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Pandinus imperator in Rheinland-Pfalz als Gifttier meldepflichtig?

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  • Pandinus imperator in Rheinland-Pfalz als Gifttier meldepflichtig?

    Hallo,
    weiß jemand, wie es sich mit der o. g. Art verhält? Herkunftsnachweis als WA II Tier ist klar, aber fällt die Art unter irgendeine Verordnung in Rheinland-Pfalz (Trier Stadt) aufgrund ihrer Giftigkeit?
    Wäre schön, wenn jemand hier das wüsste.
    Vielen Dank,
    i. A. Andrea

  • #2
    Ich kenne mich zwar nicht aus mit Rheinland- Pfalz, aber mir ist nicht bekannt das Pandinus imperator irgendwo überhaupt als gefährliches Tier gilt.
    Du muss lediglich wegen dem Artenschutz (lass dir eine "Cities-Bescheinigung geben vom Verkäufer) zum Ordnungsamt oder Veterinärsamt.

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    • #3
      Nachdem was ich weiß, sind wirbellose Tiere zwar Nachweis-, aber anders als Wirbeltiere nicht meldepflichtig. Das war mir auch soweit bekannt.
      Ich werde dann wegen der "Gefährlichkeit" beim Ordnungsamt nachfragen. Ich weiß nur, wie es bei Giftschlangen ist.
      Danke und Gruß
      Andrea

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      • #4
        Hallo!

        Das mit der Meldepflicht ist so eine Sache, da es Ländersache ist. In Berlin zum Beispiel dürfen Händler keine Skorpione mehr verkaufen, wenn der Käufer nicht eine Bescheinigung von seinem Bezirksamt vorlegt, mit der ihm bescheinigt wird, dass er tatsächlich Skorpione halten darf. Auch wenn P. imperator ziemlich ungefährlich ist, trifft diese Regelung auch ihn. Am Besten, du erkundigst Dich bei deiner Stadt- oder Landesverwaltung.

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