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Kaiserskorpion, WA

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  • Kaiserskorpion, WA

    Hi,

    ich habe vor kurzem zwei Pandinus Imp. gekauft. Ich habe aber keinen nAchweis oder was das ist bekommen, da man die doch beim amt melden muss, oder ? was soll ich machen ? was passiert wenn ich sie nicht melde ?

    danke,

    blinky

  • #2
    Re: Kaiserskorpion, WA

    Tja, ist es Dir vielleicht möglich noch im Nachhinein an einen Herkunftsnachweiß zu gelangen? Ohne diesen Nachweiß kannst Du die Tiere nicht anmelden, da es sich, nach Meinung des Amtes, ja auch um Wildfänge handeln könnte!
    Man ist als Halter und Käufer dazu verpflichtet sich um alle nötigen Nachweise zu kümmern! Da kann man nicht mal den Verkäufer gesetzlich zur rechenschaft ziehen!
    Vermutlich bekommt man Ärger, wenn man versucht solche Tiere anzumelden!
    Ich hoffe das hilft ein wenig!
    Gruß, Markus

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    • #3
      Re: Kaiserskorpion, WA

      Hallo,

      Herkunftsnachweiß brauchst Du.

      Anmelden (Untere Naturschutzbehörde oder ähnliches Amt) zwecks seinem SChutzsstatus (WA) brauchst Du nicht, da es sich um ein wirbelloses Tier handelt.

      Anmelden (Ordnungsamt) im Sinne einer "Gefahrtierverordnung" hängt vom Bundesland und auch der Stadt ab in der Du wohnst.


      *** alle Angaben ohne Gewähr ***

      viele Grüße,
      Martin

      Kommentar


      • #4
        Re: Re: Kaiserskorpion, WA

        Martin H. wrote:
        Hallo,

        Herkunftsnachweiß brauchst Du.

        Anmelden (Untere Naturschutzbehörde oder ähnliches Amt) zwecks seinem SChutzsstatus (WA) brauchst Du nicht, da es sich um ein wirbelloses Tier handelt.

        Anmelden (Ordnungsamt) im Sinne einer "Gefahrtierverordnung" hängt vom Bundesland und auch der Stadt ab in der Du wohnst.


        *** alle Angaben ohne Gewähr ***

        viele Grüße,
        Martin
        Um die Art vor möglicher Ausrottung zu bewahren, wurde Pandinus imperator gemeinsam mit zwei anderen Pandinus-Arten in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgenommen.

        Anhang II bedeutet: Experten gehen davon aus, daß der Kaiserskorpion eine Tierart ist, die gefährdet sein könnte, falls der Handel nicht einer strengen Kontrolle unterworfen wird. Für den Handel mit Kaiserskorpionen sind seitdem Artenschutz -Zeugnisse (CITES Bewilligungen) erforderlich. Dies gilt sowohl für Wildfänge als auch für künstlich vermehrte Exemplare.

        Kommentar


        • #5
          Re: Kaiserskorpion, WA

          Hi,

          vielen dank für die infos, ich denke ich werde sie nicht anmelden, nachher bekomm ich noch ärger. ich glaub nicht dass ich den nachweis noch bekomme, aber es sind definitiv keine wildfänge. ausserdem weiß ich ja dass die tiere absolut ungefährlich sind, also was solls !

          mfg blinky

          Kommentar


          • #6
            Re: Re: Re: Kaiserskorpion, WA

            Rockjunky wrote:

            Anhang II bedeutet: [...] Für den Handel mit Kaiserskorpionen sind seitdem Artenschutz -Zeugnisse (CITES Bewilligungen) erforderlich. Dies gilt sowohl für Wildfänge als auch für künstlich vermehrte Exemplare.
            Innerhalb der EU reicht ein formloser Herkunftsnachweis. Wirbeltiere mit dem gleichen Schutzstatus muss man bei der Unteren Naturschutzbehörde anmelden, bei Wirbellosen ist dies nicht notwendig.

