hallo
    wollte mal ein paar Sachen loswerden, die vielleicht gerade die bayerischen Avertebratenhalter interessieren könnten:
    Gemäß Abs. 37 LStVG "Halten gefährlicher Tiere" in dem für Bayern die Vogelspinnen extra aufgeführt sind, bedarf jeder Halter einer gefährlichen, wildlebenden Art eine behördliche Genehmigung. Bloße Liebhaberei gilt dabei nicht als Genehmigungsgrund. Akzeptiert wird nur begründetes wissenschaftliches oder wirtschaftliches Interesse.
    Diese Verordnung bereitete uns vom Terrarienclub Bayreuth und Umgebung e.V. als Veranstalter der VIVARISTIKA natürlich einige Sorgen. Mit einiger Aufklärungsarbeit konnten wir die zuständigen Behörden von der Unsinnigkeit dieser Vogelspinnenverordnung überzeugen. In Zusammenarbeit mit Behörden erarbeiteten wir Börsenregeln, die wohl eher zu vertreten sind und die die tatsächlich "gefährlichen Tiere" von der Börse fernhalten sollte (siehe auch www.terrarienclub-bayreuth.de).
    Aber Behörden reagieren unterschiedlich:
    Sicher erinnert sich noch der eine oder andere an die Aktion mit Dirk Weikmann (pharmazeutisch-technischer Assistent und Hoppy-Arachnologe), der gemäß Verwaltungsgericht München 23.500 Euros für seine privat gehaltene Spinnen zahlen musste.

    Ein ähnlicher Fall bahnt sich vielleicht gerade in Baunach, einer Stadt bei Bamberg in Oberfranken an.
    Ein Bekannter wurde vor ein paar Wochen von seinem einflussreichem Nachbarn angezeigt, weil er privat Vogelspinnen hält. Nach einigem Hin und Her wurde dem VS-Halter ein Bescheid zugestellt, der folgendes erlässt:
    - der VS-Halter hat seinen Bestand (ca. 75 Vogelspinne) bis spätestens gestern, 31.10.02 aus seinem Besitz zu entfernen
    - der/die neuen Besitzer sind namentlich unter Angabe der Anschrift, sowie Vorlage einer behördlichen Haltungsgenehmigung zu benennen
    - das Ganze wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500,-- Euro je Tier gestellt (also bei 75 Tieren 37.500,-- Euro)
    - der Bescheid selbst kostet nochmals 250,-- Euro
    - ausserdem geht die Behörde davon aus, dass sie sich zur Thematik Vogelspinnen und deren Giftigkeit informieren muss (was ich sehr begrüßen würde). Allerdings will sie die Kosten für die Literatur gemäß Verursacherprinzp dem Beklagten auferlegen.

    Das Beste ist aber, dass die Behörde weder das Abkommen ihrer Nachbarstadt Bayreuth interessiert, noch das Urteil zu Ansbach, wo damals schon Vogelspinnen als nicht gefährlich eingestuft wurden.
    Das LStVG wurde aufgrund der vergangenne Vorfälle (Ansbach und Bayreuth) sowie wohl auch der zunehmenden Akzeptanz in der Öffentlichkeit überarbeitet. Die neue Fassung, wonach auch die Vogelspinnen in Bayern nicht mehr als gefährlich gelten, ist quasi verordnungsreif. Leider weiß das die Baunacher Behörde anscheinend nicht.

    Erschreckend, wenn man bedenkt, was ein Nachbar für einen Einfluss nehmen kann. Deshalb informiert Euch über die Rechtslage in Euerem Bundesland und wehrt Euch, wenn Ihr ungerecht behandelt werdet.
    Bin mal gespannt wie es weiter geht...

    So jetzt bin ich es erstmal los.

    Vielleicht gibt es ja ähnliche Fälle - würde mich interesieren. Eine Sammlung von Rechtsurteilen zur Terraristik findet sich auf unserer Homepage www.terrarienclub-bayreuth.de unter Service.

    Schönen Feiertag noch
    Harry Wölfel

  • #2
    Re: Gefährliche Tiere Vogelspinnen

    Bayern ist ja für seine irrwitzigen beamten und gesetzes schreiber bis in die schweiz berüchtigt (siehe Bayrische Kampfhund-verordnung) aber das übersteigt nochmals alle lächerlichkeit

    Kommentar


    • #3
      Re: Re: Gefährliche Tiere Vogelspinnen

      Hallo zusammen,

      ich weiß nicht wer diesen Vorgang mit verfolgt hat, aber ich denke, wer ein Topic eröffnet, der sollte es soweit möglich auch schließen.

      Gestern kam der Postbote mit einer guten Nachricht:
      Das zumindest nicht alle Vogelspinnenarten so gefährlich sind, wie früher so oft propagiert haben die meisten Menschen zwischenzeitlich akzeptiert. Nicht so der Bürgermeister der Stadt Baunach bei Bamberg (siehe oben). Er hat sich in dieser Sache dann an das Gericht in Bayreuth gewandt. Dass dieses aber nicht unbedingt gegen die Terrarianer eingestellt ist, wurde bereits früher bewiesen (z.B. Schlangen in Mietwohnung, siehe Aktenzeichen: 4 C 62 / 00 beim Amtsgericht Bayreuth). Nun haben die bayreuther Richter ohne Verhandlung entschieden, dass die 75 vom Angeklagten gehaltenen Vogelspinnen als nicht gefährlich anzusehen sind und somit auch deren Haltung keinen Auflagen, geschweige denn einem Haltungsverbot zu unterwerfen sind. Die angelaufenen Kosten hat die Stadt baunach zu tragen. Es gibt halt doch noch Gerechtigkeit! Bin mal gespannt ob die Stadt Baunach dagegen in Berufung geht.
      Selbstverständlich wird auch dieser Ablauf schriftlich zusammengefasst und veröffentlicht, vielleicht hilft es ja einem anderen Betroffenen, seinen Ausgangspunkt zu festigen.

      Unser Dank gilt allen, die mit ihrer Aufklärungsarbeit für besseres Verständnis und größere Akzeptanz unseres Hobbys in der Öffentlichkeit werben.

      So, das wollte ich noch loswerden; ansonsten wünsche ich noch allen Forenteilnehmern einen wunderschönen Sonntag

      Tschüs
      Harry Wölfel

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      • #4
        Re: Gefährliche Tiere Vogelspinnen

        Habe den Post erst jetzt gelesen und mal in der Niedersächsischen Rechtsprechung nachgeschaut. Wen interessiert, da steht:
        § 3

        (1) Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten.

        (2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt kann Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 genehmigen, wenn

        durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und
        gewährleistet ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter von dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.
        (3) Ausnahmen nach Absatz 2 sind zu befristen und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.

        Was dies genau bedeutet wird nicht eindeutig erläutert. Grundsetzlich lese ich allerdings dort heraus, dass jede Vogelspinne bei der entsprechenden Gemeinde angemeldet werden muss, diese sie aber ohne weiteres genehmigen kann, wenn man beweisen kann, dass keine Gefährdung entsteht. Ich finde auch die Formulierung "giftige Skorpione" sehr nett. Da jeder Skorpion ein Gift besitzt.
        Bis dann
        Chris

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        • #5
          Re: Gefährliche Tiere Vogelspinnen

          vieleicht halten sie ja geisselskorpione

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          • #6
            Re: Gefährliche Tiere Vogelspinnen

            Oder noch besser: After- / Bücherskorpione...

            Missi

            Kommentar

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