Hallo
wollte mal ein paar Sachen loswerden, die vielleicht gerade die bayerischen Avertebratenhalter interessieren könnten:
Gemäß Abs. 37 LStVG "Halten gefährlicher Tiere" in dem für Bayern die Vogelspinnen extra aufgeführt sind, bedarf jeder Halter einer gefährlichen, wildlebenden Art eine behördliche Genehmigung. Bloße Liebhaberei gilt dabei nicht als Genehmigungsgrund. Akzeptiert wird nur begründetes wissenschaftliches oder wirtschaftliches Interesse.
Diese Verordnung bereitete uns vom Terrarienclub Bayreuth und Umgebung e.V. als Veranstalter der VIVARISTIKA natürlich einige Sorgen. Mit einiger Aufklärungsarbeit konnten wir die zuständigen Behörden von der Unsinnigkeit dieser Vogelspinnenverordnung überzeugen. In Zusammenarbeit mit Behörden erarbeiteten wir Börsenregeln, die wohl eher zu vertreten sind und die die tatsächlich "gefährlichen Tiere" von der Börse fernhalten sollte (siehe auch www.terrarienclub-bayreuth.de).
Aber Behörden reagieren unterschiedlich:
Sicher erinnert sich noch der eine oder andere an die Aktion mit Dirk Weikmann (pharmazeutisch-technischer Assistent und Hoppy-Arachnologe), der gemäß Verwaltungsgericht München 23.500 Euros für seine privat gehaltene Spinnen zahlen musste.
Ein ähnlicher Fall bahnt sich vielleicht gerade in Baunach, einer Stadt bei Bamberg in Oberfranken an.
Ein Bekannter wurde vor ein paar Wochen von seinem einflussreichem Nachbarn angezeigt, weil er privat Vogelspinnen hält. Nach einigem Hin und Her wurde dem VS-Halter ein Bescheid zugestellt, der folgendes erlässt:
- der VS-Halter hat seinen Bestand (ca. 75 Vogelspinne) bis spätestens gestern, 31.10.02 aus seinem Besitz zu entfernen
- der/die neuen Besitzer sind namentlich unter Angabe der Anschrift, sowie Vorlage einer behördlichen Haltungsgenehmigung zu benennen
- das Ganze wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500,-- Euro je Tier gestellt (also bei 75 Tieren 37.500,-- Euro)
- der Bescheid selbst kostet nochmals 250,-- Euro
- ausserdem geht die Behörde davon aus, dass sie sich zur Thematik Vogelspinnen und deren Giftigkeit informieren muss (was ich sehr begrüßen würde). Allerdings will sie die Kosten für die Literatur gemäß Verursacherprinzp dem Beklagten auferlegen.
Das Beste ist aber, dass die Behörde weder das Abkommen ihrer Nachbarstadt Bayreuth interessiert, noch das Urteil zu Ansbach, wo damals schon Vogelspinnen als nicht gefährlich eingestuft wurden.
Das LStVG wurde aufgrund der vergangenne Vorfälle (Ansbach und Bayreuth) sowie wohl auch der zunehmenden Akzeptanz in der Öffentlichkeit überarbeitet. Die neue Fassung, wonach auch die Vogelspinnen in Bayern nicht mehr als gefährlich gelten, ist quasi verordnungsreif. Leider weiß das die Baunacher Behörde anscheinend nicht.
Erschreckend, wenn man bedenkt, was ein Nachbar für einen Einfluss nehmen kann. Deshalb informiert Euch über die Rechtslage in Euerem Bundesland und wehrt Euch, wenn Ihr ungerecht behandelt werdet.
Bin mal gespannt wie es weiter geht...
So jetzt bin ich es erstmal los.
Vielleicht gibt es ja ähnliche Fälle - würde mich interesieren. Eine Sammlung von Rechtsurteilen zur Terraristik findet sich auf unserer Homepage www.terrarienclub-bayreuth.de unter Service.