            Wer es nicht glaubt soll sich doch einfach bei der für ihn zuständigen Behörde erkundigen (und es sich schriftlich geben lassen), als sich auf Aussagen von ihm unbekannten Leuten aus irgend welchen Foren zu verlassen! Im Internet/Foren kann jeder behaupten was er will - ob es stimmt ist eine andere Frage! =;-)

            siehe auch: www.wisia.de

            *** alle Angaben ohne Gewähr ***

            viel Grüße,
            Martin



            [Edited by Martin H. on 16-04-2003 at 16:47 GMT]

            [Edited by Martin H. on 17-04-2003 at 06:00 GMT]

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            • #7
              Re: Kaiserskorpion, WA

              Das ist ja gut zu wissen! dann werde ich gleich mal in örtliche Landratsamt fahren! Zu dem Beamten in der unteren Naturschutzbehörde gehen, mit dem ich seit langer Zeit zusammenarbeite, und ihm sagen, daß er den Ordner mit den angemeldeten Pandinus imperator wegwerfen kann! Der scheint davon nämlich nichts zu wissen!
              Aber wer weiß, vielleicht weiß er´s ja wirklich nicht und manche Leute in irgendwelchen Foren haben sogar recht!
              Aber wieso wird das Tier unter Anhang 2 (WA) gestellt, wenn keinerlei Kontrolle über Herkunft und Verbleib möglich währe? Das kann ich mir in Deutschland einfach nicht vorstellen!
              Gruß, Markus
              Gruß

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              • #8
                Re: Kaiserskorpion, WA


                Hallo Markus,

                Markus Streil wrote:

                ...Aber wieso wird das Tier unter Anhang 2 (WA) gestellt, wenn keinerlei Kontrolle über Herkunft und Verbleib möglich währe? Das kann ich mir in Deutschland einfach nicht vorstellen!
                Dafür brauchst Du ja den "Herkunftsnachweis". Bei Wirbellosen fällt im Gegensatz zu Wirbeltieren nur das An- und Abmelden weg.
                Über Logik bzw. Sinnhaftigkeit dieser Regelung/Handhabung lasse ich mich jetzt mal nicht aus!


                Hier noch ein Auszug aus dieser Website: >>klick mich<<
                Wer in der Bundesrepublik Deutschland besonders geschützte Wirbeltiere hält, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Hiervon ausgenommen sind die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten. Besonders geschützte wirbellose Tiere (wie z.B. Vogelspinnen der Gattung Brachypelma) sind ebenfalls nicht meldepflichtig.
                Man muss aber dennoch die Herkunft nachweisen können! => Beim Kauf Herkunftsnachweis/Quittung geben lassen und gut aufheben!

                Über den Schutzstatus von Tieren (auch Wirbelloser!) und Pflanzen kann man sich auf www.wisia.de erkundigen.


                Was gerne mit dem Melden von geschützen Tieren verwechselt wird ist die Meldepflicht im Sinne der "Gefahrtierverordnung". Wie das geregelt ist und was für Tiere darunter fallen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und selbst die einzelnen Gemeinden können dies unterschiedlich auslegen/handhaben. Dafür ist auch nicht die (Untere)Naturschutzbehörde zuständig, sondern das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt!
                => Bei der Stadt (Ordnungsamt) in der man wohnt schlau machen wie die es handhaben!

                Alle Angaben ohne Gewähr!

                viele Grüße,
                Martin


                [Edited by Martin H. on 17-04-2003 at 11:19 GMT]

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                • #9
                  Re: Re: Kaiserskorpion, WA

                  Martin H. wrote:

                  Hallo Markus,

                  Markus Streil wrote:

                  ...Aber wieso wird das Tier unter Anhang 2 (WA) gestellt, wenn keinerlei Kontrolle über Herkunft und Verbleib möglich währe? Das kann ich mir in Deutschland einfach nicht vorstellen!
                  Dafür brauchst Du ja den "Herkunftsnachweis". Bei Wirbellosen fällt im Gegensatz zu Wirbeltieren nur das An- und Abmelden weg.
                  Über Logik bzw. Sinnhaftigkeit dieser Regelung/Handhabung lasse ich mich jetzt mal nicht aus!


                  Hier noch ein Auszug aus dieser Website: >>klick mich<<
                  Wer in der Bundesrepublik Deutschland besonders geschützte Wirbeltiere hält, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Hiervon ausgenommen sind die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführten Arten. Besonders geschützte wirbellose Tiere (wie z.B. Vogelspinnen der Gattung Brachypelma) sind ebenfalls nicht meldepflichtig.
                  Man muss aber dennoch die Herkunft nachweisen können! => Beim Kauf Herkunftsnachweis/Quittung geben lassen und gut aufheben!

                  Über den Schutzstatus von Tieren (auch Wirbelloser!) und Pflanzen kann man sich auf www.wisia.de erkundigen.


