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Tiere der Natur entnehemen

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  • Tiere der Natur entnehemen

    Als ich letztens auf dem Bus gewartet habe ich sehr viele interessante Spienen gesehen und dabei kam mir eine Frage in den Sinn:
    Darf man heimischeInsekten/Spinnen der Natur entnehmen und halten?
    Bei Reptlilien und Amphibien geht es ja nicht (alle nur mit Erlaubniss) oder?
    Und wie sieht es eigentlich mit Säugetieren und Fischen aus?
    Ich habe keins davon vor aber kann mir vorstellen das es mit Wirbellose Tiere geht wenn sie nicht geschützt sind. Und bei Fischen könnte ich mir auch so was vorstellen.

  • #2
    Hallo,

    Zitat von riccardo Beitrag anzeigen
    Darf man heimischeInsekten/Spinnen der Natur entnehmen und halten?
    solange es sich um keine geschützte Art handelt darf man das.

    Zitat von riccardo Beitrag anzeigen
    Und wie sieht es eigentlich mit Säugetieren und Fischen aus?
    Da ist die Auswahl nicht mehr so groß. Fast alle heimischen Säugetiere stehen unter Schutz bzw. unterliegen dem Jagdrecht. Der Natur entnehmen darf man nur: Hausmaus, Feldmaus, Erdmaus, Rötelmaus, Schermaus, Wanderratte und Hausratte.

    Bei den Fischen muss ich jetzt ersteinmal passen. Auf jeden Fall darf nicht überall gefangen werden (Fischwilderei).

    Gruß
    Michael

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    • #3
      Ok danke, kannst du mir vieleicht einen Link schicken wo man sieht welche Insekten geschützt sind?

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      • #4
        Hallo!

        Die Haltung einheimischer Insekten ist oft nicht so einfach, da ja alle in irgendeinem Stadium eine Diapause machen, die man im Terrarium dann natürlich auch simulieren muss. Was schwebt dir denn da vor?
        Meist gibt's aber tropische Vetreter, die ohne Diapause leichter halt- und züchtbar sind, z.B. tropische Rosenkäfer, Mantiden, Spinnen...

        Grüße Thomas

        P.S.: Von den Fischen stehen mittlerweile auch ziemlich viele auf der RL.
        www.terragraphie.de

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        • #5
          Erstmal noch gar nix aber wenn ich eine eigene Wohnung hab könnte ich mir vorstellen eine Spinne mir zu holen z.B. Kreutzspinne oder ähnliches.
          Aber mir kommt es so vor als hätte ich gehört das die auch geschützt ist, oder?

          Kommentar


          • #6
            Hi,
            nur mal zu den Fischen:
            Es gibt nicht sonst einen Angelschein..
            Selbst das Ufer zu betreten ist nicht jedem erlaubt.
            Grüße,
            Matthias
            Von der Natur begeistert ..

            [Ehemals Alan Grant]

            DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit

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            • #7
              Zitat von riccardo Beitrag anzeigen
              Erstmal noch gar nix aber wenn ich eine eigene Wohnung hab könnte ich mir vorstellen eine Spinne mir zu holen z.B. Kreutzspinne oder ähnliches.
              Aber mir kommt es so vor als hätte ich gehört das die auch geschützt ist, oder?
              Hallo,

              die Kreuzspinne (Araneus diadematus) ist mit Sicherheit nicht geschützt. Andere Kreuzspinnen teilweise schon. Man kann die Tiere wahrscheinlich gut über eine Vegetationsperiode halten.

              Grüße Thomas
              www.terragraphie.de

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              • #8
                Hier kannst du nachsehen, ob ein bestimmtes Tier geschützt ist:

                http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html

                Schönen Gruß,
                Kai

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                • #9
                  ...und noch einmal zu den Fischen zurück.
                  Selbst mit Angelschein dürfen keine lebenden Fische entnommen werden und müssen umgehend getötet werden. Es sei den sie sind unter Mindestmaß, dann heißt es zurück ins Wasser. In unserem Angelverein dürfen wir sogar nichtmal Beifang einfach wieder so reinsetzten, sondern müsen ihn fachgerecht töten, mitnehmen und einem Sinnvoll verwenden (wenn er auch nur als Katzenfutter dient )

                  Lieben Gruß

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Calle Beitrag anzeigen
                    ...und noch einmal zu den Fischen zurück.
                    Selbst mit Angelschein dürfen keine lebenden Fische entnommen werden und müssen umgehend getötet werden. Es sei den sie sind unter Mindestmaß, dann heißt es zurück ins Wasser. In unserem Angelverein dürfen wir sogar nichtmal Beifang einfach wieder so reinsetzten, sondern müsen ihn fachgerecht töten, mitnehmen und einem Sinnvoll verwenden (wenn er auch nur als Katzenfutter dient )

                    Lieben Gruß

                    Und wie wird dass Wort Beifang definiert ? Schliesslich könnte es sich ja auch um Amphibien oder Edelkrebse handeln.