Schönen Feiertag noch
Harry Wölfel
wollte mal ein paar Sachen loswerden, die vielleicht gerade die bayerischen Avertebratenhalter interessieren könnten:
Gemäß Abs. 37 LStVG "Halten gefährlicher Tiere" in dem für Bayern die Vogelspinnen extra aufgeführt sind, bedarf jeder Halter einer gefährlichen, wildlebenden Art eine behördliche Genehmigung. Bloße Liebhaberei gilt dabei nicht als Genehmigungsgrund. Akzeptiert wird nur begründetes wissenschaftliches oder wirtschaftliches Interesse.
Diese Verordnung bereitete uns vom Terrarienclub Bayreuth und Umgebung e.V. als Veranstalter der VIVARISTIKA natürlich einige Sorgen. Mit einiger Aufklärungsarbeit konnten wir die zuständigen Behörden von der Unsinnigkeit dieser Vogelspinnenverordnung überzeugen. In Zusammenarbeit mit Behörden erarbeiteten wir Börsenregeln, die wohl eher zu vertreten sind und die die tatsächlich "gefährlichen Tiere" von der Börse fernhalten sollte (siehe auch www.terrarienclub-bayreuth.de).
Aber Behörden reagieren unterschiedlich:
Sicher erinnert sich noch der eine oder andere an die Aktion mit Dirk Weikmann (pharmazeutisch-technischer Assistent und Hoppy-Arachnologe), der gemäß Verwaltungsgericht München 23.500 Euros für seine privat gehaltene Spinnen zahlen musste.
Ein ähnlicher Fall bahnt sich vielleicht gerade in Baunach, einer Stadt bei Bamberg in Oberfranken an.
Ein Bekannter wurde vor ein paar Wochen von seinem einflussreichem Nachbarn angezeigt, weil er privat Vogelspinnen hält. Nach einigem Hin und Her wurde dem VS-Halter ein Bescheid zugestellt, der folgendes erlässt:
- der VS-Halter hat seinen Bestand (ca. 75 Vogelspinne) bis spätestens gestern, 31.10.02 aus seinem Besitz zu entfernen
- der/die neuen Besitzer sind namentlich unter Angabe der Anschrift, sowie Vorlage einer behördlichen Haltungsgenehmigung zu benennen
- das Ganze wurde unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500,-- Euro je Tier gestellt (also bei 75 Tieren 37.500,-- Euro)
- der Bescheid selbst kostet nochmals 250,-- Euro
- ausserdem geht die Behörde davon aus, dass sie sich zur Thematik Vogelspinnen und deren Giftigkeit informieren muss (was ich sehr begrüßen würde). Allerdings will sie die Kosten für die Literatur gemäß Verursacherprinzp dem Beklagten auferlegen.
Das Beste ist aber, dass die Behörde weder das Abkommen ihrer Nachbarstadt Bayreuth interessiert, noch das Urteil zu Ansbach, wo damals schon Vogelspinnen als nicht gefährlich eingestuft wurden.
Das LStVG wurde aufgrund der vergangenne Vorfälle (Ansbach und Bayreuth) sowie wohl auch der zunehmenden Akzeptanz in der Öffentlichkeit überarbeitet. Die neue Fassung, wonach auch die Vogelspinnen in Bayern nicht mehr als gefährlich gelten, ist quasi verordnungsreif. Leider weiß das die Baunacher Behörde anscheinend nicht.
Erschreckend, wenn man bedenkt, was ein Nachbar für einen Einfluss nehmen kann. Deshalb informiert Euch über die Rechtslage in Euerem Bundesland und wehrt Euch, wenn Ihr ungerecht behandelt werdet.
Bin mal gespannt wie es weiter geht...
So jetzt bin ich es erstmal los.
Vielleicht gibt es ja ähnliche Fälle - würde mich interesieren. Eine Sammlung von Rechtsurteilen zur Terraristik findet sich auf unserer Homepage www.terrarienclub-bayreuth.de unter Service.
Schönen Feiertag noch
Harry Wölfel
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