                  Was gerne mit dem Melden von geschützen Tieren verwechselt wird ist die Meldepflicht im Sinne der "Gefahrtierverordnung". Wie das geregelt ist und was für Tiere darunter fallen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und selbst die einzelnen Gemeinden können dies unterschiedlich auslegen/handhaben. Dafür ist auch nicht die (Untere)Naturschutzbehörde zuständig, sondern das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt!
                  => Bei der Stadt (Ordnungsamt) in der man wohnt schlau machen wie die es handhaben!

                  Alle Angaben ohne Gewähr!

                  viele Grüße,
                  Martin


                  [Edited by Martin H. on 17-04-2003 at 11:19 GMT]

                  Von allen Skorpionen sind die Kaiserskorpione jene, die am häufigsten in Terrarien gepflegt werden - das bedingt einen schwunghaften Handel. Man schätzt, daß allein zwischen 1995 und 1996 etwa 100 000 Kaiserskorpione aus Westafrika exportiert wurden.

                  Um die Art vor möglicher Ausrottung zu bewahren, wurde Pandinus imperator deshalb gemeinsam mit zwei anderen Pandinus-Arten in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgenommen.

                  Anhang II bedeutet: Experten gehen davon aus, daß der Kaiserskorpion eine Tierart ist, die gefährdet sein könnte, falls der Handel nicht einer strengen Kontrolle unterworfen wird. Für den Handel mit Kaiserskorpionen sind seitdem Artenschutz -Zeugnisse (CITES Bewilligungen) erforderlich. Dies gilt sowohl für Wildfänge als auch für künstlich vermehrte Exemplare.

                  Im Terrarium gelten Kaiserskorpione als "pflegeleicht". Man kann sie problemlos mit frischgeborenen Mäusen und großen Heuschrecken ernähren. Ihren Stachel benutzen sie fast nie - und selbst in ärgster Bedrängnis bleibt es meist beim bloßen Stich ohne Einsatz des Giftes.
                  Ein amerikanischer Terrarien-Ratgeber empfiehlt die Kaiserskorpione als dankbare Haustiere zur täglichen Freude: "They don't make much noise and are very good with children".

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                  • #10
                    Re: Kaiserskorpion, WA

                    Ich glaube ich fange an mich zu wiederholen aber wenn du erstmal eine Geldstrafe gezahlt hast verstehst du was ich meine!

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Kaiserskorpion, WA

                      Hallo "Rockjunky",

                      Rockjunky wrote:

                      Ich glaube ich fange an mich zu wiederholen aber wenn du erstmal eine Geldstrafe gezahlt hast verstehst du was ich meine!
                      yup, Du wiederholst Dich, gibst aber immer noch keine Quelle an die besagt, dass man innerhalb der EU für Pandinus dictator, P. gambiensis und P. imperator (das sind laut www.cites.org die drei Pandinus Arten auf Apendix II) CITES Papiere braucht und die Tiere Anmelden muss und wo man sie anmelden muss. Dass die drei oben genannten Arten auf Apendix II stehen bezweifle ich gar nicht (siehe auch www.cites.org oder www.wisia.de). Ich habe nur gesagt, dass man innerhalb der EU keine CITES Papiere mehr braucht (wenn ich mich recht erinnere, wurde dies Ende Mai 1997 geändert), sondern ein "Herkunftsnachweis" ausreicht und da es sich um Wirbellose handelt, man sie nicht An- und Abmelden muss. Als Ausgangspunkt siehe auch die von mir angegebenen Quellen bzw. die entsprechenden Gesetztestexte dazu!

                      Ich hatte mich über dieses Thema auch schon mal mit einer Behörde fast gestrittet. Allerdings hatte ich damals eine ähnliche Meinung wie Du: Ich wollte CITES Papiere für meine Brachypelma (gleicher Schutzstatus wie P. imperator) Nachzuchten haben, die man mir partout nicht geben wollte. Ich hatte aber darauf bestanden und mich erst davon abbringen lassen, als man mir die entsprechenden Gesetztestexte zum Beweis rausgesucht hatte! =;-)

                      Aber ich geb Dir einfach mal recht und hab mei' Ruh'! =;-) ...für was soll ich mich auch mit annonymen und noch dazu frisch angemeldeten nicknames rumärgern - IMHO Zeitverschwendung und kann mir auch relativ egal sein, ob jemand versucht für seine P. imperator CITES Papiere zu bekommen um diese dann anzumelden! =;-)

                      viele Grüße
                      Martin

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                      • #12
                        Re: Re: Kaiserskorpion, WA