                    Kommentar


                    • #11
                      Ein Beifang ist nicht dem Zielfisch entsprechend. Wenn ich zum Beispiel auf Karpfen angel, und dabei ein (für meine Begriffe) ungenießbares Rotauge fange, muss ich auch dieses waidgerecht töten, egal ob ich dafür Verwendung habe oder nicht. Bei Edelkrebsen kann ich mir nicht vorstellen, das man sie "im Sinne des Gesetzes" töten muss, sondern, da eine Verletzung eher unwahrscheinlicher ist, wieder schonend zurück setzen sollte. Ein gefangenes Amphib übertrifft da meine Vorstellungskraft


                      MfG Alex

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                      • #12
                        Hier beißen sich zwei Aussagen: Fische unter Mindestmaß müssen, trotz Verletzung, zurück gesetzt werden, solche, die das Mindestmaß überschreiten, aber eigentlich nicht gewollt sind, müssen getötet werden. Welches grandiose Hirn ist denn da der Schöpfer des Unfugs???

                        Ich würde empfehlen entweder die vereinssatzung nochmal genau zu lesen oder eine Korrektur der Satzung bei der nächsten Jahreshauptversammlung zu beantragen. Solange der fisch den Haken nur im Maul hatte, wird er an dieser Verletzung nicht sterben. Wenn er den haken natürlich bis zum Arsch geschluckt hat, sieht das anders aus. Das aber so pauschal zu formulieren ist ehrlich gesagt abartig.

                        Fragende Grüße
                        Klaas

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                        • #13
                          Das Forum heißt "Evertebraten", warum tummelt ihr euch nicht in einem Fischforum?

                          Kommentar


                          • #14
                            Das Forum heißt "Evertebraten", warum tummelt ihr euch nicht in einem Fischforum?

                            Wahrscheinlich weil die Ursprungsfrage diese war,
                            Darf man heimischeInsekten/Spinnen der Natur entnehmen und halten?
                            und man dann doch wieder vom Thema abgekommen ist

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Klaas Reißmann Beitrag anzeigen

                              Ich würde empfehlen entweder die vereinssatzung nochmal genau zu lesen oder eine Korrektur der Satzung bei der nächsten Jahreshauptversammlung zu beantragen. Solange der fisch den Haken nur im Maul hatte, wird er an dieser Verletzung nicht sterben. Wenn er den haken natürlich bis zum Arsch geschluckt hat, sieht das anders aus. Das aber so pauschal zu formulieren ist ehrlich gesagt abartig.

                              Fragende Grüße
                              Klaas
                              Lieber Herr Reißmann: Abartig hin oder her, es ist tatsächlich so das untermaßige Fische zurückgesetzt werden müssen, soweit dies verantwortlich ist. Den hat der untermaßige Fisch "den Haken bis zum Arsch geschluckt" muss man ihn natürlich dem Tierschutzgesetz waidgerecht töten, um Ihm weiteres Leid zu ersparen.

                              Bei Maßigen Fischen ist es so: Die Praxis "Catch & Release" ist auf Bundesweiter Ebene verboten, und somit nicht Angelegenheit eines Angelvereines. Es bezeichet das Fangen und Verletzen lebender Wirbeltiere, ohne vernünftigen Grund, wie etwa den Anschliessenden Verzehr des Fisches. Das Fangen eines Maßigen Fisches, der aber nicht "sinnvoll" verwertet werden kann muss mit dem Waidgerechten töten enden, das heisst ein präziser Schlag auf den Kopf, und ein Stich in das Herz des Fisches. Ob hier durch den Haken eine Lebensbedrohliche Verletzung für den Fisch entsteht oder nicht, steht hier leider nicht zur Diskussion.

                              Informierende Grüße, Alex

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