wir wollten gestern beim bezirksamt mitte unsere b. smithi anmelden und bekamen die info, dass für wirbellose tiere keinerlei meldepflicht bestünde. ist diese regelung (in berlin) neu oder war das schon immer so? alle bekannten, die wir befragten und auch der fachhändler, sprachen von einer meldepflicht im sinne des WA anh.B.
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Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
Hi erst mal.
Ist bei uns in Schleswig Holstein mittlerweile auch so, das Brachypelmen nicht mehr Melde-Pflichtig sind. Beziehungsweise die entsprechenden Behörden, in Kiel, halten es für nicht mehr erforderlich, diese anzumelden.
Ist eben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Gib mal bei Google " Meldepflicht für Vogelspinnen" ein, da findest du genug zu diesem Thema.
Gruß.
Robert
[Edited by Selen1 on 09-09-2003 at 00:40 GMT]
[Edited by Selen1 on 09-09-2003 at 01:01 GMT]
[Edited by Selen1 on 09-09-2003 at 01:03 GMT]
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
Hallo,
ja das ist richtg, Brachypelmen sind nicht mehr Meldepflichtig sind, aber man sollte schon den Kaufnachweiss behalten, egal ob man das Tier bei einer Börse oder auch bei einem Händler erworben hat.
Trotzdem bleiben die Tiere im Artenschutz.
Barmic
[Edited by Barmic on 12-09-2003 at 10:46 GMT]
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
Habe heute nochmal mit der zuständigen Person beim Berliner Umweltamt gesprochen. Diese bestätigte mir o.g. Sachverhalt. Allerdings muss für Brachypelma als geschützter Art ein Herkunftsnachweis vorliegen. Bei Nachzuchten müssen diese dem zuständigen Amt mitgeteilt, allerdings kein Zuchtbuch o.ä. geführt werden!
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
NOCHMAL IM KLARTEXT: in der gesamten Bundesrepublik besteht KEINE MELDEPFLICHT für wirbellose Tiere! Dies gilt sowohl für geschützte als auch für ungeschützte Arten! Bei geschützten Arten muss lediglich bei anstehenden Nachzuchten eine Meldung an die Naturschutzbehörde erfolgen. Ausserdem müssen für geschützte Arten Papiere existieren, aus denen die Herkunft hervorgeht.
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
Hi,
man muss zwei Arten von Meldepflicht unterscheiden: im Sinne des Artenschutzes und im Sinne der Gefahrtierverordnung.
Artenschutz: Wirbellose sind in der gesamten BRD nicht meldepflichtig; zuständig hierfür (Untere) Naturschutzbehörde bzw. entsprechende Behörden der div. Bundesländer
Gefahrtiere: das wird in den div. Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, in einigen ist die Haltung tropischer Gifttiere sogar gänzlich untersagt; zuständig hiefür das Ordnungsamt
viel Grüße,
Martin
>>> alle Angaben ohne Gewähr <<<
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Re: Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
RobinBerlin schrieb:
NOCHMAL IM KLARTEXT: in der gesamten Bundesrepublik besteht KEINE MELDEPFLICHT für wirbellose Tiere! Dies gilt sowohl für geschützte als auch für ungeschützte Arten! Bei geschützten Arten muss lediglich bei anstehenden Nachzuchten eine Meldung an die Naturschutzbehörde erfolgen. Ausserdem müssen für geschützte Arten Papiere existieren, aus denen die Herkunft hervorgeht.
Auch bei Nachzuchten fällt eine Meldung bei der unteren Naturschutzbehörde weg.Es verlangt auch niemand mehr einen Nachweis über die Herkunft eines Tieres.
Ansonsten schließe ich mich dem oben geschriebenen an.
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
bei uns in der nähe von köln muss man sie irgendwie immer noch anmelden...also die ganzen brachypelma arten...pandinus weiss ich jetzt nicht.aber spinnen schon.ich find das irgendwie schwachsinnig wenn es nachzuchten sind...
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Re: Meldepflicht bei brachypelma abgeschafft?
Die Regelungen sind echt unterschiedlich, bei giftschlangen ist das z.B. extrem: ich wohn nördlich von Hamburg schon in SH und da darf ich keine noch so mindergiftige Schlange halten ohne extra bei der oberen(!!) Naturschutzbehörde eine Erlaubnis einzuholen und die bekommen normaler Weise nur Zoos. In Hamburg darf man alles halten so lang es nich besonders geschützt ist...
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