                        Martin H. wrote:
                        Hallo "Rockjunky",

                        Rockjunky wrote:

                        Ich glaube ich fange an mich zu wiederholen aber wenn du erstmal eine Geldstrafe gezahlt hast verstehst du was ich meine!
                        yup, Du wiederholst Dich, gibst aber immer noch keine Quelle an die besagt, dass man innerhalb der EU für Pandinus dictator, P. gambiensis und P. imperator (das sind laut www.cites.org die drei Pandinus Arten auf Apendix II) CITES Papiere braucht und die Tiere Anmelden muss und wo man sie anmelden muss. Dass die drei oben genannten Arten auf Apendix II stehen bezweifle ich gar nicht (siehe auch www.cites.org oder www.wisia.de). Ich habe nur gesagt, dass man innerhalb der EU keine CITES Papiere mehr braucht (wenn ich mich recht erinnere, wurde dies Ende Mai 1997 geändert), sondern ein "Herkunftsnachweis" ausreicht und da es sich um Wirbellose handelt, man sie nicht An- und Abmelden muss. Als Ausgangspunkt siehe auch die von mir angegebenen Quellen bzw. die entsprechenden Gesetztestexte dazu!

                        Ich hatte mich über dieses Thema auch schon mal mit einer Behörde fast gestrittet. Allerdings hatte ich damals eine ähnliche Meinung wie Du: Ich wollte CITES Papiere für meine Brachypelma (gleicher Schutzstatus wie P. imperator) Nachzuchten haben, die man mir partout nicht geben wollte. Ich hatte aber darauf bestanden und mich erst davon abbringen lassen, als man mir die entsprechenden Gesetztestexte zum Beweis rausgesucht hatte! =;-)

                        Aber ich geb Dir einfach mal recht und hab mei' Ruh'! =;-) ...für was soll ich mich auch mit annonymen und noch dazu frisch angemeldeten nicknames rumärgern - IMHO Zeitverschwendung und kann mir auch relativ egal sein, ob jemand versucht für seine P. imperator CITES Papiere zu bekommen um diese dann anzumelden! =;-)

                        viele Grüße
                        Martin

                        So dann lies mal unter Anfänger den Beitrag Richtige Beleuchtung bei P.imperator da stehts auch vom schlangenbauer

                        Kommentar


                        • #13
                          Re: Kaiserskorpion, WA

                          Hi @all!

                          Ich habe die gleiche Information, wie Martin H. - trotzdem gibt es immer wieder Meinungsverschiedenheiten:

                          KLICK MICH

                          Da etliche Wirbellose der WA auch Gifttiere sind, kommt es zu Verwechslungen, warum diese angemeldet werden müssen, denn es müssen keine Wirbellose wegen ihres Schutzstatus´ angemeldet werden, sondern regional wegen ihrer Giftigkeit (und dazu gehört numal P. imperator). Nichtsdestotrotz braucht man auch für die (Gift)anmeldung einen Herkunftsnachweis.

                          Kommentar


                          • #14
                            Re: Kaiserskorpion, WA


                            Hallo Rockjunky,

                            Rockjunky wrote:

                            So dann lies mal unter Anfänger den Beitrag Richtige Beleuchtung bei P.imperator da stehts auch vom schlangenbauer
                            nix gegen schlangenbauer, aber ich halte mich da lieber an entsprechende Gesetztestexte und (schriftliche) Aussagen von Behörden, als an Behauptungen von "irgend welchen" Leuten aus dem Internet.

                            Siehe z. B. die Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten - BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung) >>klick mich<< - und dort den Abschnitt 3 (Haltung, Kennzeichnung), Paragraph 6 (Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten, Anzeigepflicht):
                            ...Wer Wirbeltiere der besonders und /oder streng geschützten Arten erwirbt und hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Erwerb / dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftiich anzuzeigen / zu melden. ...

                            Gut möglich, dass Deine zuständige Behörde keinen Unterschied zwischen Wirbeltieren und Wirbellosen macht. Meine hat in der Vergangenheit da jedenfalls differenziert und mir ist auch kein Gesetztestext bekannt, nachdem man Wirbellose melden muss. Kennst Du da einen? Auf was beruft sich denn Deine zuständige Behörde?

                            *** alle Angaben ohne Gewähr ***

                            viele Grüße,
                            Martin

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